Umbau von zwei Wartungs- und Reparaturgleisen und Neubau einer Unfallinstandsetzungshalle — Trambetriebshof 2, München
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau von zwei Wartungs- und Reparaturgleisen und Neubau einer Unfallinstandsetzungshalle — Trambetriebshof 2, München
Die Verkehrsbetriebe der SWM erneuern 2 Wartungs- und Reparaturgleise mit 4 multiflexiblen Arbeitsständen und einer neuen Fahrleitung und errichten eine neue Unfallinstandsetzungshalle am Trambetriebshof 2, Einsteinstraße 148 in München.
Folgende Leistungen sind unter anderem im Zuge des Um- und Neubaus erforderlich:
— Abbruch und Neubau der alten Gleisgruben,
— neue Schienen inkl. Weiche,
— Fahrleitung mit Klappmechanismus,
— Dacharbeitsbühnen,
— Lüftungsanlage auf Lackierhalle.
Busbetriebshof
Georg-Brauchle Ring 55
München Moosach
Bereits abgeschlossene Vergaben:
Baumeister, Gleisbau, Fahrstrom, Fahrleitung, Elektro Niederspannung, Hebebockanlagen, Dacharbeitsbühnen, klappbare Gitterroste, Stahlbau, Sanitär, HKL, Dachabdichtung, Lüftung, Maler+Betoninstandsetzung, Fenster/Türen, Bodenbelag/-beschichtung, Tore, BMA+ELA, Gerüste, Schlosserarbeiten.
Künftige Vergaben: Fliesen, MSR, NOT-Aus, Erdung, Blitzschutz, Feinreinigung.
Sicherheitsrelevante Themen werden einer Prüfung durch die TAB (technische Aufsichtsbehörde) unterzogen (BOStrab-Verfahren).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).