V_044_750239_43 Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: V_044_750239_43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
V_044_750239_43 Gebäudeautomation
Gebäudeautomation.
Nordostpark 84
90408 Nürnberg
Neubau: 4x Informationsschwerpunkte ISP (zirka 10 Felder) 3x Controller Siemens PX / BACnet IP 1x Bedienpanel PXM40 zirka 700 physikalische Datenpunkte KNX Kopplung Medienzählung via M-Bus (zirka 45 Stück) Modbus RTU Schnittstelle für autarke Anlagen BSK Bussystem für zirka 65 mot. BSK Mitwirkung zur Aufschaltung auf die Leittechnik Desigo CC Bestandsgebäude: Erweiterung eines bestehenden Schaltschrank / ISP Erweiterung von E/A Modulen Siemens zirka 35 physikalische Datenpunkte Schnittstellen: MODBus TCP/IP, Zähler M-Bus Nachführung der Bestandsdokumentation Programmierleistungen am bestehenden Controller Siemens PX / BACnet Mitwirkung zur Aufschaltung auf die Leittechnik Desigo CC Im Leistungsumfang GA enthalten ist die dazugehörige MSR Verkabelung inklusive Verlegesysteme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V_044_750239_43 Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de