Mietvertrag über Multifunktionssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: L-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietvertrag über Multifunktionssysteme
Mietvertrag über 88 Multifunktionssysteme für Verwaltung und Kliniken.
Verwaltungsstandorte der DRV Bayern Süd:
— Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München,
— Holbeinstr. 9, 81679 München,
— Aventinstr. 2, 83022 Rosenheim,
— Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut,
— Kohlbruck 5c, 94036 Passau,
— Gabelsbergerstr. 7, 93047 Regensburg,
— Herzogstraße 3, 92637 Weiden,
Kliniken der DRV Bayern Süd:
— Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach,
— Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestr. 80, 83684 Tegernsee,
— Klinik Bad Reichenhall, Salzburger Str. 8-11, 83435 Bad Reichenhall,
— Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach,
— Klinik Donaustauf, Ludwigstr. 68, 93093 Donaustauf,
— Rehafachzentrum Bad Füssing – Passau, Standort Passau, Kohlbruck 5, 94036 Passau,
— Rehafachzentrum Bad Füssing – Passau, Sandort Bad Füssing, Waldstr. 12, 94072 Bad Füssing.
Mietvertrag über insgesamt 88 Multifunktionssysteme in 4 Leistungsklassen (sowohl schwarz-weiß Geräte, als auch Farbgeräte) und die standortübergreifende Managementsoftware für Verwaltungen und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd.
— Leistungsklasse 1 (schwarz-weiß): 54 Geräte, davon 14 mit Finisher, 5 mit Großraummagazin und 5 mit Faxfunktion. Druckgeschwindigkeit: ca. 30 Seiten (A4,80g/m2)/Min.; nicht unter 28 Seiten (A4,80g/m2)/Min.; sowohl simplex als auch duplex; Grammaturen: mindestens 64-128 g/m2 (simplex und duplex), Stapelblatteinzug min. 60-220 g/m2,
— Leistungsklasse 2 (schwarz-weiß): 6 Geräte, davon 4 mit Finisher und 4 mit Großraummagazin. Druckgeschwindigkeit: ca. 55 Seiten (A4,80g/m2)/Min.; nicht unter 52 Seiten (A4,80g/m2)/Min.; sowohl simplex als auch duplex; Grammaturen: mindestens 64-200 g/m2 (simplex und duplex); Stapelblatteinzug min. 60-256 g/m2; Scan: Dual-Scan Originaleinzug,
— Leistungsklasse 3 (Farbe): 22 Geräte, davon 14 mit Finisher, 11 mit Großraummagazin und 1 mit Faxfunktion. Druckgeschwindigkeit: ca. 30 Seiten(A4,80g/m2)/Min.; nicht unter 28 Seiten(A4,80g/m2)/Min.; sowohl simplex als auch duplex; sowohl schwarz-weiß als auch Voll-Farbe; Grammaturen: mindestens 64-220 g/m2 (simplex und duplex); Stapelblatteinzug min. 60-220 g/m2,
— Leistungsklasse 4 (Farbe): 6 Geräte, davon 5 mit Finisher, 4 mit Großraummagazin und 1 mit Faxfunktion. Druckgeschwindigkeit: ca. 55 Seiten(A4,80g/m2)/Min.; sowohl simplex als auch duplex; sowohl schwarz-weiß als auch Voll-Farbe; nicht unter 52 Seiten(A4,80g/m2)/Min.; Grammaturen: – mindestens 64-220 g/m2 (simplex und duplex); Stapelblatteinzug min. 60-300 g/m2; Scan: Dual-Scan Originaleinzug für die Leistungsklassen 1 und 2 besteht die Möglichkeit Farbgeräte anzubieten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Farb-Druckfunktion zentral deaktiviert werden kann.
Der Vertrag (Full-Service-Vertag) umfasst die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme (mit Workshop und Schulung) der Systeme, ferner die Instandhaltung der Hardware und Pflege der Software sowie die kostenfreie Rücknahme der Verpackung und der Geräte nach deren Verwendung inklusive Deinstallation. Die Multifunktionssysteme werden in das Datennetz des AG eingebunden und müssen in der Lage sein, ein Monatsdruckvolumen von durchschnittlich:
—— mind. 20 000 Seiten in den Leistungsklassen 1 und 3,
—— mind. 50 000 Seiten in den Leistungsklasse 2 und 4 zu erzeugen.
Es muss sichergestellt sein, dass ein temporär anfallendes höheres Monatsvolumen abgearbeitet werden kann. Die angegebenen Mengen dienen dabei nur als kalkulatorische Grundlage.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der angebotenen Produkte in die vorhandene DV-Landschaft. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der angebotenen Produkte zu.
Die Liefergegenstände sind entsprechend den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ hergestellt und erfüllen die Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes. Die zu liefernden Multifunktionssysteme entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien insbesondere den EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln.
Die Multifunktionssysteme sind fabrikneu hergestellt und werden frei Verwendungsstelle geliefert.
Es wird großer Wert auf einen einheitlichen Gebrauch der einzelnen Geräte gelegt; alle Multifunktionsgeräte sind Produkte eines Herstellers und haben eine vergleichbare Bedienung. Für alle angebotenen Multifunktionssysteme wird eine einheitliche Software zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Systeme müssen im Sinne der im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungsanforderungen vollständig und kompatibel sein.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Lieferung die für den Betrieb erforderliche Dokumentation (für Hard- und Software) vollständig, ordnungsgemäß und im aktuellen Zustand zu übergeben. Sämtliche Dokumentation ist – soweit verfügbar – in deutscher, ansonsten in englischer Sprache zu liefern.
Für die Dauer von 5 Jahren muss die Lieferung von Ersatzteilen, die Pflege und die Instandhaltung gewährleistet sein.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die angebotenen Systeme nicht abgekündigt. Die Multifunktionssysteme können zum Vertragsbeginn vollumfänglich genutzt werden. Um dies sicherzustellen, findet nach Auftragsvergabe beim Auftraggeber ein Workshop statt um den reibungslosen Ablauf bis zur Inbetriebnahme der Geräte abzustimmen.
Erläuterung zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Angaben im Leistungsverzeichnis über die für die Vertragslaufzeit von 5 Jahren zu erwartenden Kosten ermittelt.
Wertungskriterien sind dabei
— die Angebotssumme bestehend aus
—— Grundmietpreis der Geräte für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4,
—— Volumenabrechnung („Klick-Preis“) anhand einer fiktiven Menge von 3 000 000 SW-Seiten und 710 000 Farbseiten pro Jahr sowie
— ein Aufschlag auf die Angebotssumme für die aufgrund der TEC-Werte (kWh/Jahr) der angebotenen Geräte zu erwartenden Energiekosten bei einem angenommenen mittleren Energiepreis von [Betrag gelöscht] EUR/kWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung – NU“ auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
—— Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
—— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
—— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
—— Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
—— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
—— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
—— Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen,
—— Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
—— Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
—— mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung, Auftragsgegenstand,
— Auftraggeber (der Referenz),
— Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt,
— Anschrift (des Referenzgebers),
— Ansprechpartner (des Referenzgebers),
— Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Angabe, welche vertragliche Bindung besteht,
— Angabe, ob es sich um einen Mietvertrag handelt,
— Angabe, ob der Mietvertrag mindestens 50 Multifunktionsgeräte (bestehend aus Schwarz-weiß- und Farb-system) incl. Gerätemanagementsoftware umfasst,
— Angabe, ob Full-Service Vertrag inklusive ist,
— Angabe der Lieferadressen (= Serviceadressen) der Gerätestandorte,
— Angabe, ob der jährliche Rechnungswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto beträgt,
— Angabe, ob Leistung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens 48 Monate erbracht wurde,
— Angabe des Vertragszeitraums,
— Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärungen zur Eignung – NU“ auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sonstige Unterlagen:
—— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend),
—— Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
—— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
—— Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen,
—— Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation),
—— Technische Datenblätter des Herstellers für die einzelnen Systeme incl. Software und Endverarbeitung in deutscher Sprache, aus dem die Erfüllung der vorgegebenen Mindestkriterien hervorgeht (Größenangaben, Ausstattung, technische Angaben, usw.),
—— Vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheits- und Umweltdatenblätter für die angebotenen Geräte,
—— Vorhandene Zertifikate oder Nachweise für die Geräte (Bspw. GS, CE, Fogra).
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Leistungsart und -umfang:
—— Mietvertrag über mindestens 50 Multifunktionsgeräte (bestehend aus Schwarz-weiß- und Farbsystem),
—— inklusive Full-Service Vertrag,
—— Gerätemanagementsoftware an mehreren Gerätestandorten (= Serviceadressen),
—— Rechnungswert der Leistung beträgt jährlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Vertragslaufzeit:
—— Leistung-/ Vertragsbeginn 2017 (oder früher),
—— Leistung wurde bereits über mindestens 48 Monate erbracht,
—— Vertragsende ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erreicht oder liegt in den letzten 3 Kalenderjahren (2018 bis 2020) vor Auftragsbekanntmachung,
—— Keine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.