Arbeitsplatzcomputer (APC), Medientechnik sowie Tablets zur Digitalisierung des schulischen Bereichs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsplatzcomputer (APC), Medientechnik sowie Tablets zur Digitalisierung des schulischen Bereichs
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme von verschiedenen IT-Komponenten in den Losen 1 bis 3 zur Digitalisierung von verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen der Stadt Landshut.
Los 1: Arbeitsplatzcomputer (APC)
84028 Landshut
Bundesrepublik Deutschland
Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern des Freistaats Bayern mit ca. 72.404 Einwohnern. Als Schulträger verantwortet die Stadt Landshut die technische Ausstattung der Schulen sowie Bildungseinrichtungen und ist für deren Digitalisierung zuständig. Zur Finanzierung der anstehenden Beschaffungsmaßnahmen zur Einführung neuer bzw. der Modernisierung von bestehender technischer Ausstattung werden staatliche Zuwendungen aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ in Anspruch genommen.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme von verschiedenen IT-Komponenten zur Digitalisierung von verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen, nämlich
— Hans-Carossa-Gymnasium (Freyung 630a in 84028 Landshut),
— Mittelschule St. Wolfgang (Weilerstr. 21 in 84032 Landshut),
— Grundschule St. Wolfgang (Weilerstr. 19 in 84032 Landshut),
— staatliche Realschule Landshut (Christoph-Dorner-Straße 18 in 84028 Landshut),
— Maschinenbauschule Landshut (Marienstr. 1 in 84028 Landshut),
— Mittelschule Landshut Schönbrunn (Am Schallermoos 15 in 84036 Landshut),
— Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Land (Am Sportpark 6 in 84030 Ergolding)
— Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38 in 84036 Landshut),
— Hans-Leinberger-Gymnasium (Jürgen-Schumann-Str. 20 in 84034 Landshut),
— Grundschule St. Nikola (Nikolastraße 2 in 84034 Landshut) und
— Grundschule St. Peter und Paul (Niedermayerstraße 14, 84028 Landshut).
Unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und aufgrund des in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB geregelten vergaberechtlichen Grundsatzes der losweisen Vergabe wurde der ausgeschriebene Leistungsgegenstand für die vorstehenden Schulen und Bildungseinrichtungen in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
— Los 1: Arbeitsplatzcomputer (APC),
— Los 2: Medientechnik,
— Los 3: Tablets.
Los 2: Medientechnik
84028 Landshut
Bundesrepublik Deutschland
Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern des Freistaats Bayern mit ca. 72.404 Einwohnern. Als Schulträger verantwortet die Stadt Landshut die technische Ausstattung der Schulen sowie Bildungseinrichtungen und ist für deren Digitalisierung zuständig. Zur Finanzierung der anstehenden Beschaffungsmaßnahmen zur Einführung neuer bzw. der Modernisierung von bestehender technischer Ausstattung werden staatliche Zuwendungen aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ in Anspruch genommen.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme von verschiedenen IT-Komponenten zur Digitalisierung von verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen, nämlich
— Hans-Carossa-Gymnasium (Freyung 630a in 84028 Landshut),
— Mittelschule St. Wolfgang (Weilerstr. 21 in 84032 Landshut),
— Grundschule St. Wolfgang (Weilerstr. 19 in 84032 Landshut),
— Staatliche Realschule Landshut (Christoph-Dorner-Straße 18 in 84028 Landshut),
— Maschinenbauschule Landshut (Marienstr. 1 in 84028 Landshut),
— Mittelschule Landshut Schönbrunn (Am Schallermoos 15 in 84036 Landshut),
— Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Land (Am Sportpark 6 in 84030 Ergolding)
— Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38 in 84036 Landshut),
— Hans-Leinberger-Gymnasium (Jürgen-Schumann-Str. 20 in 84034 Landshut),
— Grundschule St. Nikola (Nikolastraße 2 in 84034 Landshut) und
— Grundschule St. Peter und Paul (Niedermayerstraße 14, 84028 Landshut).
Unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und aufgrund des in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB geregelten vergaberechtlichen Grundsatzes der losweisen Vergabe wurde der ausgeschriebene Leistungsgegenstand für die vorstehenden Schulen und Bildungseinrichtungen in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
— Los 1: Arbeitsplatzcomputer (APC),
— Los 2: Medientechnik,
— Los 3: Tablets.
Los 3: Tablets
84028 Landshut
Bundesrepublik Deutschland
Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern des Freistaats Bayern mit ca. 72.404 Einwohnern. Als Schulträger verantwortet die Stadt Landshut die technische Ausstattung der Schulen sowie Bildungseinrichtungen und ist für deren Digitalisierung zuständig. Zur Finanzierung der anstehenden Beschaffungsmaßnahmen zur Einführung neuer bzw. der Modernisierung von bestehender technischer Ausstattung werden staatliche Zuwendungen aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ in Anspruch genommen.
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme von verschiedenen IT-Komponenten zur Digitalisierung von verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen, nämlich
— Hans-Carossa-Gymnasium (Freyung 630a in 84028 Landshut),
— Mittelschule St. Wolfgang (Weilerstr. 21 in 84032 Landshut),
— Grundschule St. Wolfgang (Weilerstr. 19 in 84032 Landshut),
— Staatliche Realschule Landshut (Christoph-Dorner-Straße 18 in 84028 Landshut),
— Maschinenbauschule Landshut (Marienstr. 1 in 84028 Landshut),
— Mittelschule Landshut Schönbrunn (Am Schallermoos 15 in 84036 Landshut),
— Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Land (Am Sportpark 6 in 84030 Ergolding)
— Grundschule Berg (Weinzierlstraße 38 in 84036 Landshut),
— Hans-Leinberger-Gymnasium (Jürgen-Schumann-Str. 20 in 84034 Landshut),
— Grundschule St. Nikola (Nikolastraße 2 in 84034 Landshut) und
— Grundschule St. Peter und Paul (Niedermayerstraße 14, 84028 Landshut).
Unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und aufgrund des in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB geregelten vergaberechtlichen Grundsatzes der losweisen Vergabe wurde der ausgeschriebene Leistungsgegenstand für die vorstehenden Schulen und Bildungseinrichtungen in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
— Los 1: Arbeitsplatzcomputer (APC),
— Los 2: Medientechnik,
— Los 3: Tablets.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Arbeitsplatzcomputer (APC)
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Medientechnik
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Tablets
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unmittelbar unter dem angegebenen Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Als Angebot sind vom Bieter die vollständig ausgefüllten Formblätter der Vergabeunterlagen, nämlich Teil B der Vergabeunterlagen sowie Teil C der Vergabeunterlagen, elektronisch als Scan auf der angegebenen eVergabeplattform mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist Teil C der Vergabeunterlagen für das jeweilige Los zu verwenden. Eine Übermittlung des Angebots per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können gemäß § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben. Für den Fall einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied eine Fassung des Teils B der Vergabeunterlagen nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Angebot der übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in Teil A („Verfahrens- und Verfahrensbedingungen“).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]