Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8251 / 902-42
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die FFW Oberbernbach.
Los 1 Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Straßenfahrgestells mit geschlossenem Fahrerhaus geeignet und vorgerichtet zum Aufbau eines mittleren Löschfahrzeugs MLF gem. DIN 14530-25.
Los 2 Aufbau für ein mittleres Löschfahrzeugs MLF
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kofferaufbau für ein mittleres Löschfahrzeug MLF gem. DIN 14530-25, DIN EN 1846-2.
Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnische Beladung für ein mittleres Löschfahrzeug MLF.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgestell
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Aufbau für ein mittleres Löschfahrzeugs MLF
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.