Verlängerung der Bahnhofsunterführung Memmingen – Ost – Planungsleistungen Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 00121/53/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Bahnhofsunterführung Memmingen – Ost – Planungsleistungen Ingenieurbauwerke
Die Stadt Memmingen plant die vorhandene Unterführung nach Osten zu verlängern und einen barrierefreien Zugang (Rampenanlage) am Memminger Bahnhof zu schaffen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI 2021 mit Anlage 12, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Am Memminger Bahnhof sollen voraussichtlich die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
— Verlängerung der bestehenden Unterführung um ca. 15 m nach Osten. Bau erfolgt im Bahnhofsbereich unter Gleisen,
— Optional: Planung eines zusätzlichen Bahnsteigs (Maßnahme der DB),
— Planung einer Treppenanlage,
— Planung einer Rampenanlage (barrierefreier Zugang zur Unterführung),
— Planung einer Fußgänger/Radfahrerbrücke über den sog. Eisenbahnerbach (Stützweite ca. 12 m),
— Planung einer Fuß/Radwegverbindung nach Osten (Länge 35 m),
— Planung einer Fahrradabstellanlage.
Für die Baumaßname wurden von der Stadt Memmingen bereits 2 Varianten ausgearbeitet die für die weitere Planung zur Anregung dienen sollen. Die Vergabegespräche finden voraussichtlich Ende April 2021 statt, die Auftragsvergabe aller Voraussicht nach Anfang Juni 2021. Der Leistungsbeginn ist ab Juni 2021 angedacht.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix. Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 43 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 43 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 43 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 43 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und ist mit der Bewerbung einzureichen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung, davon 2 im Bereich Objektpl. Ingenieurbauwerke. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung Bauingenieurwesen o. glw. u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Bauingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Objektpl. Ingenieurbauwerke ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 GF oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Objektpl. Ingenieurbauwerke. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref. 3 mit der Ref. 1 oder 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Ref 1 + 2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.12.2010-31.12.2020 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.12.2010-31.12.2020 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300 + 400),
— Beauftragte u. vollständig erbrachte LPHen,
— Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Maßnahme unter rollendem Rad,
— Enge Abstimmung mit der DB Netz AG,
— Gegenstand der Beauftragung „örtliche Bauüberwachung“.
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
f) Vorlage einer Bauvorlagberechtigung (BVB) entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VVBau) des Eisenbahnbundesamtes für die GF/Führungskraft/leit. MA.
g) Vorlage eines Präqualifikationsnachweises für Eisenbahnbrücken, ausgestellt durch ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG für die GF/FK/leit. MA.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich jederzeit auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der unter
b) genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.