Messung hochgenauer Passpunkte im Straßenraum Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2020-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Messung hochgenauer Passpunkte im Straßenraum
Messung hochgenauer Passpunkte im Straßenraum zur Georeferenzierung von vermessungstechnischen Straßenbefahrungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München (LHM).
Standorte an Autobahnen (ohne Tunnel)
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Der Auftrag besteht aus drei Losen. Insgesamt werden an 6 239 Standorten, in der Regel an Kreuzungen und Einmündungen, je 2 hochgenau vermessene Punkte benötigt. Diese müssen in vergangenen wie künftigen Straßenbefahrungen (sog. Mobile Mapping Kampagnen) zur Georeferenzierung von hochaufgelösten Panoramabildern und 3D-Punktwolken erkennbar sein. Dazu sind grundsätzlich der Mittelpunkt eines Kanaldeckels im Straßenraum und, falls nicht möglich, nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung andere bestehende, geometrisch eindeutige und langlebige Objekte zu messen.
Die geforderte Lage- und Höhengenauigkeit der zu messenden Punkte beträgt je Punkt 3 cm sowohl in der Lage, als auch in der Höhe. Bei Verwendung von GNSS-Geräten müssen hochgenaue Echtzeitpositionierungsdienste oder Postprocessingdienste eingesetzt werden. Teilweise ist es erforderlich, die Passpunkte tachymetrisch zu messen. Nicht zulässig ist die Messung mittels Verfahren des Mobile Mapping.
Der Auftragnehmer liefert eine ASCII-Datei im Format CSV mit sämtlichen (gemittelten) Punktmessungen, ferner zu jedem gemessenen Punkt ein Dokumentationsfoto (JPEG), das die genaue Lage des Messpunktes mit der Umgebung zeigt.
Los 1 umfasst die Messung der Passpunkte auf Autobahnen (ohne Tunnel), 593 Standorte. Hierfür sind evtl. besondere Sicherungsmaßnahmen notwendig wie z.B. die Unterstützung durch Ableitwägen oder die Umsetzung anderer verkehrsrechtlicher Anordnungen der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen und direkten Abruf zur Verfügung:
www.geoinfo-muenchen.de/datentransfer/Luftbilder/Daten_und_Anlagen_zur_Ausschreibung.zip
Autobahnähnliche Straßen und Hauptverkehrsachsen (ohne Tunnel)
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Der Auftrag besteht aus drei Losen. Insgesamt werden an 6 239 Standorten, in der Regel an Kreuzungen und Einmündungen, je 2 hochgenau vermessene Punkte benötigt. Diese müssen in vergangenen wie künftigen Straßenbefahrungen (sog. Mobile Mapping Kampagnen) zur Georeferenzierung von hochaufgelösten Panoramabildern und 3D-Punktwolken erkennbar sein. Dazu sind grundsätzlich der Mittelpunkt eines Kanaldeckels im Straßenraum und, falls nicht möglich, nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung andere bestehende, geometrisch eindeutige und langlebige Objekte zu messen.
Die geforderte Lage- und Höhengenauigkeit der zu messenden Punkte beträgt je Punkt 3 cm sowohl in der Lage, als auch in der Höhe. Bei Verwendung von GNSS-Geräten müssen hochgenaue Echtzeitpositionierungsdienste oder Postprocessingdienste eingesetzt werden. Teilweise ist es erforderlich, die Passpunkte tachymetrisch zu messen. Nicht zulässig ist die Messung mittels Verfahren des Mobile Mapping.
Der Auftragnehmer liefert eine ASCII-Datei im Format CSV mit sämtlichen (gemittelten) Punktmessungen, ferner zu jedem gemessenen Punkt ein Dokumentationsfoto (JPEG), das die genaue Lage des Messpunktes mit der Umgebung zeigt.
Los 2 umfasst die Messung der Passpunkte auf viel befahrenen Hauptstraßen (ohne Tunnel), 3 190 Standorte. Hierfür sind besondere Sicherungsmaßnahmen notwendig, die anhand von Regelplänen des Mobilitätsreferats der LHM im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung vorgegeben werden.
Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen und direkten Abruf zur Verfügung:
www.geoinfo-muenchen.de/datentransfer/Luftbilder/Daten_und_Anlagen_zur_Ausschreibung.zip
Sonstige Straßen (überwiegend Wohn- und Nebenstraßen, ohne Tunnel)
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Der Auftrag besteht aus drei Losen. Insgesamt werden an 6 239 Standorten, in der Regel an Kreuzungen und Einmündungen, je 2 hochgenau vermessene Punkte benötigt. Diese müssen in vergangenen wie künftigen Straßenbefahrungen (sog. Mobile Mapping Kampagnen) zur Georeferenzierung von hochaufgelösten Panoramabildern und 3D-Punktwolken erkennbar sein. Dazu sind grundsätzlich der Mittelpunkt eines Kanaldeckels im Straßenraum und, falls nicht möglich, nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung andere bestehende, geometrisch eindeutige und langlebige Objekte zu messen.
Die geforderte Lage- und Höhengenauigkeit der zu messenden Punkte beträgt je Punkt 3 cm sowohl in der Lage, als auch in der Höhe. Bei Verwendung von GNSS-Geräten müssen hochgenaue Echtzeitpositionierungsdienste oder Postprocessingdienste eingesetzt werden. Teilweise ist es erforderlich, die Passpunkte tachymetrisch zu messen. Nicht zulässig ist die Messung mittels Verfahren des Mobile Mapping.
Der Auftragnehmer liefert eine ASCII-Datei im Format CSV mit sämtlichen (gemittelten) Punktmessungen, ferner zu jedem gemessenen Punkt ein Dokumentationsfoto (JPEG), das die genaue Lage des Messpunktes mit der Umgebung zeigt.
Los 3 umfasst überwiegend Wohnstraßen (ohne Tunnel), 2.456 Standorte.
Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen und direkten Abruf zur Verfügung:
www.geoinfo-muenchen.de/datentransfer/Luftbilder/Daten_und_Anlagen_zur_Ausschreibung.zip
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der) Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis (oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis der Berufsausübung.
c) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München gesamtschuldnerisch haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist),
b) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
(a) geeignete Referenzen (Eigenerklärung) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2015 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe nachfolgend unter „möglicherweise geforderten Mindeststandards“,
(b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren,
(c) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) oder b) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe): Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens).
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Es ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärungen) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit einschließlich der dortigen Ansprechperson und deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen, aus der anhand der Angaben zum konkreten Leistungsgegenstand hervorgeht, dass sie Leistungen zum Gegenstand hat, die mit den Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind.
Bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit der in der Referenz bezeichneten Leistungen des Bieters wird der Auftraggeber insbesondere folgendes Kriterium anlegen
Messung von Punkten mit einer Lage- und Höhengenauigkeit von mindestens 3 cm oder noch genauer im Straßenraum.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Für die vorgeschriebene Auftragsbekanntmachung (§ 40 VgV) einschließlich etwaiger ergänzender Bekanntmachungen ist jeweils die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung maßgeblich.
b) Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen und direkten Abruf zur Verfügung:
www.geoinfo-muenchen.de/datentransfer/Luftbilder/Daten_und_Anlagen_zur_Ausschreibung.zip
c) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
d) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind (z .B. mündliche Kommunikation im Rahmen von § 9 Abs. 2 VgV). Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bietern jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
e) Bitte reichen Sie Ihr elektronisches Angebot ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform ein. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe nicht die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot nicht (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die Vergabeplattform) per E-Mail oder per Fax ein.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/