Projektträgerschaft für Forschungsvorhaben von Luft- und Raumfahrttechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: 2020SGR000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für Forschungsvorhaben von Luft- und Raumfahrttechnologien
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs „Forschungsvorhaben von Luft- und Raumfahrttechnologien“ eine Projektträgerschaft.
Die Bayerische Luft- und Raumfahrt ist mit ihrer angesiedelten Industrie- und Forschungslandschaft einer der führenden europäischen Wachstums- und Innovationsstandorte.
Verschiedene Luft- und Raumfahrtforschungsprogramme, die die Zusammenarbeit zwischen in Bayern beheimateten Unternehmen und ansässigen Forschungsinstituten fördern, tragen wesentlich zum Ausbau der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben im Bereich der zivilen Luftfahrtforschung unter Anwendung des Luftfahrtforschungsprogramms des Bundes (LuFo Bund). Es handelt sich hierbei um ein per EU-Notifizierung für vereinbar mit dem Binnenmarkt erklärtes Beihilfeinstrument. Das seit 1995 durchgehend laufende und immer wieder angepasste Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Innovations- und Leistungsfähigkeit der heimischen Luftfahrtindustrie.
Daneben werden im Freistaat Bayern zivile Raumfahrtforschungsvorhaben gefördert, bisher vor allem mit zeitlich befristeten Initiativen. Zum Zwecke der künftigen Förderung solcher Vorhaben wurde in der Richtlinie zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP)“ ein Förderschwerpunkt „Raumfahrt“ in der Förderlinie Mobilität geschaffen. Dieser Förderschwerpunkt fokussiert industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus den Bereichen Raumfahrttechnologien und deren Anwendungen erarbeiten. Darüber hinaus wurden auf der ESA Ministerratssitzung im November 2019 neue Programme zur Ariane-6-Entwicklung sowie der Erdbeobachtung, Telekommunikation, Technologieförderung und Kommerzialisierung/New Space beschlossen. Ein Anteil der Programme und darin verfügbaren Mittel wird im Freistaat Bayern als Raumfahrtforschungsförderung durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft für Forschungsvorhaben von Luft- und Raumfahrttechnologien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Teilnahmebedingungen“ beigefügte „Eigenerklärung“.
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“ vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.11.2020, 10.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Bei der zu vergebenen Leistungen handelt es sich im Schwerpunkt um eine Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung (besondere Dienstleistung gemäß § 130 GWB). Der Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR netto wird überschritten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, das TED-Formular 21 für Sozial- und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge zu verwenden.
E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.