Generalplanung Rechenzentrum Universitätsklinikum Würzburg (UKW) Referenznummer der Bekanntmachung: EU2020/024 verg. Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 931 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Rechenzentrum Universitätsklinikum Würzburg (UKW)
Hier: Vergebener Auftrag zu:
Erneuter Teilnahmewettbewerb (Zurückversetzung durch technische Probleme), zu Auftragsbekanntmachung 2020/S [removed].
Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Rechenzentrums.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind sämtliche Planungs-u Überwachungsleistungen sowie sonstige Leistungen, die zur mangelfreien und wirtschaftlichen Errichtung des Rechenzentrums inkl. sämtlicher notwendiger Ergänzungen der Erschließung, Erweiterungen von Bestandsanlagen und die Anbindung an diese Anlagen zu dessen nachhaltigem Betrieb erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Gewerke Kälte,Stromversorgung und Netzwerkanschluss. Die lose Ausstattung KG600 wird vom AG eigenständig geplant und beschafft. Direkt angrenzend an das geplante Rechenzentrum befindet sich ein eingeschossiges unterirdisches Technikgebäude mit Kälteanlage-darüber ein Parkdeck. Zur Errichtung des Rechenzentrums ist ein Teilrückbau der Parkflächen sowie der bestehenden Schrankenanlage, der Zufahrt zum Parkdeck, bestehender Freianlagen sowie der vollständige Rückbau einer Stützmauer und dahinter befindlicher Aufschüttung notwendig.
Universitätsklinikum Würzburg
Josef-Schneider-Str. 2
97080 Würzburg
Hier: vergebener Auftrag — Meldung / Veröffentlichung nach Verfahren
Ergänzung zu II.1.4.)
Geschätzte Gesamtkosten gemäß vorliegender Grobkostenschätzung (brutto inkl. 19 % Ust.):
— KG: 200 Herrichten und Erschließen [Betrag gelöscht] EUR,
— KG: 200 Erweiterung Rückkühlleistung (Option soweit erforderlich) [Betrag gelöscht] EUR,
— KG: 300 Bauwerk — Baukonstruktion [Betrag gelöscht] EUR,
— KG: 400 Bauwerk — Technische Anlagen (inkl. Übertragungsnetze [Betrag gelöscht] EUR und RZ Interne Verkabelung, ohne aktive Netzwerkkomponenten),
— KG: 500 Außenanlagen [Betrag gelöscht] EUR,
— KG: 600 Ersteinrichtung (inkl. aktive Netzwerkkomponenten) (via Bauherr/SMI),
— KG: 700 Baunebenkosten (via Bauherr).
Gesamt: ca. 7,7 Mio. EUR brutto inkl. 19 % Ust. (ohne Optionen KG 200).
Grundstückskennwerte:
Anschrift: Oberdürrbacher Straße 6, 97080 Würzburg,
Gemarkung: Würzburg, Fl. Nr. 5024 und weitere angrenzende Flurstücke zur Verfügung stehende Grundstücksfläche: ca. 1 400 m2.
Gebäudekennwerte:
— Gebäudenutzung: Rechenzentrum,
— Geschosse: UG und EG,
— BGF ca. 970 m2,
— BRI ca. 9 600 m3,
— NUF ca. 400 m2,
— VF ca. 170 m2,
— TF ca. 400 m2.
Terminvorausschau:
— Beginn der Planungsleistungen: unmittelbar nach Abschluss VgV-Verfahren,
— Planungsphase 2020,
— Baubeginn Mitte/Ende 2021,
— geplante Gesamtfertigstellung/Inbetriebnahme Ende 2022,
— geplanter Abschluss Umzug Bauherr Ende 2023.
Hierfür beabsichtigt das Universitätsklinikum Würzburg an einen Generalplaner insbesondere Leistungen folgender Leistungsbilder gemäß HOAI 2013 sowie weitere Beratungsleistungen zu beauftragen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.),
— Freianlagen (HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 2, §§ 39 ff.),
— Tragwerksplanung (HOAI 2013 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff.),
— Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8 gem. Teil 4, (HOAI 2013 Teil 4 Abschn. 2, §§ 55 ff.);
Beratungsleistungen
— Bauphysik — Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) (HOAI 2013 Anlage 1, Ziffer 1.2),
— Ingenieurvermessung (HOAI 2013 Anlage 1, Ziffer 1.4),
— Brandschutznachweis gemäß § 11 Bauvorlagenverordnung - BauVorlV und nach Bayerischer Bauordnung - BayBO
— SigeKo-Leistungen gemäß Baustellenverordnung — BaustellV.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
— Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt,
— ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit Leistungen weiterer Leistungsstufen - auch teil- und/oder bauabschnittsweise — besteht nicht.
Besondere Leistungen, die insbesondere durch AN zu erbringen sind:
— Einarbeitung nach § 8 HOAI (LP 2),
— Mitwirken bei der Erstellung der Haushaltsunterlage (HU-Bau) zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens (LP 3),
— Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis der Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung ALG 2, 3, 4 und 5. (LP 3),
— Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix (LP 3),
— Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen, hier CFD-Analysen zum Strömungsverhalten von Warmluft und Abgasen, (LP 3),
— Mitwirkung bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmungen. Unterstützung des UKW im Falle nachbarrechtlicher Widerspruchs- bzw. Klageverfahren (LP 4),
— Mitwirken bei der Mittelabflussplanung (LP 7),
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. (LP 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9).
Eigene Leistungen des AG in der LP 4, Genehmigungsplanung:
— Führen von Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit sowie das Einreichen der Vorlagen.
LP 7, Mitwirkung bei der Vergabe:
— Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
— Führen der Bewerber- und Bieterliste,
— Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern,
— Einholen von Angeboten,
— Durchführung der Submissionstermine u Erstellen der Niederschrift über die Submission,
— Führung von Aufklärungsgesprächen mit Bietern,
— Dokumentation des Vergabeverfahrens.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LP2 (LP1 Frei u TWP)bis 8 nach HOAI u ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung u baulichen Umsetzung. Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung §13VOB/B. Vor Übermittlung der Unterlagen ist eine unterschriebene Vertraulichkeits-u.Geheimhaltungsvereinbarung in 2-facher Form einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergebener Auftrag Generalplanung Rechenzentrum Universitätsklinikum Würzbu...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen Waren zum Download bereit unter: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH9D9W2documents siehe Kontaktadressen unter I.3.);
b) der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Erklärungen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen der 1. Stufe sind auf der Vergabeplattform (https://www.dtvp.de) eingestellt;
c) es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist digital über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de fristgemäß einzureichen;
d) es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig unter Beifügung sämtlicher geforderter Erklärungen und Nachweise bei der Vergabeplattform eingereicht wurden;
e) die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen;
f) die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
g) Weitere Unterlagen werden mit Einladung an die ausgewählten Teilnehmer der Stufe 2 bereitgestellt. Diese enthalten sensible Informationen über kritische Infrastrukturen des UKW i.S.d. § 41 Abs. 3 VGV, so dass vor deren Weiterleitung zwingend die Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung vom Bieter zu unterzeichnen und an die Vergabestelle zurückzusenden ist;
h) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber und weitere Beteiligte verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.ukw.de/recht/datenschutz/ einsehbar.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH9DPCN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Zitat GWB § 160 Einleitung, Antrag
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."