Beauftragung Nachtrag gem. § 132 GWB zu Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Familienbades Penzberg Referenznummer der Bekanntmachung: HBP_PS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-penzberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung Nachtrag gem. § 132 GWB zu Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Familienbades Penzberg
Der Auftrag umfasst zusätzliche Projektsteuerungsleistungen im Rahmen des bereits bestehenden Vertragsverhältnisses.
82377 Penzberg
Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg realisiert derzeit den Neubau des Familienbades in Penzberg. Im Jahr 2019 wurden die Leistungen für die Projektsteuerung Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A-G gemäß AHO [Betrag gelöscht] europaweit ausgeschrieben. Nunmehr müssen die beauftragten Projektstufen um die erforderlichen Wiederholungsleistungen aus der AHO Projektstufe 2 und 3 erweitert werden, da die Planungsleistungen überarbeitet werden mussten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Beauftragung des Nachtrags durch die Stadtwerke Penzberg ist zulässig, ohne dass die Stadtwerke ein neues Vergabeverfahren durchführen müssen. Denn nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB handelt es sich bei dem Nachtrag um zusätzliche Leistungen, die zur Durchführung des Hauptauftrags zwingend erforderlich sind, und die insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen nicht von einem Dritten erbracht werden können. Überdies erhöht der Nachtrag den ursprünglichen Auftrag um nicht mehr als 50 %.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTDPEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.