Ausschreibung freigestellter Schülerbeförderungsleistung der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte München (Schülerbeförderung) Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-2/8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung freigestellter Schülerbeförderungsleistung der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte München (Schülerbeförderung)
Die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München sucht Dienstleister für die Beförderung ihrer Schülerinnen und Schüler (inklusive der Kinder in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) ab dem 3. Lebensjahr) sowie die Mitnahme von individuellen Begleitpersonen und die Bereitstellung von in Einzelfällen darüber hinaus erforderlichen Aufsichtspersonen i.S.v. § 4 Abs.1 S.2 AV-BaySchFG auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung von/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (Haus- und Wohnungstür). Einige Schülerinnen und Schüler (inklusive SVE-Kinder) sind davon abweichend von der Schule zu einer externen Tagesstätte zu befördern.
Einzugsgebiet „Links der Isar“
München
Das Los „Einzugsgebiet Links der Isar“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet links der Isar von München ihre/n Wohnsitz bzw. Abholadresse haben und die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW/Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote NICHT berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Einzugsgebiet „Rechts der Isar“
München
Das Los „Einzugsgebiet Rechts der Isar“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet rechts der Isar von München ihre/n Wohnsitz bzw. Abholadresse haben und die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW/Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote NICHT berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Einzugsgebiet „Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)“
München
Das Los „Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, welche die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) an der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen. Der Wohnsitz bzw die Abholadresse der Schülerinnen und Schüler liegt im Einzugsgebiet links und rechts der Isar von München.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW/Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote NICHT berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet „Links der Isar“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet „Rechts der Isar“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet „Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) teilen wir Ihnen mit, dass das Vergabefahren mit der Projekt-Nr. LAS-1.3-0212/2/8 zur Ausschreibung freigestellter Schülerbeförderungsleistung der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte München (Schülerbeförderung) gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben wird. Bieterfragen haben zu neuen Erkenntnissen geführt, die eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen notwendig machen.
Der Auftraggeber hält jedoch weiterhin am Auftragsgegenstand fest und wird die Ausschreibung in naher Zukunft erneut mit den ergänzten Unterlagen auf dieser Vergabeplattform veröffentlichen. Über Ihre Teilnahme an der erneuten Ausschreibung würden wir uns freuen und bitten Sie, bei Interesse eine E-Mail mit einer entsprechenden Mitteilung an folgende Adresse zu senden: [removed] (Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie hierfür bitte nicht die „Antwortfunktion“ im eVergabe System, da das Verfahren durch die Aufhebung nun abgeschlossen ist.). Bei Eingang einer entsprechenden E-Mail werden wir Sie umgehend darüber informieren, wenn die Ausschreibung wieder veröffentlicht wurde.
Bezüglich der Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Aufhebung des Verfahrens verweisen wir auf die Auftragsbekanntmachung (vgl. VI.4.3)) Einlegung von Rechtsbehelfen).
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an diesem Verfahren und würden eine erneute Beteiligung begrüßen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).