Gemeinde Taufkirchen – Sanierung und Umbau denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude – Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 287/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.taufkirchen-mucl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Taufkirchen – Sanierung und Umbau denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude – Objektplanung
Die Gemeinde Taufkirchen plant die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Bahnhofsareals, bestehend aus 2 Nebengebäuden und dem eigentlichen Bahnhofsgebäude..
Es sollen vergeben werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1, Lph. 1-9 und als Besondere Leistungen die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9 sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Ggf. ist auch an ein Immissionsschutzkonzept bei entsprechender Nutzung zu denken.
82024 Taufkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Taufkirchen plant die Sanierung und den Umbau des Bahnhofsareals, bestehend aus 2 Nebengebäuden und dem eigentlichen Bahnhofsgebäude. Der Bahnhof wurde 1898, ebenso die Bahnhofsrestauration, errichtet und unterliegt dem Denkmalschutz. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit des Planers mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erwünscht.
Eine Konzeptstudie wurde bereits erstellt. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hieraus ergeben sich die Beschreibung des Objekts, Vorgaben des Denkmalschutzes zu beiden Nebengebäuden aber auch zum eigentlichen Bahnhofsgebäude, die Bestandsaufnahmen und mögliche Nutzungsvarianten.
Eine 1. Kostenschätzung nach BKI sieht für das Bahnhofsgebäude im Durchschnitt ca. 1,4 Mio. EUR vor, für das Nebengebäude I ca. [Betrag gelöscht] EUR sowie für das Nebengebäude II ca. [Betrag gelöscht] EUR. Eine Förderung nach dem Programm „Soziale Stadt“ soll in Anspruch genommen werden.
Es sollen vergeben werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1, Lph. 1-9 und als Besondere Leistungen die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9 sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Ggf. ist auch an ein Immissionsschutzkonzept bei entsprechender Nutzung zu denken.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Eine Konzeptstudie sowie eine Kostenschätzung sind den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Taufkirchen – Sanierung und Umbau denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude – Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84559
Land: Deutschland
Subunternehmen für Lph. 8 + 9, Objektüberwachung
Christian Sandweger, Architekt, Isabellastraße 26, 80796 München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.