Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Rathaus Schierling
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schierling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 84069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schierling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Rathaus Schierling
Der Markt Schierling beabsichtigt ein neues Rathaus einschließlich der zugehörigen Freianlagen und Verkehrsanlagen zu bauen. Hierfür wird ein Realisierungswettbewerb ausgelobt.
Das bestehende Rathaus (BGF ca. 700 m2) in der Ortsmitte soll abgebrochen werden und an gleicher Stelle ein Neubau errichtet werden. Das neue Rathaus soll eine BGF von ca. 1 500 m2 haben, die zugehörigen Freianlagen und Verkehrsanlagen sind rund 1 000 m2 groß.
Im Ideenteil sollen zusätzlich Freianlagen und Verkehrsanlagen im Umfeld des Realisierungsteils geplant werden. Sie sind rund 3 750 m2 groß. Sie sind nicht Bestandteil der späteren Beauftragung.
Das neue Rathaus soll adressbildend, repräsentativ und bürgernah sein. Eine Herausforderung wird sein, Lösungen für die Gestaltung des Rathausneubaus und der Freianlagen zu finden, die die Lage zwischen dem gewachsenen Gebäudestand und dem naheliegenden Neubau des Geschäfts- und Bürgerhauses und dazwischenliegendem Parkplatz berücksichtigen.
Die gebäudebezogenen Freiflächen sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten. Für die Freianlagen und Verkehrsanlagen stehen nur kleinteilige Flächen direkt am Gebäude zur Verfügung. Bepflanzungen werden nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 5,6 Mio. EUR geschätzt. Daraus ergibt sich ein vorläufig ermittelter Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR für Gebäude, Freianlagen und Verkehrsanlagen im Realisierungsteil.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Leistungen in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI werden stufenweise abgerufen.
Die Bearbeitung des Realisierungswettbewerbs erfolgt voraussichtlich im Zeitraum zwischen März und Juni 2021. Im Anschluss daran wird das Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll ab Jahresende 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll Ende 2022, der Abschluss der Maßnahme in 2024 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
Angaben zu Name und Rechtsform, bevollmächtigtem Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
Von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1. dass die entsprechende Berufsqualifikation als Architekt und Landschaftsarchitekt vorliegt und
2. dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3. dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt,
4. dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 vorliegt,
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zum Referenzprojekt (Gebäude) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
Angabe zum Unternehmen
Name des Referenzprojekts,
Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
Zeitpunkt Fertigstellung LPh8 (Monat/Jahr),
Anrechenbare Kosten netto (KG 300 +400)
Brutto-Grundfläche in m2,
Der eigene prozentuale Leistungsanteil.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 16 Wettbewerbteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien.
Bei der Referenz zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
— 700 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 550 m2 oder mehr= 4,0 Punkte,
— 400 m2 oder mehr= 3,0 Punkte,
— Weniger als 400 m2 = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + 400)
— 1,4 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte,
— 1,1 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte,
— 0,8 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte,
— Weniger als 0,8 Mio. EUR = 0 Punkte.
Es können somit maximal 10 Punkte je Bewerbung erreicht werden.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Neubau Rathaus Schierling:
— Städtebauliche Qualität,
— architektonische Qualität,
— Funktionalität,
— Konstruktion,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
Freiflächen Realisierungsteil:
— Gestaltungsqualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit.
Freiflächen Ideenteil:
— Gestaltungsqualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit.
Allgemein:
— Einhaltung der Auslobungsbedingungen,
— Vollständigkeit der Leistungen,
— Programmerfüllung.
Bei der Beurteilung werden Freiflächen und Allgemeines im Vergleich zum Neubau untergeordnet gewichtet.
Voraussichtliche Verteilung der Preise:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen: [Betrag gelöscht] EUR,
— WB Summe gesamt netto [Betrag gelöscht] EUR,
— WB Summe gesamt brutto [Betrag gelöscht] EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1- 9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1- 9,
— Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 in den Leistungsbildern (§34 HOAI „Gebäude und Innenräume", § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ und §47 HOAI 2013 "Verkehrsanlagen") beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Markt Schierling mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ abschließen. Soweit die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Eignungskriterien
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die beiden Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft) und Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014,
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen,
— Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
Für Gebäude und Innenräume:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Für Freianlagen:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Für Verkehrsanlagen:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieter information nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).