Rahmenvertrag zu Projektträgerschaften für neue Corona-Wirtschaftshilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 2020MGO000010
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zu Projektträgerschaften für neue Corona-Wirtschaftshilfsprogramme
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Bearbeitung von Anträgen neuer Wirtschaftshilfsprogramme zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie (ohne IT-Dienstleistungen) ausgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=nbQN8ktWZrM%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uvpjFwM%252bKuc%253d
Beginn: 23/02/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Beginn: 23/02/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
A) Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung,
B) Mindestanforderung an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal:
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung umfassen.
b) Die Projektleitung muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung haben.
2. Größe und Zusammensetzung des Projektteams
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets ausreichend Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 100.000 Anträgen je Förder- oder Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
c) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Diese Person kann auch für Ziff. 2.b eingesetzt werden.
3. Teamleiter/innen
Es sind mindestens 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen) oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamenn
d) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Für die Antragsbearbeitung:
Jede Person muss mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
d) Für die eingehende Prüfung bei Missbrauchsverdacht (vgl. Ziff. 2c):
Mindestens 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen).
A) Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
B) Mindestanforderung an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal:
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung umfassen.
b) Die Projektleitung muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung haben.
2. Größe und Zusammensetzung des Projektteams
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets ausreichend Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 100 000 Anträgen je Förder- oder Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
c) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Diese Person kann auch für Ziff. 2.b eingesetzt werden.
3. Teamleiter/innen
Es sind mindestens 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen) oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamen
d) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Für die Antragsbearbeitung:
Jede Person muss mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
d) Für die eingehende Prüfung bei Missbrauchsverdacht (vgl. Ziff. 2c):
Mindestens 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen)