Erstellung und Auswertung der Abfallbilanzen für die Jahre 2020-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Auswertung der Abfallbilanzen für die Jahre 2020-2023
Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020-2023 sind zu erstellen und auszuwerten.
Die Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften Bayerns für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 sind auszuwerten. Auf Grundlage der ermittelten Daten sind in jedem Jahr die Entwicklung des Abfallaufkommens sowie der aktuelle Stand der Abfallwirtschaft in Bayern darzustellen und zu bewerten, auch im Hinblick auf Veränderungen, die sich gegenüber dem Datenstand des Vorjahres ergeben.
Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind pro Auswertejahr in einem zur Veröffentlichung geeigneten umfassenden, textliche, tabellarische und graphische Darstellungen enthaltenden, schriftlichen Bericht darzustellen. Die gesamten Daten müssen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) für eine elektronische Weiterverarbeitung in entsprechender Form bereitgestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
1. Referenzen des Büros:
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Liste der wesentlichen, in Art und Umfang mindestens vergleichbaren erbrachten Aufträge aus den letzten 3 Jahren.
Bitte beschreiben Sie jeweils kurz die Aufgabe, nennen Sie den Auftraggeber, einen Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer sowie den Zeitraum des Auftrags.
2. Projektsachbearbeiter:
Es muss mindestens ein Projektsachbearbeiter eingesetzt werden. Dieser Bearbeiter muss mindestens über einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) verfügen. Kenntnisse im Abfallrecht sowie Kenntnisse der Strukturen der bayerischen Verwaltung sind nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in Form eines Mitarbeiterprofils.
3. Projektleitung und Stellvertretung:
Der Projektleiter sowie dessen Stellvertreter müssen mindestens über einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) verfügen. Kenntnisse im Abfallrecht sowie Kenntnisse der Strukturen der bayerischen Verwaltung sind nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in Form eines Mitarbeiterprofils.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [removed], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.