Kitaportal in der Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 511 Kita-Anmeldeportal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kitaportal in der Stadt Augsburg
In der Stadt Augsburg soll ein neues trägerübergreifendes, internetgestütztes Anmelde-, Informations- und Platzvergabesystem (Kitaportal) für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen eingeführt werden. An das Kitaportal sollen möglichst alle der derzeit 206 Kindertageseinrichtungen von circa 83 verschiedenen Trägern (im weiteren Ausbau) angebunden werden. Die Angebote der Kindertagespflege (Betreuungsplätze in Großtagespflegestellen sowie bei Tagespflegepersonen) sollen in das geplante Info- und Suchportal im Kitaportal Augsburg für die Eltern integriert werden. Die weiteren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
In der Stadt Augsburg soll ein neues trägerübergreifendes, internetgestütztes Anmelde-, Informations- und Platzvergabesystem (Kitaportal) für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen eingeführt werden. An das Kitaportal sollen möglichst alle der derzeit 206 Kindertageseinrichtungen von circa 83 verschiedenen Trägern (im weiteren Ausbau) angebunden werden. Die Angebote der Kindertagespflege (Betreuungsplätze in Großtagespflegestellen sowie bei Tagespflegepersonen) sollen in das geplante Info- und Suchportal im Kitaportal Augsburg für die Eltern integriert werden. Die weiteren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Vertrag beginnt mit seinem wirksamen Zustandekommen und endet 3 Jahre nach Endabnahme. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
Siehe 01_Eignungskriterien:
— E 4.1 Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— E 5.1 Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— E 5.2 Vergleichbare Referenzen im Hinblick auf den finanziellen Umfang und in inhaltlicher Hinsicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufshaftpflichtversicherung
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssumme für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs- unternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
2. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre (2018 bis 2020) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Programmierungs- und/oder Beratungsleistungen im Bereich Kitaportal / Kitaplatzvergabe oder vergleichbare Portale) von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto p. a.
Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Programmierungs- und/oder Beratungsleistungen im Bereich Kitaportal / Kitaplatzvergabe oder vergleichbare Portale) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
Soweit der Jahresabschluss für das Jahr 2020 noch nicht vorliegt, können die voraussichtlichen Umsätze angegeben werden.
3. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verfügt in den letzten 3 Kalenderjahren (2018 bis 2020) über eine Mindestanzahl an Beschäftigten von durchschnittlich 5,0 Vollzeitäquivalenten. Teilzeitbeschäftigte werden in Vollzeitäquivalente umgerechnet (zB 1/2 Stelle = 0,5 VZÄ).
s.o.
Vergleichbare Referenzen
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird zum einen im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Referenzen (E 5.2.1 der Eignungskriterien) und zum anderen im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit bewertet (E 5.2.2).
Aufgrund der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten 10 Jahre (Dezember 2011 bis Dezember 2020) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie im Referenzzeitraum abgeschlossen worden sind, d.h. die Software erfolgreich in Betrieb genommen worden ist (Abnahme).
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 5 Referenzen einreichen. Die Kriterien aus E 5.2.1 und E 5.2.2 der Eignungskriterien werden anhand derselben 5 Referenzen gewertet (also beispielsweise nicht: Kriterium E.5.2.1 mit Referenz 1 bis 5 und Kriterium E 5.2.2 mit Referenz 6 bis 10). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 5 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
E.5.2.1 Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den finanziellen Umfang.
E 5.2.2 Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht
a) Referenz umfasst Kitaportal/Kitaplatzsystem oder vergleichbares Anmelde- und Betreuungsplanvergabesystem mit mind. 50 beteiligten Kindertageseinrichtungen
b) Referenz umfasst funktionierende Schnittstellen zu mindestens 2 der nachfolgenden Zweitprogramme, d. h. Verwaltungsprogramme von Kitaträgern
— adebisKita,
— winKita,
— easyKid,
— nupian
c) Referenz umfasst funktionierende Ermittlung und Visualisierungen von freien Plätzen in Kitas
— automatisierte Ermittlung von freien Plätzen in Kitas / Tagespflegestellen in Echtzeit durch Abgleich von Soll- und Istwerten an freien bzw. belegten Plätzen,
— durch Anwender (Kommune / Kita) gegenüber der Öffentlichkeit bzw. den Eltern visualisierbar,
— interne Darstellung der je Kita / Tagespflegestelle exakt ermittelten freien/belegten Plätze.
d) Referenz umfasst funktionierende bedarfsplanerische Auswertung zu Angebot und Nachfrage nach Kitaplätzen
— Einbindung von Straßenverzeichnissen,
— statistische Auswertung von rechnerisch freien Plätzen möglich,
— Auswertung der Nachfrage an Plätzen je Altersgruppe (Krippe: 0 bis u3; Kindergarten: 3 bis Vorschulkind; Hort: Grundschulkind) und räumlich gegliedert (z.B. je Kita, je Stadtbezirk, je Stadtregion) möglich.
e) Referenz umfasst eine systemimmanente Sicherstellung der Kommunikation bzw. Kommunikationsbedürfnisse und Information von Eltern / Personensorgeberechtigten:
— Suchfunktion für Eltern mit definierten Suchfeldern,
— Ergebnisanzeige in Tabellen- oder Stadtkartenformat,
— Darstellung des aktuellen Such- bzw. Anfragestatus eines Kindes (z. B. mit Status Anmeldung erhalten – Warteliste; in Bearbeitung; Zusage/Absage durch Kita; Zusage angenommen/abgelehnt; Vertragsabschluss).
f) Positives Referenzschreiben oder andere positive Bestätigung des Auftraggebers zu Termintreue und Funktionalität liegt vor.
Drei vergleichbare Referenzen.
Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten (Referenzen) mit vergleichbarer Aufgabenstellung aus den letzten 10 Jahren unter Nennung des eingesetzten Kitaportals/Kitaplatzvergabesystems.
Für die Beschreibung der Referenzen ist das Formblatt Eigenerklärung Referenz zu verwenden. Es werden vollständige Angaben je Referenzprojekt erwartet.
Mindestanforderung sind mindestens 3 Referenzen über die vom Bewerber durchgeführten Aufträge eines vergleichbaren Anmelde− und Betreuungsplatzvergabesystems ab einer Größenordnung von mindestens 50 beteiligten Kindertageseinrichtungen. Diese Anforderung entspricht der Annahme eines geforderten Erfahrungsnachweises einer solchen IT−Einführung für circa ein Viertel der Größe von Augsburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen (der Folgevergabe) haben einen informatorischen Stand – Änderungen bleiben vorbehalten. Die ggf. aktualisierten Vergabeunterlagen werden mit der Aufforderung zum Angebot bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]