Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-as.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach
Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach.
Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Altpapier. Die Altpapiererfassung im Landkreis Amberg-Sulzbach erfolgt über die Sammlung im Holsystem sowie einem kommunalen Bringsystem (Wertstoffhöfe).
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Verwertung/ Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers inkl. der Verkaufsverpackungen der dualen Systeme auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zum 01.09.2021 für zunächst bis zum 31.8.2025 neu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
Los 1
— Sammlung, Transport und Verwiegung der Altpapiermengen im Holsystem (in 2019: ca. 5 870 Mg/a),
— Leerung der 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l – MGBs.
Das Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) zur Sicherstellung der Entsorgungsleistung ist Bestandteil aller 3 Fachlose.
Die Angebote sollen für ein oder mehrere Fachlose eingereicht werden. Das Angebot jedes Bieters muss sich auf die Ausführung eines jeweils kompletten vorgegebenen Loses beziehen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:
— Nachlieferung von Sammelbehältern für das Holsystem,
— Behälteränderungsdienst,
— Bereitstellung und Auslieferung von Altpapiersäcken.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen vorbehaltlich von Sonderregelungen aus den Vergabeunterlagen (vgl. z. B. Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung) zu keinen Veränderungen der Preise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Vertrag kann als Option einseitig durch den AG einmal um ein Jahr 6 Monate vor Vertragsende verlängert werden.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Altpapier. Die Altpapiererfassung im Landkreis Amberg-Sulzbach erfolgt über die Sammlung im Holsystem sowie einem kommunalen Bringsystem (Wertstoffhöfe).
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Verwertung/ Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers inkl. der Verkaufsverpackungen der dualen Systeme auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zum 01.09.2021 für zunächst bis zum 31.08.2025 neu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
Los 2
— Übernahme, Transport und Verwiegung der Altpapiermengen von den Sammelstellen des Bringsystems (in 2019: ca. 1 100 Mg/a),
— Gestellung und Instandhaltung der Container an den Sammelstellen des Bringsystems (ab 1.9.2021: 61 x 7 m3 Umleerbehälter auf 17 Wertstoffhöfen, 12 x 36-38 m3 Abrollcontainer auf 11 Wertstoffhöfen).
Das Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) zur Sicherstellung der Entsorgungsleistung ist Bestandteil aller 3 Fachlose.
Die Angebote sollen für ein oder mehrere Fachlose eingereicht werden. Das Angebot jedes Bieters muss sich auf die Ausführung eines jeweils kompletten vorgegebenen Loses beziehen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:
— Nachlieferung von Sammelbehältern für das Holsystem,
— Behälteränderungsdienst,
— Bereitstellung und Auslieferung von Altpapiersäcken.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen vorbehaltlich von Sonderregelungen aus den Vergabeunterlagen (vgl. z. B. Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung) zu keinen Veränderungen der Preise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Vertrag kann als Option einseitig durch den AG einmal um ein Jahr 6 Monate vor Vertragsende verlängert werden.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Sammlung und Vermarktung/Verwertung von Altpapier im Landkreis Amberg-Sulzbach
Landkreis Amberg-Sulzbach
Der Landkreis Amberg-Sulzbach betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Altpapier. Die Altpapiererfassung im Landkreis Amberg-Sulzbach erfolgt über die Sammlung im Holsystem sowie einem kommunalen Bringsystem (Wertstoffhöfe).
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Sammlung und Verwertung/Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers inkl. der Verkaufsverpackungen der dualen Systeme auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zum 1.9.2021 für zunächst bis zum 31.8.2025 neu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
Los 3
— Vorbereitung zur Verwertung/Vermarktung der Altpapiermengen (kommunaler An-teil und Anteil mit Verwertung für Systembetreiber),
— Verwertung/Vermarktung der Altpapiermengen (Prognose: 7 100 Mg/a).
Das Vorhalten einer Niederlassung/ eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) zur Sicherstellung der Entsorgungsleistung ist Bestandteil aller 3 Fachlose.
Die Angebote sollen für ein oder mehrere Fachlose eingereicht werden. Das Angebot jedes Bieters muss sich auf die Ausführung eines jeweils kompletten vorgegebenen Loses beziehen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:
— Nachlieferung von Sammelbehältern für das Holsystem,
— Behälteränderungsdienst,
— Bereitstellung und Auslieferung von Altpapiersäcken.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen vorbehaltlich von Sonderregelungen aus den Vergabeunterlagen (vgl. z. B. Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung) zu keinen Veränderungen der Preise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Vertrag kann als Option einseitig durch den AG einmal um ein Jahr 6 Monate vor Vertragsende verlängert werden.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt L 124 bzw. F01),
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L124),
— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen im Holsystem und/oder für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen im Bringsystem und/oder für die Leistung Verwertung/Vermarktung von Altpapier, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01),
— Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124),
— Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Sammeln und Befördern von Restabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung von Altpapier im Holsystem bzw. Bringsystem ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO V Norm einhalten (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Sammlung von Altpapier im Holsystem bzw. Sammlung von Altpapier im Bringsystem zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Niederlassung oder einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) in einem Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Vermarktung/Verwertung von Altpapier zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Übergabestelle für das gesammelte Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem in einem Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01),
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (Formblatt L124 und F01),
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
—— Sammlung von Altpapier im Holsystem:
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Transport zur und Übergabe an der Übergabestelle,
— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer),
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter.
—— Sammlung von Altpapier im Bringsystem:
— Fristgerechte Gestellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen,
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Transport zur und Übergabe an der Übergabestelle,
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter.
—— Vermarktung/ Verwertung des Altpapiers
— Beschreibung der Aufbereitungsschritte / Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,
— Beschreibung des Vermarktungskonzeptes für Altpapier,
— Benennung der Verwiegeeinrichtung,
— Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten auf einem Beiblatt, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Amt für Abfallwirtschaft
Schlossgraben 3
92224 Amberg
Deutschland
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 6 der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen).
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden.
Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrenserhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, insbesondere:
— § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung.
(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern,
1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt.
Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 18.2.2021, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.