Arbeitssicherheitsfachkraft
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a. d. I.
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a. d. I.
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-isar-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitssicherheitsfachkraft
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Deggendorf, Dingolfing, Landau
Vgl. oben Abschnitt II.1.4)
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich nochmalig um ein weiteres Jahr und endet spätestens am 30.4.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zu Abschnitt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Vertragslaufzeit mit den Tochterunternehmen beträgt jeweils lediglich 40 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen,
b) Leistungserbringer,
c) Leistungszeitraum ab dem 23.2.2018,
d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen,
b) Leistungserbringer,
c) Leistungszeitraum ab dem 23.2.2018,
d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
1. Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlageeiner Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen;
3. Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
4. Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I Ziff. 5 im Teilnahmeformular.
Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I Ziff. 6 im Teilnahmeformular.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland