Freiraumplanerischen Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Oberschleißheim
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberschleissheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dragomir.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischen Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Oberschleißheim
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß §3 Abs. 1 und 3 RPW zur Konzeptentwicklung der Neugestaltung des Bahnhofumfelds Oberschleißheim mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV und §17 VgV durchgeführt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die freiraumplanerische Konzeptentwicklung für das ca. 12,2 ha große Bahnhofsumfeld im Bereich des S-Bahnhofs Oberschleißheim. Hierbei gilt es einen attraktiven Bahnhofsvorplatz zu schaffen, der der Besonderheit des Ortes als „Ankommensort“ gerecht wird, eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität schafft und dabei die Vergrößerung und Erneuerung der Radabstellanlage in den Entwurf mit integriert. Darüber hinaus ist als Teil der Wettbewerbsaufgabe der Ausbau des Busbahnhof sinnvoll in diesen neuen Bahnhofsvorplatz zu integrieren, einschließlich der damit notwendige Neuordnung der Verkehrsflächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Fristgerecht eingereichter vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag einschließlich aller Formblätter (Anlage 01, Anlage 02a bis max. 02d, 03 Präsentation der Referenzen) inkl. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
— Nachweis von in Umfang und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzen aus den letzten 10 Jahren; Dabei ist die Vorlage von Wettbewerbsbeiträgen, Vorplanungen oder vergleichbaren Leistungsphasen ausreichend.
— Die Überprüfung der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen in Umfang und Komplexität erfolgt durch die Bewertung nachfolgender Kriterien. Eine Referenz darf dabei mehrere Kriterien erfüllen:
—— Freiflächengestaltung mit öffentlich zugängliche Platzfläche (> 200 m2, 0 Punkte | 200-500 m2, 1 Punkt | > 500 m2, 2 Punkte)
—— Freiflächengestaltung mit Schnittstellen zum ÖPNV (nein: 0 Punkte |
Projektgebiet mit einer Haltestelle des ÖPNVs: 1 Punkt | Projektgebiet als Umstiegspunkt mehrere ÖPNV-Angebote: 2 Punkte)
—— Freiflächengestaltung mit Schnittstellen aus Verkehrsflächen und Platzflächen (nein: 0 Punkt | Angrenzende Verkehrs- und Platzflächen: 1 Punkt |
Integration der Verkehrsflächen in Platzgestaltung: 2 Punkte).
— Es können alle oder mehrere Kriterien durch eine Referenz oder jedes Kriterium durch eine eigene Referenz abgedeckt werden. Es sind somit maximal 3 Referenzen erforderlich, um alle Kriterien nachzuweisen.
— Bei jeder Referenz ist anzugeben, welches Kriterium mit dieser Referenz bewertet werden soll. Jedes Kriterium kann maximal einmal bewertet werden. Jede Bewerbung kann somit maximal mit 6 Punkten bewertet werden.
— Teilnehmende mit min. 4 Punkten werden zur Teilnahme ausgewählt. Ist die Bewerberanzahl entsprechend dieser Kriterien höher als die zur Verfügung stehende Anzahl an Teilnahmeplätzen, entscheidet das Los aus allen punktgleichen Bewerbungen. Die zu vergebenden Plätze werden abgestuft nach erreichter Punktzahl vergeben. Ist ggf. die Bewerberanzahl einer Punktegruppe zu hoch, entscheidet jeweils das Los.
— Jedes Referenzprojekt ist auf max. einer Seite DIN-A3 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen (in Bewerbergemeinschaft mit Architekt*innen oder Landschaftsarchitekt*innen). Für genaue Definition siehe Bekanntmachung Punkt IV.3 und Teilnahmeantrag Punkt 2.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten bewertet:
— Qualität und Funktionalität der konzeptionellen Leitidee,
— Qualität der Freiraumgestaltung und des Grünkonzepts,
— Aufenthaltsqualität der Platzgestaltung,
— Qualität und Funktionalität der Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs,
— Qualität und Funktionalität der fuß- und radläufigen Erschließung,
— Schlüssigkeit der verwendeten Materialität,
— Programmerfüllung.
Die speziellen Kriterien ergeben sich aus dem Auslobungstext sowie aus dem Vergleich der eingereichten Vorschläge.
Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien weiter zu differenzieren, ggfls. zu ergänzen und zu gewichten.
Die Gesamtsumme für das Wettbewerbgsverfahren beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die vorraussichtliche Verteilung der Preissumme des Planungswettbewerbs:
— 1.Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
— 2.Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
— 3.Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
Anerkennung [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnehmende haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind
—— Landschaftsarchitekt*innen und
—— Stadtplaner*innen in Bewerbergemeinschaft mit Land-schaftsarchitekt*innen.
Die am Tag der Auslobung in der Berufskammer eingetragen sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten. Voraussetzung ist, dass sie entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in und/oder Stadtplaner*in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, und deren Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe ent-sprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
— Bewerbergemeinschaften müssen einen bevollmächtigten Vertreter nennen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in muss Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in sein.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerber*innen haben die Teilnahmeberechtigung nach § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).