MPI für Biochemie und Neurobiologie, Sanierung der rest. Sickergruben am Campus: HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.BIOC.A.000333.VgV.HKLS.1945
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Biochemie und Neurobiologie, Sanierung der rest. Sickergruben am Campus: HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 4-9 für das Bauvorhaben „Sanierung der Sickergruben“ an den MPI für Biochemie und Neurobiologie in Martinsried (BIOC, PSY) für folgende Anlagengruppe (AG):
AG 1: Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
AG 8: Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannte Anlagengruppe liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400 + KG 500) dürfen nicht mehr als netto 1 308 265 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist nach Beendigung des VgV-Verfahrens vorgesehen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2y9x5nSHVYM%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=qOB7h4U5X%252bk%253d
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 4-9 für das Bauvorhaben „Sanierung der Sickergruben“ an den MPI für Biochemie und Neurobiologie in Martinsried (BIOC, PSY) für folgende Anlagengruppe (AG):
AG 1: Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
AG 8: Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannte Anlagengruppe liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400 + KG 500) dürfen nicht mehr als netto 1 308 265 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist nach Beendigung des VgV-Verfahrens vorgesehen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 4-9 für das Bauvorhaben „Sanierung der Sickergruben“ an den MPI für Biochemie und Neurobiologie in Martinsried (BIOC, PSY) für folgende Anlagengruppe (AG):
AG 1: Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
AG 8: Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannte Anlagengruppe liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400 + KG 500) dürfen nicht mehr als netto 1 308 265 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist nach Beendigung des VgV-Verfahrens vorgesehen.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Max-Planck-Institute für Biochemie und Neurobiologie sind in einem weitläufigen Campus in Martinsried (Planegg) untergebracht, der 1973 und 1984 errichtet wurde.
Die beiden Martinsrieder Institute sind infrastrukturell miteinander verbunden. Dazu gehören die wissenschaftlichen Werkstätten, die zentralen Lager, die Bibliothek, die Ausbildung von Biologielaboranten sowie die Tierhaltung.
Die Institute sind auf einem Grundstück am Klopferspitz in Martinsried (Planegg) angesiedelt. Das Grundstück steht im Eigentum der Max-Planck-Gesellschaft. Die Liegenschaft besteht derzeit aus 18 Gebäuden, von denen die überwiegende Zahl Ende der 1960er und Anfang 1970er Jahre errichtet wurde.
Die Neurobiologie stammt hingegen aus den 1980er Jahren und das Tierhaus Ra wurde in den 2000er Jahren erbaut. Der Flächenbestand der Institute weist derzeit 38 825 m2 NF 1-6 auf, wobei rechnerisch 32.202 m2 auf das Institut für Biochemie und 6 623 m2 auf das Institut für Neurobiologie entfallen. Aufgrund der Durchmischung im Infrastrukturbereich ist eine flächenmäßige Abgrenzung nur eingeschränkt möglich.
Das anfallende Regenwasser auf dem Campus wird über Sickergruben aufgefangen und in den Boden geleitet. Die Sickergruben sind den Gebäuden zugeordnet und verteilen sich auf dem gesamten Gelände. Diese Sickergruben entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und müssen saniert werden. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassten die Sickerschächte 1 bis 10 und sind bereits abgeschlossen. Im Bauabschnitt 3 sollen jetzt alle verbliebenen Sickerschächte 10 bis 43 saniert werden. Sickerschacht 10 muss noch um eine Einrichtung zur Zurückhaltung von glykol-haltigem Wasser ergänzt werden.
Die Ertüchtigung der Schächte soll u. a. nach den folgenden Gesichtspunkten vorgenommen werden:
— Sickerschächte werden mit einer Filterschicht ausgestattet und in dem Schachttyp „B“ nach
DWA-Arbeitsblatt A 138 umgeändert. Die Schachtwand wird abgedichtet, damit die Versickerung lediglich über die Filterschicht erfolgt.
— Schächte, die nach einer Einbringung einer Filterschicht ein zu geringes Einstauvolumen hätten, werden erneuert,
— Sind Verkehrsflächen an die Anlagen angeschlossen werden die Zuläufe mit Sedimentationsanlagen ausgestattet
— Versickerungen in der Altlastenverdachtsfläche mit auffälligem Bodenmaterial werden verlegt und erneuert, es wird versucht mit der Versickerung die verschmutzte Auffüllung zu durchdringen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Instituts. Der Einfluss auf den wissenschaftlichen Betrieb muss so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Max-Planck-Institute für Biochemie und Neurobiologie sind in einem weitläufigen Campus in Martinsried (Planegg) untergebracht, der 1973 und 1984 errichtet wurde.
Die beiden Martinsrieder Institute sind infrastrukturell miteinander verbunden. Dazu gehören die wissenschaftlichen Werkstätten, die zentralen Lager, die Bibliothek, die Ausbildung von Biologielaboranten sowie die Tierhaltung.
Die Institute sind auf einem Grundstück am Klopferspitz in Martinsried (Planegg) angesiedelt. Das Grundstück steht im Eigentum der Max-Planck-Gesellschaft. Die Liegenschaft besteht derzeit aus 18 Gebäuden, von denen die überwiegende Zahl Ende der 1960er und Anfang 1970er Jahre errichtet wurde.
Die Neurobiologie stammt hingegen aus den 1980er Jahren und das Tierhaus Ra wurde in den 2000er Jahren erbaut. Der Flächenbestand der Institute weist derzeit 38 825 m2 NF 1-6 auf, wobei rechnerisch 32 202 m2 auf das Institut für Biochemie und 6 623 m2 auf das Institut für Neurobiologie entfallen. Aufgrund der Durchmischung im Infrastrukturbereich ist eine flächenmäßige Abgrenzung nur eingeschränkt möglich.
Das anfallende Regenwasser auf dem Campus wird über Sickergruben aufgefangen und in den Boden geleitet. Die Sickergruben sind den Gebäuden zugeordnet und verteilen sich auf dem gesamten Gelände. Diese Sickergruben entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und müssen saniert werden. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassten die Sickerschächte 1 bis 10 und sind bereits abgeschlossen. Im Bauabschnitt 3 sollen jetzt alle verbliebenen Sickerschächte 10 bis 43 saniert werden. Sickerschacht 10 muss noch um eine Einrichtung zur Zurückhaltung von glykol-haltigem Wasser ergänzt werden.
Die Ertüchtigung der Schächte soll u. a. nach den folgenden Gesichtspunkten vorgenommen werden:
— Sickerschächte werden mit einer Filterschicht ausgestattet und in dem Schachttyp „B“ nach DWA-Arbeitsblatt A 138 umgeändert. Die Schachtwand wird abgedichtet, damit die Versickerung lediglich über die Filterschicht erfolgt.
— Schächte, die nach einer Einbringung einer Filterschicht ein zu geringes Einstauvolumen hätten, werden erneuert,
— Sind Verkehrsflächen an die Anlagen angeschlossen werden die Zuläufe mit Sedimentationsanlagen ausgestattet,
— Versickerungen in der Altlastenverdachtsfläche mit auffälligem Bodenmaterial werden verlegt und erneuert, es wird versucht mit der Versickerung die verschmutzte Auffüllung zu durchdringen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Instituts. Der Einfluss auf den wissenschaftlichen Betrieb muss so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt mit vergleichbarer Nutzung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III.1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmerückgewinnungssysteme, Kälteerzeugungsanlagen, Dampfversorgungsanlage, Serverkühlung, BACnet (30 %);
b) Komplexität: erhöhte Temperatur- und Feuchtekonstanz, biologische Labore bis S2, Tierhaltung, Tiefgarage, (20 %);
c) Randbedingungen des Projekts: Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur, Integration in übergeordnetes Gebäudemanagement (20 %);
d) Größe des Bauprojektes (z.B. Anzahl Datenpunkte) (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich HKLS-Technik (Gewichtung: 10 %). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 bis 3 MA = 2 Punkte; 4 bis 5 MA = 3 Punkte; ab 6 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von [Betrag gelöscht] EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 150 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt; 250 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte; 350 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte; ab 450 000 = 4 Punkte (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20 %)
Hinweis: Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 a) bis (1 d), und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt mit vergleichbarer Nutzung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III.1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Komplexität und Funktionalität: Regenwasserableitungsanlagen mit erhöhter nachhaltiger Nutzung, Energieoptimierung und Ressourceneinsparung (50 %);
b) Randbedingungen des Projekts: Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur, Bauen im laufenden Betrieb (40 %);
c) Größe des Bauprojektes (z. B. Anzahl Schächte) (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich HKLS-Technik (Gewichtung: 10 %). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 bis 3 MA = 2 Punkte; 4 bis 5 MA = 3 Punkte; ab 6 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von [Betrag gelöscht] EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 150 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt; 250 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte; 350 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte; ab 450 000 = 4 Punkte (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20 %)
Hinweis: Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 a) bis (1 d), und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.