Erweiterung Energiezentrale 4. Bauabschnitt Kessel 4 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Energiezentrale 4. Bauabschnitt Kessel 4
Aufstellung und hydraulische Einbindung eines Erdgasheizkessels mit 9,99 MW
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die AFK Geothermie GmbH betreibt seit 2009 ein Fernwärmenetz zur Versorgung der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim. Das Ziel des Vorhabens ist es, die bestehende Energiezentrale der AFK Geothermie GmbH am Standort Am Claim 2, 85609 Aschheim im 4. Bauabschnitt (BA) zu erweitern. Im Rahmen des 4. Bauabschnitts soll ein vierter, erdgasbetriebener Heizkessel mit einer maximalen, genehmigten Feuerungswärmeleistung von 9,99 MW (BimSchG) installiert und in das bestehende Heizsystem eingebunden werden. Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Werden Verhandlungen durchgeführt, so werden diese als Videokonferenzen oder schriftlich organisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In den letzten 3 Kalenderjahren in Summe ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR aus ähnlichen Leistungen.
In den letzten drei Kalenderjahren in Summe mindestens 2 ähnliche Referenzleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.