Korpusmöbel Lernbereich (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/136
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Korpusmöbel Lernbereich (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Leistung: Korpusmöbel Lernbereich (BA 1).
Gymnasiumstraße 4
96106 Ebern
Bei diesem Leistungsverzeichnis handelt es sich um die Möbel und Ausstattungselemente für Lernbereiche im 1. Bauabschnitt das Leistungsverzeichnis beinhaltet Positionen für Korpusmöbel,Tische, Bestuhlung und Präsentationselemente in 32 Klassenzimmern, 2 Musiksälen, mit Nebenräumen, 2 Medienräumen, Schülercafé und in 6 Lern-/ und Pausenbereichen für die Möblierung von Unterrichtsräumen werden
— 306 Schülertisch BTH 65 x 75 x 76 cm (Teil der Möblierung wird aus Bestand übernommen),
— 14 Lehrerpulte H-Verstellbar BTH 130 x 80 x 69-113 cm,
— 15 Lehrertische mit Unterschrank 130 x 65 x 76 cm,
— 20 Tische Sonderform für Pausenbereiche (Dreieck, Trapetz),
— 6 Wangentische,
— 12 Wangenbänke für Pausenbereich,
— 4 Mobile Schränke Bibliothek,
— 28 mobile Schränke abschließbar,
— 46 Schränke und Regale 6OH mit Breiten 100-120 cm Tiefen 44-60, z.Teil Sondertiefe bis 70 cm,
— 15 Halbschränke 2OH-3OH Breiten 100-120 cm,
— 1 Zeitschriftenschrank 5OH Breite 90 cm,
— 1 Postfachschrank 5OH Breite 100 cm,
— 12 Präsentationswände BxH ca. 90 x 180 cm für Lernbereiche,
— ca. 470 Schülerstühle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 42 ff. VgV. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 42 EU ff. VgV. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 42 EU ff. VgV. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VgV und GWB. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.