Corona Testzentrum Berchtesgadener Land
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona Testzentrum Berchtesgadener Land
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention.
Der Landkreis hat deswegen ein lokales Testzentrum in Bayerisch Gmain eingerichtet, welches seit dem 2.9.2020 betrieben wird.
Mit gemeinsamen Schreiben vom 30.11.2020 des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde über die Fortführung der lokalen Testzentren in den Landkreisen informiert und die Kreisverwaltungsbehörden beauftragt, weiterhin bis zum 30. Juni 2021 die Organisation und den Betrieb eines lokalen Testzentrums sicherzustellen.
Los 1: Infrastruktur und Laborleistung
Infrastruktur und Laborleistung.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 2: Betrieb der Testlinie/n
Los 2: Betrieb der Testlinie/n.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 3: Ordnungsdienst
Los 3: Ordnungsdienst.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 4: Probentransport
Los 4: Probentransport.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 5: Reinigung
Los 5: Reinigung.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 6: Toiletten
Los 6: Toiletten.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Los 7: Container
Bürocontainer.
Monatsweise Verlängerung bis maximal 31.12.2021
Option zur Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister.
Nachweis über das bestehen eines Masernimpfschutzes.
Speziell für Los 1:
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO 15189,
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 unter ärztl. Leitung,
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 nicht unter ärztl. Leitung,
— Labor mit QM-System nach RiLiBÄK (Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch),
— Labor ohne Akkreditierung oder QM System,
— Anbindung an die Meldesoftware DEMIS (RKI).
Speziell für Los 2:
— Medizinisch vorgebildetes Personal (Liste des Personals mit Angabe der Qualifizierung, z. B. Rettungssanitäter/in, Medizinische/r Fachangestellte/r, Ausbildung in einem Pflegeberuf etc.),
— sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Speziell für Los 3:
— Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert,
— Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen),
— Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Speziell für Los 4:
— Fahrzeug und Führerschein.
Erklärung zur Tariftreue.
Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört, dass die Beiträge gezahlt werden.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bescheinigung, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Erbringung der Bauleistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Studien-/Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).