Neubau Kindergarten und schulvorbereitende Einrichtung Elsa-Brandström-Straße, Nürnberg – Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 6568-01-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten und schulvorbereitende Einrichtung Elsa-Brandström-Straße, Nürnberg – Fachplanung ELT
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT §55 HOAI LPH 1-9.
Nürnberg
Die WBG Kommunal GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Elsa-Brändströmstr. 43 in Nürnberg / Gemarkung Sündersbühl den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte, welche als 2 teilweise mit Synergienutzungen miteinander verbundene Funktioneneinheiten einen ca. 772 m2 NF, ca. 1 274 m2 BGF großen 4-gruppigen Kindergarten für 100 Kinder [KiGa] und eine ca. 418 m2
NF, ca. 690 m2 BGF große 4 gruppige schulvorbereitende Einrichtung [SVE] für 40 Kinder aufnehmen soll.. Gesamt ca. 1 190 m2 Nutzfläche, ca. 1 964 m2 BGF.
Die Maßnahme ist eingebettet in eine städtebauliche Gesamtneuausrichtung der Grundstücke mit der Flurnummern 95/3 und 130/3. Der aktuelle Schulstandort wird auf die bisher unbebaute Fläche Flurnummer 130/3 Gemarkung Großreuth/Schweinau verlagert. Hierfür finden aktuell bereits die Planungen statt. Auf dem aktuellen Schulstandort sollen zukünftig Wohnungen entstehen. Zwischen diesen 3 Elementen entsteht eine zentrale öffentliche Grünfläche.
Auf dem ca. 2 500 m2 großen Grundstück werden pädagogisch nutzbare Außenspielflächen von ca. 1 000 m2 (KiGa) bzw. 400 m2 (SVE) benötigt.
Der Neubau soll Ende des III.Quartals 2024 in Betrieb genommen werden.
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 7,24 Mio. EUR netto KG 200-700 und 3,84 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70 % zu 30 % ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-TGA-ELT Planungshonorars 0,53 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Als besondere Leistungen sind die Abbrucharbeiten des Bestandsgebäudes mit anzubieten. Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die ausgeschriebenen Leistungen der TGA-ELT Planung gemäß §55 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 stufenweise zu beauftragen.
Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nachfolgenden Stufen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3-4
Stufe 3: LPH 5-7
Stufe 4: LPH 8-9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen 2 bis 4 (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers. Der Realisierung des Projektes liegen ein begrenztes Budget und eine Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der
Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten (30 %).
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten (10 %).
3) Fachliche Eignung - Referenzliste: max 300 von 500 Punkten (60 %).
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
Sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten
Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt,
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
7) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung).
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
Ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
— alle Angaben in Euro netto.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Ingenieur“ (max. 70 Punkte)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 10 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 50 Punkte
>= 10 = 70 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung als „Ingenieur“ in Jahren (max. 30 Punkte)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 5 Punkte
= 3 = 10 Punkte
= 4 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte)
0 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
4) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
— Fachplanung ELT § 55 HOAI LPH 2-8 vollständig erbracht
— Mindesthonorarzone II oder höher
— Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2011)
— Mindest abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6, 8
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 16 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 1.1.2014) = 0 Punkte,
6-7 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2015) = 8 Punkte
0-5 Jahre (nach 1.1.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (je Referenz maximal 10 Punkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 4 Zusatzpunkte,
— Bildungs- oder Kulturgebäude = 4 Zusatzpunkte.
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte müssen bei jeder Referenz zwingend folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
— die Leistung wurde über die Leistungsphasen 2-8, § 55 TGA erbracht,
— die Referenz ist innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt/ in Betrieb genommen worden (nach 1.1.2011),
— die Referenz ist mindestens in Honorarzone II einzuordnen,
— Mindest abzudeckende Anlagengruppe 4, 5, 6, 8.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
Entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
Sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A. Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5))
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B. Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (30 % / 160 Punkte)
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis/günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.), Berufliche Qualifikation des Projektteams (A2.) bzw. der Erfahrung des Projektteams (A3.) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der
Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der
Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
Nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland