Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Leistung Fachplanung Technische Ausrüstung HLS entspr. § 55 HOAI (AG 1, AG 2 und AG 3) LP 1 - 9, für den Erweiterungsbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden.
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
85567 Grafing
Es werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung entspr. §§ 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 mit den Grundleistungen (LP 1 - 9) gem. Anlage 15 zur HOAI und optional die besondere Leistung „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2,
— Stufe 2: LP 3 und LP 4,
— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 4: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die besondere Leistung ist als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/ Boorberg orientieren.
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— Besondere Leistung:
—— Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E15246478 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung HLS, Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html