Markt Oberkotzau_Neubau Kinderhort_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 296/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkotzau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberkotzau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Oberkotzau_Neubau Kinderhort_Arch
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m2 gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m2 betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m2. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden. Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um drei Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden. Holzbauweise ist gewünscht..
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden..
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
95145 Oberkotzau
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m2 gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m2 betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m2. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden.
Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um drei Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden.
Der Neubau des Kinderhorts soll in Holzbaubauweise erfolgen. Es ist konkret eine Bauweise aus Holz gewünscht, die Berücksichtigung von Holz soll sich nicht allein in der Fassadenverkleidung wiederfinden.
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Ein Erläuterungsbericht, eine erste Kostenschätzung sowie einen Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Erläuterungsbericht sowie die grobe Kostenschätzung wurden vorab für die mögliche Beantragung von Fördermitteln erstellt. Es sollen Fördermittel nach Art. 10 FAG sowie der Richtlinie zur Förderung von Inventionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder beantragt werden..
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9 (jedoch unter gesondertem Vorbehalt der Zuwendungsbewilligung).
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023..
Erläuterungsbericht, Kostenschätzung sowie Lageplan und Summenraumprogramm werden von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döhlau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDP4M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.