Neubau Dreifachsporthalle und Tiefgarage, Lindauer Straße, Stadt Kempten; Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff HOAI 2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifachsporthalle und Tiefgarage, Lindauer Straße, Stadt Kempten; Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff HOAI 2021
Die Stadt Kempten plant den Neubau einer Dreifachsporthalle westlich des Hildegardis-Gymnasiums. Die Sporthalle soll als Schul- und Vereinssporthalle, sowie als Versammlungsstätte (keine Mehrzwecknutzung) mit 600 Sitz- und 200 Stehplätzen, genutzt werden.
Das Grundstück mit der Flurnummer 967 ist für die Errichtung der Dreifachsporthalle vorgesehen. Hierauf befinden sich derzeit eine starke Hangkante, ein ehemaliger Hartplatz mit Laufbahn, alter Baumbestand, sowie im Nord-Westen ein Kinderspielplatz und im Süden die sechsgruppige Kindertagesstätte „Haus für Kinder und Eltern“, sowie ein Mädchenpensionat.
Auf dem Nachbarflurstück 968 befinden sich das Schulgebäude des Hildegardis-Gymnasiums, sowie 2 Einfach-Turnhallen und Stellplätze. Der Vorplatz vor der Schule an der Lindauer Straße dient als Erschließung für die Schüler und als Teil des Lehrerparkplatzes. In diesem Bereich soll die Errichtung der Tiefgarage mit 151 Stellplätzen, davon 5 behindertengerecht, geplant und realisiert werden. Darin integriert werden auch die bisherigen Lehrerstellplätze.
Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits erstellt. Im Bereich der Dreifachsporthalle steht Wasser ca. 1 m unter OK Gelände an. Der Baugrund ist moorig/torfig und schadstoffbelastet (Bauschutt, Brandreste u. ä.). Die benachbarte Bebauung ist daher setzungsempfindlich. Vor allem im Bereich der Hangkante zur Schule steht Fels (tertiäres Festgestein) als gründungsfähiger Baugrund bereits 2,4 m unter OK Gelände an. Dies ist bei der Gründung des Sporthallenbauwerks zu beachten. Der Baugrund im Bereich Parkhaus ist nach derzeitigem Stand unproblematisch.
Es wurde zu diesem Projekt bereits ein Architektenwettbewerb für die Objekt- und Freianlagenplanung durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.1.2021-31.12.2020 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
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d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.1.2010-31.12.2020 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
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