U-Bahn München, Laufwegerneuerung 2021 in Teilstrecken Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-200831-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
U-Bahn München, Laufwegerneuerung 2021 in Teilstrecken
Laufwegerneuerung in Teilstrecken der U-Bahn München.
Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße, Gleis 1 und 2
U-Bahn München
Austausch von ca. 5 000 m Holzlaufweg gegen Brandschutzplatten zwischen Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße Gleis 1 und 2, Goetheplatz - Marienplatz Gleis 2, Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof (unten) Gleis 1 und 2. Brandschutzplatten werden durch die SWM gestellt.
Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof, Gleis 2
U-Bahn München
Austausch von ca. 5 000 m Holzlaufweg gegen Brandschutzplatten zwischen Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße Gleis 1 und 2, Goetheplatz - Marienplatz Gleis 2, Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof (unten) Gleis 1 und 2. Brandschutzplatten werden durch die SWM gestellt.
Hauptbahnhof — Fraunhoferstraße, Gleis 1
U-Bahn München
Austausch von ca. 5 000 m Holzlaufweg gegen Brandschutzplatten zwischen Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße Gleis 1 und 2, Goetheplatz - Marienplatz Gleis 2, Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof (unten) Gleis 1 und 2. Brandschutzplatten werden durch die SWM gestellt.
Marienplatz - Goetheplatz, Gleis 2
U-Bahn München
Austausch von ca. 5000 m Holzlaufweg gegen Brandschutzplatten zwischen Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße Gleis 1 und 2, Goetheplatz - Marienplatz Gleis 2, Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof (unten) Gleis 1 und 2. Brandschutzplatten werden durch die SWM gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prinzregentenplatz - Richard-Strauss-Straße, Gleis 1 und 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhoferstraße - Hauptbahnhof, Gleis 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tann/Rhön
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36142
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbahnhof - Fraunhoferstraße, Gleis 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tann/Rhön
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36142
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marienplatz - Goetheplatz, Gleis 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tann/Rhön
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36142
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1) nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).