Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen für die Polizeihubschrauberstaffel Bayern
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen für die Polizeihubschrauberstaffel Bayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Ausrüstung/Zusatzausrüstung (hierzu im Folgenden unter Nr. 1 bis 3) und weiteren Leistungen (hierzu im Folgenden unter Nr. 4 und Nr. 5).
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-um-die-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst u. a.
— Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
— Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL),
— Rettungswinde,
— Lasthakensystem für HEC/NHEC,
— Fast Roping/Rappeling.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z. B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2 „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus.
Dies beinhaltet die effiziente Integration von
— TETRA-Funkgeräten,
— Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband),
— Telefoniefunktion,
— Hochleistungsroutern,
— Bordgebundenen Missionscomputern.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z. B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten 3 Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge wird aufgrund der Weihnachts- und Sylvester-Feiertage in Kombination mit COVID19 bedingten Ausfällen bei Auftraggeber und Bewerber um 2 Wochen auf nunmehr 4.2.2021, 12.00 Uhr verlängert.