Umwandlung Offizierssiedlung Buchenstraße – Sanitärinstallationsarbeiten – Bauabschnitt 2 Referenznummer der Bekanntmachung: FB6A-STB-016/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umwandlung Offizierssiedlung Buchenstraße – Sanitärinstallationsarbeiten – Bauabschnitt 2
Umwandlung der Offizierssiedlung Bamberg-Buchenstraße von ehem. militärischen Wohnungen in zivile Nutzung – Sanitärinstallationsarbeiten DIN 18381 – Bauabschnitt 2.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Baugrundstück mit den zu sanierenden Gebäuden liegt entlang der Buchenstraße, und wurde bisher für militärisches Wohnen genutzt. Es befinden sich entlang der Buchenstraße 15 Doppelhäuser (= 30 Doppelhaushälften) und ein Einfamilienwohnhaus, welche nun saniert werden sollen. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich von 2019 bis voraussichtlich 2022, unterteilt sich in mehrere Bauabschnitte und wird im Rahmen der Städtebauförderung und dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KommWFP) durch die Regierung von Oberfranken und den Freistaat Bayern gefördert. Abschnitt 2: Dieser Abschnitt umfasst die Doppelhäuser Hs.Nr. 36-34, 32-30, 28-26, 31-33, 35-37 Gewerk: Sanitärinstallationsarbeiten, DIN 18381 – Bauabschnitt 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zapfendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.