Fraunhofer IWKS-HU Hanau – Neubau in Hanau – V_170_750034_66_Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: IWKS-HU - V_170_750034_66_Elektroinstallation
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IWKS-HU Hanau – Neubau in Hanau – V_170_750034_66_Elektroinstallation
Clara-Immerwahr-Straße 4
63452 Hanau
Elektroinstallation:
— 1 Mittelspannungsanlage mit 2 Trafos a 1 000 kVA,
— 1 Niederspannungshauptverteilung,
— ca. 23 Unterverteilungen,
— ca. 1 km Kabeltragsysteme,
— ca. 46 km Kabel und Leitungen,
— ca. 1200 Stück Installationsgeräte,
— ca. 800 Stück Leuchten und Notleuchten,
— 1 Brandmeldezentrale,
— ca. 450 automatische und nichtautomatische Brandmelder,
— 1 Videoüberwachungsanlage mit ca. 12 Kameras,
— ca. 540 EDV-Anschlussdosen.
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IWKS-HU Hanau – Neubau in Hanau – V_170_750034_66_Elektroinstallation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusätzliche RWA für Technikum, Ein- und Ausschalten der Brandmelder im Zeitraum der Fertigstellung des Gebäudes und des Einzuges.
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Zusätzliche RWA für Technikum, Ein- und Ausschalten der Brandmelder im Zeitraum der Fertigstellung des Gebäudes und des Einzuges.
Erforderliche Leistung, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt war- Anpassung der Anforderungen