Schulen im Landkreis Erding, Anschaffung von Luftreinigern Referenznummer der Bekanntmachung: KBV_21-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulen im Landkreis Erding, Anschaffung von Luftreinigern
Lieferung von Luftreinigern an bis zu 12 Schulen des Landkreises Erding,
Los 1: Luftreinigungsgeräte, 1 000 m3/h, 400 St.
Los 2: Luftreinigungsgeräte, 200 m3/h, 60 Stück.
Verpackung und Lieferung der Luftreinigungsgeräte an bis zu 12 Schulen des Landkreises Erding frei Bordsteinkante. Der AN liefert alle Geräte gemäß Leistungsverzeichnis bis spätestens 30 Kalendertage nach Auftragserteilung.
Los 1: Luftreinigungsgeräte, 1 000 m3/h, 400 St.
Landkreis Erding
Siehe oben II.1.4).
Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 Eigenerklärungen zu
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern.
Los 2: Luftreinigungsgeräte, 200 m3/h, 60 St.
Landkreis Erding
Siehe oben II.1.4).
Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 Eigenerklärungen zu
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf einen Auszug über die Eintragung in das Handelsregister anzufordern.
Die genauen Adressen der im Landkreis Erding zu beliefernden Schulen und die an die jeweilige Schule zu liefernde Stückzahl werden dem AN mit Zuschlagserteilung mitgeteilt. Der AN liefert alle Geräte gemäß Leistungsverzeichnis bis spätestens 30 Kalendertage nach Auftragserteilung.
Anlieferungen sind nur von Montag bis Freitag möglich und müssen 2 Werktage vorher angekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber sieht die besondere Dringlichkeit gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 der Vergabeverordnung (VgV) als gegeben an.
Die zu beschaffenden Luftreinigungsgeräte sind aufgrund der Coronapandemie-Situation zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes im Präsenzunterricht dringend erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bietern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).