Requirement Engineering Smart Mobility Service Hub (SMSHub) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-210120-001
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Requirement Engineering Smart Mobility Service Hub (SMSHub)
Im Rahmen des Projekts Smart Mobility Service Hub (SMS-Hub) beabsichtigt der AG die Entwicklung eines neuen Vertriebshintergrundsystems für die schnelle und standardisierte Durchführung von Kundenservice und Abrechnung für verschiedene Produkte und Dienstleistungen des AG bzw. dritten Anbietern über eine einheitliche App, d. h. im Omni-Channel-Prozess. Bei den vorgenannten Produkten und Dienstleistungen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie sonstige Mobilitätsprodukte des AG oder Kooperationspartner des AG.
Zum Zwecke der Umsetzung des Projekts sind folgende Leistungen, die werkvertraglich abgebildet werden sollen, erforderlich:
— eigenverantwortliche Vorlage von Fachkonzepten und Leistungsbeschreibungen auf Basis der Anforderungen der definierten fachlichen Ansprechpartner für Forderungsmanagement, Deliktverfolgung, Abo-Verwaltung, Abrechnungsprozesse, Anpassung/Erweiterungen der Mobilitätsapplikationen. Hierzu wird der Auftragnehmer ein Sammelpostfach einrichten, auf welches lediglich der Brückenkopf des Auftragnehmers Zugriff hat,
— fortlaufende Pflege der Fachkonzepte mit Blick auf den Einsatz als fachliche Dokumentation,
— Dokumentation in der Notation BPMN und UML.
Die Konzepte sollen einfließen in die technische Konzeption, die Software-Entwicklung, dienen als Basis für die Testfälle, die Übergabe in den Betrieb und die Dokumentation. Die Fortschreibung der Konzepte ist in diesen Phasen zu gewährleisten.
Der AG beabsichtigt, diese Leistungen nicht selbst durchzuführen, sondern diese werkvertraglich zu vergeben. Er richtet hierzu ein Qualifizierungssystem ein.
Im Falle einer Beauftragung eines Werkvertrags unter diesem Qualifizierungssystem schuldet der Auftragnehmer die erstellten, durch den Auftraggeber abgenommenen Dokumente.
Als Technologie für den SMSHub sind S4HANA on Premise derzeit in der Version 1909 mit den Modulen BRIM, FI/CA und CM gesetzt. Die Customer Management Prozesse werden durch Fiori Apps (Eigenentwicklung) unterstützt.
Die Lieferung aus dem Vertrag soll über mehrere Gewerk-Verträge je Arbeitspaket geschehen und in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren abgeschlossen werden.
Die Durchführung der einzelnen Ausschreibungen unter diesem Qualifizierungssystem ist ab dem 1.2.2021 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
11. Referenzen über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
— Referenzprojekte bezüglich SAP S4HANA BRIM, FI/CA (optional),
— Referenzen bezüglich BPMN- und UML-Modellierung (obligatorisch),
— nachgewiesene Qualifikation im Requirements Engineering (vorzugsweise IREB) (optional),
— Referenzen im ÖPNV Vertrieb sind wünschenswert. (optional).
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
14. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
— Sprache: sämtliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt vollumfänglich in deutscher Sprache (obligatorisch). Dies ist anhand einer Erklärung zu bestätigen,
— Nachweis über Kenntnisse im Jira (obligatorisch) und dem Zusatz XRAY (optional),
— Nachweis über Zertifizierung:
—— Agile und Wasserfall Projektmanagement Methoden (insbesondere SCRUM und IPMA) (Optional),
—— nachgewiesene Qualifikation im Requirements Engineering (vorzugsweise IREB) (optional).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen. Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-DBÖ-[removed] nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).