Planungsleistungen Straßenbahnverlängerung Minervastraße Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: Tram Minervastraße
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lorenzer Str. 30
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91180258411
Fax: +49 9118028858411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verkehsplanung.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Straßenbahnverlängerung Minervastraße Nürnberg
Planungsleistungen zum Lückenschluss der Straßenbahn in der Minervastraße zwischen der bestehenden Straßenbahnwendeschleife in der Dianastraße und dem Knotenpunkt Minervastraße / Finkenbrunn / Julius-Loßmann-Straße. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Nürnberg plant den Lückenschluss der Straßenbahn in der Minervastraße zwischen der bestehenden Straßenbahnwendeschleife in der Dianastraße und dem Knotenpunkt Minervastraße / Finkenbrunn / Julius-Loßmann-Straße. Im Februar 2020 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg der Maßnahme im Grunde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die weitere Planung voranzutreiben. Die Fördermöglichkeiten wurden mit der Regierung von Mittelfranken vorabgeklärt. Es sind die neuen Tramgleise zu trassieren und die Haltestellen zu planen. Die vorhandenen Straßenquerschnitte der Dianastraße bzw. der Minervastraße müssen entsprechend angepasst werden, ebenso wie die im Streckenabschnitt befindlichen Knotenpunkte. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung erstellt, die als Grundlage herangezogen werden kann. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 20 Mio. Euro (netto). Für die Maßnahme wird die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht nicht (freie Option). Als zusätzliche Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vermessungsleistungen durchzuführen und die für die Planfeststellungsunterlagen notwendigen Fachgutachten (immissionstechnische Untersuchungen, wassertechnische Untersuchungen, umweltfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchung etc.) zu ermitteln. Des Weiteren sind die Fahrleitungsanlagen der Tram zu planen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.