5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.1)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit es im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Inanspruchnahme fremder Kapazitäten: Bewerber und Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Maßgabe des § 6d EU VOB/A auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Verbindung zwischen dem Bewerber und dem betreffenden Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind die kapazitätsgebenden Unternehmen, die betroffenen Eignungskriterien sowie Art und Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Hierfür ist Formblatt B.4 zu verwenden. Verfügbarkeit der Kapazitäten und tatsächliche Leistungserbringung: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen kapazitätsgebenden Unternehmens oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Soweit die Eignungsleihe die berufliche Befähigung oder die einschlägige berufliche Erfahrung betrifft, muss das kapazitätsgebende Unternehmen im Auftragsfall diejenigen Arbeiten tatsächlich ausführen, für die seine Befähigung oder Erfahrung benötigt wird. Die betreffenden Leistungen sind im Formblatt B.4 konkret zu bezeichnen. Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme fremder Referenzerfahrungen zur Ausführungsplanung oder zu konstruktiven Holzbauleistungen. Eine bloße Überlassung von Referenzangaben ohne entsprechende Beteiligung an der Auftragsausführung genügt insoweit nicht. Eignung und Ausschlussgründe des kapazitätsgebenden Unternehmens: Für jedes kapazitätsgebende Unternehmen sind die zum Nachweis seiner Eignung erforderlichen Erklärungen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe vorzulegen. Ein Nachweis sämtlicher für den Bewerber geltenden Eignungsanforderungen ist nur erforderlich, soweit diese Anforderungen von der jeweiligen Eignungsleihe erfasst werden. Zusätzlich ist für jedes kapazitätsgebende Unternehmen die Eigenerklärung nach Formblatt B.2 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Diese umfasst die einschlägigen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen gesetzlichen Ausschlusstatbestände, insbesondere § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, soweit jeweils anwendbar. Bei ausländischen Unternehmen sind auch entsprechende Sachverhalte nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten anzugeben, soweit sie nach den maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind. Liegen mögliche Ausschlussgründe vor, sind diese offenzulegen und zu erläutern. Ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen sind darzustellen; die hierzu erforderlichen Nachweise sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben vorzulegen. Gesetzliche Ausnahmen und anerkannte Selbstreinigungsmaßnahmen werden berücksichtigt. Die Nachweisführung richtet sich nach § 6b EU VOB/A. Die hierfür vorgesehenen Formblätter sind entsprechend dem jeweils in Anspruch genommenen Eignungsbereich zu verwenden. Gemeinsame Haftung ausschließlich bei wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe: Soweit sich die Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, verlangt der Auftraggeber gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A, dass der Bewerber und das jeweilige kapazitätsgebende Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die gemeinsame Haftung ist auf den Umfang der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe bezogen. Die entsprechende verbindliche Haftungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts B.4 abzugeben. Bei ausschließlich technischer oder beruflicher Eignungsleihe wird eine gemeinsame Haftung nicht allein aufgrund der Eignungsleihe verlangt. Bei einer Kombination unterschiedlicher Formen der Eignungsleihe gilt die zusätzliche gemeinsame Haftung nur hinsichtlich des wirtschaftlichen und finanziellen Teils. Überprüfung und Austausch kapazitätsgebender Unternehmen Der Auftraggeber prüft, ob das kapazitätsgebende Unternehmen die von ihm nachzuweisenden Eignungsanforderungen erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt ein kapazitätsgebendes Unternehmen eine einschlägige Eignungsanforderung nicht oder liegen bei ihm Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vor, verlangt der Auftraggeber dessen Ersetzung nach Maßgabe des § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A. Liegen bei dem kapazitätsgebenden Unternehmen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dessen Ersetzung verlangen. Gesetzliche Ausnahmen von einem Ausschluss sowie die Regelungen zur Selbstreinigung bleiben unberührt. Für die Benennung des Ersatzunternehmens und die Vorlage der erforderlichen Erklärungen und Nachweise setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist. Für das Ersatzunternehmen gelten die vorstehenden Anforderungen entsprechend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragsausführung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall zu unterhalten: – 10.000.000 EUR für Personenschäden, – 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen betragen. Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung gem. § 6a EU Nr. 2 S. 1 lit. a VOB/A bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss ein (1) Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung in entsprechender Höhe nachweisen können.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.6.). Aus den angegebenen Jahresumsätzen wird das arithmetische Mittel gebildet. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von 10.000.000 EUR netto vorausgesetzt. Das Kriterium ist ein Mindestkriterium! Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind nicht geeignet und werden bei der weiteren Auswahl nicht berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften wird für die Erfüllung der Mindestanforderung auf den Gesamtumsatz der Bewerbergemeinschaft abgestellt. Eine Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bleibt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7). Der Bewerber hat die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seines Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 25 Beschäftigten in Vollzeit vorausgesetzt. Von den durchschnittlich mindestens 25 Beschäftigten müssen durchschnittlich mindestens fünf Beschäftigte in Vollzeit technischen Funktionen der Projektleitung, Bauleitung, Planung und/oder Arbeitsvorbereitung zuzuordnen sein. Maßgeblich ist das arithmetische Mittel der Beschäftigtenzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die ist ein Mindestkriterium! Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen und im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Beschäftigtenzahl der Mitglieder zusammengerechnet, soweit die betreffenden personellen Kapazitäten für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege einer zulässigen Eignungsleihe bleibt unberührt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Liste ausgeführter Totalunternehmerleistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Zahl der erfassten Gewerke, beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Formblatt B.8 dient lediglich der allgemeinen Darstellung der beruflichen Erfahrung und Prüfung der fachlichen Eignung (§ 6a EU Nr. 3 a VOB/A). Hieraus ergeben sich keine zusätzlichen Mindestanforderungen und keine Auswahlpunkte. Für die Auswahlwertung sind ausschließlich die nach Formblatt B.9 eingereichten Referenzen maßgeblich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A sind vom Bewerber insgesamt drei (3) Referenzen betreffend allgemeine Hochbauprojekte (Neubau) anzugeben, die der Bewerber als Totalunternehmer, im Referenzeitraum (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2019) unter Angabe des Auftragsgegenstands, realisiert hat. Totalunternehmer (TU) im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist ein Unternehmen oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, das bzw. die gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner die Gesamtverantwortung für die vertragsgemäße, vollständige und termingerechte Erbringung der vom Auftrag umfassten Planungs- und Bauleistungen übernimmt. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.9. und reichen Sie zusätzlich zu diesem Formblatt für diese Referenzprojekte eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein, aus der hervorgeht, dass diese Referenzen die o.g. Anforderungen und ggfs. auch die Anforderungen für die Vergabe der Zusatzpunkte erfüllen. 2) Gewichtung der Auswahlkriterien für Referenzprojekt 1 bis 3 (jeweils maximal 10,00 Punkte) a) Eigenleistungsanteil Holzbau: Die wesentlichen Holzbauleistungen wurden vollständig durch Nachunternehmer bzw. andere Unternehmen ausgeführt (0 Punkte), Wesentliche Teile der Holzbauleistungen wurden mit eigenen betrieblichen Kapazitäten ausgeführt; weitere wesentliche Holzbauleistungen wurden durch Nachunternehmer bzw. andere Unternehmen erbracht (1,5 Punkte); Die konstruktiven Holzbauleistungen wurden mit eigenen personellen und betrieblichen Kapazitäten ausgeführt (3 Punkte) b) Holzbau: Keine tragenden Bauteile in Holzbauweise; ausschließlich nichttragende Holzbekleidungen oder Ausstattungen werden nicht berücksichtigt (0 Punkte) Tragende Bauteile wurden in Holzbauweise ausgeführt, die Voraussetzungen der höchsten Bewertungsstufe sind jedoch nicht vollständig erfüllt (1,5 Punkte) Sowohl die wesentliche tragende Gebäudekonstruktion als auch die Dachtragkonstruktion wurden überwiegend in Holzbauweise ausgeführt (3 Punkte) c) Vorfertigungsgrad: keine werkseitige Vorfertigung (0 Punkte), teilweise Holzbauteile werkseitig vorgefertigt (1 Punkt), hoher Vorfertigungsgrad von Wand-/Decken-/Dachelementen mit wesentlicher Verkürzung der Montage vor Ort (2 Punkte) d) Größenvergleichbarkeit: dem Bewerber zurechenbarer Auftragswert im Gewerk Holzbau < 500T€ netto (0 Punkte), ≥ 500T€ bis < 1 Mio. € netto (1 Punkt), ≥ 1 Mio. € netto (2 Punkte). 3) Mindestanforderungen an die Referenzen: a) Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts muss innerhalb des festgelegten Referenzzeitraums erfolgt sein (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2019). Referenzprojekte außerhalb des Referenzzeitraums erfüllen die Mindestanforderung nicht und werden nicht als Referenz berücksichtigt. b) Als Referenz 1 bis 3 sind fertiggestellte allgemeine Neubauprojekte einzureichen, bei dem der Bewerber als Totalunternehmer im Sinne von Ziffer 2.1 tätig war. Maßgeblich ist der tatsächlich vom Bewerber geschuldete und erbrachte Leistungsumfang. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung des historischen Vertrags als TU-Bauvertrag, sondern die tatsächlich übernommene Planungs-, Ausführungs- und Koordinationsverantwortung. Vergleichbare Erweiterungsneubauten sind eingeschlossen. Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt B.9.). 4) Erreichen mehrere Bewerber den zur Einladung berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl und ist anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien keine weitere Differenzierung möglich, entscheidet das Los. Die Losentscheidung erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Sie wird durch die Verwaltung des Auftraggebers durchgeführt und im Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentiert. Ein Anspruch auf Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe besteht nicht. Maßgeblich ist ausschließlich das Ergebnis der Auswahlbewertung beziehungsweise der Losentscheidung. 5) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland zur Prüfung der Eignung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die untenstehenden Erklärungen abgeben. Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung unter Ziffer 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis der Konzepte zur werkseitigen Vorfertigung des Holzbaus. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Konzept in der zweiten Stufe des Verfahrens gemäß Ziffer 5.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das gemäß Ziffer 5.4.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Basis des Konzeptes zu Lieferketten und Logistik. Hierzu ist ein auftragsbezogenes Konzept in der zweiten Stufe des Verfahrens gemäß Ziffer 5.2.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) einzureichen, das gemäß Ziffer 5.4.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Grundlage ist der angebotene Preis für die ausgeschriebene Leistung als finales Angebot nach Verhandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Schulverband Oberstaufen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Schulverband Oberstaufen