5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Optionen bei Bauleistungen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). - Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). - Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). - Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). - Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächlichen / fiktiven) Abnahme. 3. Stufenweise Beauftragung: Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI. Leistungsstufe 2: - (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI; - alle Bauleistungen; - Wartung während der Gewährleistungsphase. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn die Baugenehmigung und der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 ist jedoch nur wirksam, wenn die aufschiebende Bedingung gemäß § 2 (1) des Vertrags eingetreten ist; die nachfolgenden Regelungen gelten daher für die Leistungen der Leistungsstufe 2 mit der Maßgabe, dass die Bedingung gemäß § 2 (1) des Vertrags eingetreten ist. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Leistungsstufe 2 entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber die Leistungsstufe durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen der Leistungsstufe, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht vorbehaltlich anderer Regelungen des Vertrages nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn die Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf von Leistungen weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die Leistungen der abgerufenen Leistungsstufe, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Fortsetzung der stufenweisen Beauftragung unter "Zusätzliche Angaben"***.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zeißstraße / Landshuter Straße
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Beginn der Fortsetzung der stufenweisen Beauftragung***: Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraumes von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. Sofern es sich bei den vorhergehenden Leistungen um die Leistungen der Leistungsstufe 1 handelt, gilt der Zeitraum gemäß Satz 1 dieses Absatzes nur, sofern der Auftraggeber nicht von der Verlängerungsoption gemäß § 2 (2) des Vertrages Gebrauch gemacht hat; hat der Auftraggeber von der Verlängerungsoption gemäß § 2 (2) des Vertrages Gebrauch gemacht, so verlängert sich der Zeitraum gemäß Satz 1 dieses Absatzes entsprechend der in Anspruch genommenen Verlängerung nach § 2 (2) des Vertrages. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrages meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen in Textform zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will. Ende der Fortsetzung der stufenweise Beauftragung***. Beginn der Fortsetzung der Ausführungen zu den Ausschlussgründen***: Fakultativer Ausschlussgrund des § 20 ÖkodesignG: Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes nach § 18 Abs. 1 oder § 18 Abs. 2 Nr. 5 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz - ÖkodesignG) mit einer Geldbuße von wenigstens siebentausendfünfhundert Euro (7.500,- Euro) belegt worden ist (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ÖkodesignG). Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Ende der Fortsetzung der Ausführungen zu den Ausschlussgründen***. Beginn der Fortsetzung der Ausführungen zu den Bedingungen für den Auftrag***: Vorabinformation nach § 134 GWB: Gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB informiert der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll (= Bestbieter), über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Die Informationspflicht gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch gegenüber Bewerbern, denen eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung nicht bereits vor der Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter zur Verfügung gestellt wurde. Bewerber, die bereits vor der Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung darüber informiert wurden, dass ihre Bewerbung bzw. ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt wird und sie daher nicht zur Abgabe eines Angebots und - soweit vorgesehen - zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden, erhalten keine Vorabinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Der Auftraggeber wird die Gründe für die vorgesehene Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebots unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls mitteilen. Soweit ein Bewerber über die Ablehnung seiner Bewerbung zu informieren ist, werden die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Ablehnung einer Bewerbung oder Ausschluss eines Angebots: Ist ein Bewerber nach § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB über die Ablehnung seiner Bewerbung zu informieren, werden die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Soll ein Angebot aufgrund eines Ausschlussgrundes nicht berücksichtigt werden, werden die für den Ausschluss maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Information über das Ergebnis der Angebotswertung: Soweit ein Angebot in die Angebotswertung einbezogen wurde, wird die Information grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. die Bewertungsergebnisse des Angebots des betreffenden unterlegenen Bieters, insbesondere - die bei den einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien und Unterkriterien erreichten Leistungspunkte; - den nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für die Preiswertung zugrunde gelegten Preis (wertungsrelevanter Preis); sowie - das nach Anwendung der bekannt gemachten Wertungsmethode erzielte Gesamtergebnis. 2. die Bewertung des Angebots des Bestbieters im Vergleich zu dem Angebot des betreffenden unterlegenen Bieters, insbesondere - die Angabe, bei welchen qualitativen Zuschlagskriterien und Unterkriterien das erfolgreiche Angebot mehr, weniger oder gleich viele Leistungspunkte erreicht hat; - den wertungsrelevanten Preis; sowie - die Angabe, dass das erfolgreiche Angebot nach Anwendung der bekannt gemachten Wertungsmethode ein besseres Gesamtergebnis erzielt hat. 3. eine zusammenfassende vergleichende Darstellung der wesentlichen Erwägungen, die für die jeweilige Höher-, Niedriger- oder Gleichbewertung des erfolgreichen Angebots gegenüber dem Angebot des betreffenden unterlegenen Bieters maßgeblich waren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Bieter haben die Möglichkeit und werden gebeten, diejenigen konkreten Bestandteile ihres Angebots, die nach ihrer Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, bei Abgabe des Angebots eindeutig als solche zu kennzeichnen. Soweit die Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht bereits aus der Art der betreffenden Information erkennbar ist, soll sie kurz begründet werden. Die Kennzeichnung soll sich auf konkrete Angaben oder Angebotsbestandteile beschränken. Eine pauschale Kennzeichnung des gesamten Angebots als vertraulich ist nicht ausreichend. Die Kennzeichnung einer Information als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis führt nicht automatisch dazu, dass diese Information von einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung oder Offenlegung ausgenommen ist. Der Auftraggeber prüft im Einzelfall, ob und in welchem Umfang die gekennzeichneten Informationen geheimhaltungsbedürftig sind und ob ihrer Offenlegung gesetzliche Informations- und Transparenzpflichten entgegenstehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Es wird verwiesen auf die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802).
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Bauleistungen einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten umfasst haben; - Erbringungszeitraum - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 4.000 m²; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht (hier: schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten); - Angaben zu den übrigen angegebenen (Mindest-)Anforderungen entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Angabe zu den Auswahlkriterien entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Namen des Auftraggebers. WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bewerber hat die für das jeweilige unternehmensbezogene Referenzprojekt vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend auszufüllen. Bei jeder mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Erklärung ist das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen zu den Auswahlkriterien werden nicht nachgefordert. Wird bei einem Auswahlmerkmal weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt das betreffende Merkmal für dieses Referenzprojekt als nicht nachgewiesen. Für dieses Merkmal werden keine Punkte vergeben. Der Bewerber wird daher gebeten, vor Einreichung des Teilnahmeantrags sämtliche Angaben zu den Auswahlkriterien auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Auswahlkästchen dürfen nur angekreuzt werden, wenn die jeweils bezeichnete Anforderung in dem angegebenen Referenzprojekt tatsächlich erfüllt ist. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 Buchstabe c GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Fortsetzung folgt***.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 60,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c GWB). Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und der Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 7.000 m² 5 = Punkte; = 4.000 m² = 0 Punkte; < 4.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 4.000 m² und 7.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 5.500m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 12.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 6.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 6.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (netto) und 12.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 9.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. (3.) Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 160 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 5 Punkte; = 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 0 Punkte; < 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem persönlichen Referenzprojekt realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten zwischen 40 und 160 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten in Höhe von 100 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten erhält der Bieter 2,50 Punkte Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00) erzielt werden. Zur punktemäßigen Bewertung: Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, bis zu 60 Punkte erzielen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A). Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für den Neubau eines Bauwerks. Der Bieter hat für das einzusetzende Projektteam je Person mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für den Neubau eines Bauwerks mit dem Angebot einzureichen, welches die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT) geleitet haben. d) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters, an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) sind jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Bauleistungen für einen Neubau umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das persönliche Referenzprojekt muss die schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten umfasst haben; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist; (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (in m²) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 4.000 m²; - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung; - das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) umfasste mindestens 500.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 400 zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sowie mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters) bzw. des einzusetzenden Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT)); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Rolle des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) in dem persönlichen Referenzprojekt (Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT)); - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter bzw. Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat das persönliche Referenzprojekt so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht (hier: schlüsselfertige Errichtung (Neubau) eines überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäudes, beispielsweise eines studentischen Wohnheims, Mehrfamilienhauses, Apartmenthauses oder Boardinghauses, mit mindestens 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten); - Name des Unternehmens, welches die Bauleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter bzw. der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) als Verantwortlicher oder als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) geleitet hat, ausgeführt hat; - Angaben zu den übrigen angegebenen (Mindest-)Anforderungen entsprechend der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Fortsetzung folgt***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 8.000 m² = 5 Punkte; = 4.000 m² = 0 Punkte; < 4.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 4.000 m² und 8.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 6.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.1) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: >= 12.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 6.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 6.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (netto) und 12.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 9.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Kostengruppe 400 - für den fachlich Verantwortlichen technische Anlagen HLS / ELT: (2.2) Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT): >= 1.500.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 500.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 500.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zwischen 500.000,- EUR (netto) und 1.500.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) von 1.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte (3.) Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten des persönlichen Referenzprojekts: >= 160 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 5 Punkte; = 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = 0 Punkte; < 40 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Anzahl der in dem persönlichen Referenzprojekt realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten zwischen 40 und 160 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten in Höhe von 100 Wohneinheiten / Nutzungseinheiten erhält der Bieter 2,50 Punkte. Mindestanforderung: Der Bieter muss mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er mindestens 5,00 Punkte insgesamt erzielt. Erreicht ein persönliches Referenzprojekt diese Mindestpunktzahl nicht, wird es bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Kann für die betreffende Person kein persönliches Referenzprojekt nachgewiesen werden, das mindestens 5,00 Punkte erzielt, ist die Mindestanforderung nicht erfüllt. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.1) bzw. Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (2.2) und Anzahl der realisierten Wohneinheiten / Nutzungseinheiten (3.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00) erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 45 Punkte erzielen; das heißt 135 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/27. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung (Teil 2)****: WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist bei allen mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei einer Erklärung weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die fehlende Ankreuzung eine Mindestanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende Ankreuzung ein bewertungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter sowie den benannten Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zu erbringen. Der benannte Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und der benannte Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT) angeboten worden wäre. Wahrheitsgemäße Angaben: Die Angaben zu den angebotenen Personen und ihren persönlichen Referenzprojekten sind wahrheitsgemäß zu machen. Auswahlkästchen dürfen nur angekreuzt werden, wenn das Referenzprojekt die jeweils bezeichneten projektbezogenen Anforderungen erfüllt und die angebotene Person die angegebenen Leistungen tatsächlich selbst erbracht hat. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabe-verfahren ausgeschlossen werden. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Ausführungskonzept - Termingerechte Bauleistung
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" (0 bis 5 Bewertungspunkte). In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept: - Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Bieter hat das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept_Termingerechte Bauleistung. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts "Termingerechte Bauleistung" zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Technisches Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes technisches Ausführungskonzept. In dem technischen Ausführungskonzept hat der Bieter auf der Grundlage der bereitgestellten Vorentwurfsplanung (Anlage 811_01 bis Anlage 811_03) anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird. (0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das technische Ausführungskonzept: - Das technische Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Der Bieter hat das technische Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das technische Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das technische Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Technisches Ausführungskonzept Sollte das technische Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines technisches Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem technischen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das technische Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Handskizze
Beschreibung: Bewertet wird eine von dem Bieter einzureichende Handskizze nebst textlicher Erläuterungen. Die Handskizze darf nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters. Der Bieter hat darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, damit sich das Gebäude in die nähere Umgebung bestmöglich einfügt und architektonisch mit Blick auf die Gebäudeform und die Fassade eine möglichst hohe ästhetische Anmutung bietet. Formale Anforderungen an die Handskizze: - Die Handskizze darf einen textlichen und grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte die Handskizze fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Die Handskizze als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Handskizze ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die Handskizze wie folgt bezeichnen: Anlage 604_Handskizze Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seiner Handskizze zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in der Handskizze enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die Handskizze wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 10,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis (brutto)
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtangebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt". Der Bieter hat alle grau markierten Felder in der Anlage 803 "Preisblatt" auszufüllen. Der Bieter hat die Anlage 803 "Preisblatt" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das die Anlage 803 "Preisblatt" fehlen oder nicht die geforderten Preise enthalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. § 16a EU Abs. 2 Sätze 3 bis 5 VOB/A gilt nicht. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Die Auftragsabwicklung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk Niederbayern / Oberpfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk Niederbayern / Oberpfalz