5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71313410 Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau, 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Rahmenvertragslaufzeit kann bis zu acht Jahre betragen.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 90 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#" Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. *** Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu der Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen in Betrieb genommenen Stromübertragungssysteme (Hauptprojekt), das dem jeweiligen Plattformbau (Teilprojekt) übergeordnet ist. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. ***
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bewerber: Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensorganisation: Darstellung der Unternehmensorganisation: - Kurze Beschreibung des Unternehmens - Organigramm - ggf. Unternehmensstandorte und Konzernstruktur Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht nur auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auch auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Subunternehmer: Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, bei denen beabsichtigt wird Subunternehmer einzusetzen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k (3) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022: Am 8. April 2022 hat die Europäische Union beschlossen, Sanktionen als Folge des Krieges in der Ukraine zu verhängen. Die Vergabestelle muss die entsprechende Sanktionsverordnung einhalten. Das bedeutet, dass für seine Vertragspartner keine Gründe aus der Verordnung vorliegen dürfen. Aus diesem Grund muss der Bewerber die beigefügte Eigenerklärung ausfüllen und unterschreiben. Die Vergabestelle hat das Recht, zusätzliche Nachweise im Anschluss an die Eigenerklärung zu verlangen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestmitarbeiterzahl: Nachweise in Form einer Eigenerklärung über eine Mindestmitarbeiterzahl i. H. v. 40 FTE
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Konsortialbildung: Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Versicherung: Nachweisen über das Vorliegen folgender Versicherung: Haftpflichtversicherung inkl. Berufshaftpflicht für Personen-, Vermögens-, Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3,0 Mio. je Schadensereignis zweifach-maximiert pro Jahr. Formblatt wird zur Verfügung gestellt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestumsatz: Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 10.000.000,00 betrug.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungsleihe (wirtschaftlich und finanziell) Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen, Subunternehmen), um alle in der EU-Bekanntmachung genannten finanziellen Eignungskriterien erfüllen zu können, ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer als „Eignungsverleiher“ im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten als „Eignungsverleiher“ sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungskriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen und nachzuweisen, auf die sich der Bewerber beruft (siehe entsprechende Fragen in Kapitel 3 des Fragebogens). Darüber hinaus sind im Fall einer Eignungsleihe folgende in Mercell hinterlegte Formblätter seitens des "Eignungsverleihers" ausgefüllt einzureichen: "RMII_TNWB_Russland-Sanktionen", "RMII_TNWB_Eignungsleihe (finanzielle oder wirtschaftliche)", "RMII_TNWB_Ausschlussgründe", "RMII_TNWB_Angaben zum Bewerber", "RMII_TNWB_Handelsregister". Die wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Eignungskriterien ggf. auch, soweit nötig, durch mehrere potentielle Dritte erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis von 3 relevanten vergleichbaren Referenzprojekten auf dem Gebiet des Risiko Managements im Rahmen von Projekten. Die Referenzen haben nicht länger als 5 Jahre zurückzuliegen und sind durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet: 1) Name des Projekts und des Auftraggebers (inkl. Ansprechpersonen für evtl. Rückfragen) 2) Auftragswert des Projekts 3) Beginn und Dauer des Projekts 4) Detaillierte Beschreibung welche Aufgaben innerhalb des Projekts wahrgenommen wurden, dabei muss ersichtlich sein welche Rolle durch den Bieter eingenommen wurde und in welchem Umfang diese Rolle ausgeführt. Die Referenzprojekte gelten als vergleichbar komplex, wenn mindestens 3 der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: I. Mindestauftragsvolumen von 3 Mio. EUR II. Mindestprojektvolumen von 5 Mio. EUR III. eingesetztes Personal im Umfang von mindestens 5 FTE IV. Mindestprojektlaufzeit von 2 Jahren V. ein vergleichbares Infrastrukturprojekt aus der Energiewirtschaft
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignungsleihe Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die technischen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen, Subunternehmen), um alle in der EU-Bekanntmachung genannten technischen Eignungskriterien erfüllen zu können, ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer als „Eignungsverleiher“ im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten als „Eignungsverleiher“ sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungskriterien in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit zu erfüllen und nachzuweisen, auf die sich der Bewerber beruft (siehe entsprechende Fragen in Kapitel 4 des Fragebogens). Darüber hinaus sind im Fall einer Eignungsleihe folgende in Mercell hinterlegte Formblätter seitens des "Eignungsverleihers" ausgefüllt einzureichen: "RMII_TNWB_Russland-Sanktionen", "RMII_TNWB_Eignungsleihe (technische)", "RMII_TNWB_Ausschlussgründe", "RMII_TNWB_Angaben zum Bewerber", "RMII_TNWB_Handelsregister". Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Eignungskriterien ggf. auch, soweit nötig, durch mehrere potentielle Dritte erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertrag
Beschreibung: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/12/2026 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wie in den Verfahrensrichtlinien unter Punkt 3.4 ausgeführt, kann der Auftraggeber (TenneT) unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung von den Bewerbern die Vorlage, Vervollständigung oder Berichtigung fehlender, unvollständiger oder unrichtiger geschäftsbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Erklärungen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise verlangen (§ 51 Abs. 2 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung, welche in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: siehe oben unter "Beschreibung des Vergabeverfahrens"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Verweis auf den Vertragsentwurf und die darin festgelegten Bestimmungen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 4
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf Verlangen von TenneT sind die entsprechenden Unterlagen von den Antragstellerinnen und Antragstellern innerhalb einer von TenneT gesetzten (angemessenen) Frist einzureichen. Die Entscheidung, weitere Informationen anzufordern, liegt im alleinigen Ermessen von TenneT. Teilnahmeanträge, die die nachgeforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: TenneT TSO GmbH