1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Leistungen der Tragwerksplanung, LPH 3 bis 6 einschließlich Besonderer Leistungen, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule.
Kennung des Verfahrens: 2286314f-533b-4995-8d3d-22d894aee071
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 273 419,26 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMW81# 1.Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hatte diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen, - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 6 einschließlich Besonderer Leistungen des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen". Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wurde auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen; - Anlage 906 - Vertrag. Hinweis: Die in Anlage 810 aufgeführten projektspezifischen Unterlagen befanden sich in dem Projektraum der E-Vergabeplattform in dem Ordner "Leistungsbeschreibungen". Die übrigen Vergabeunterlagen befanden sich in dem Ordner "Sonstiges".
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Bauabschnitt 2: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Leistungsstufe 3: Bauabschnitt 1: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6). Leistungsstufe 4: Bauabschnitt 1: - Objektüberwachung (Leistungsphase 8). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt; - Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, vergeben wurden; - die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4 zu beauftragen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt. Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 4) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung des Vertrages. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrages meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Tragwerksplanung. Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt musste jeweils die Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI für für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für ein Gebäude (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - die Leistungsphase 3 durfte nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 6 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben war das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6; Die Datumsangaben waren grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, war sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stell vertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Fachplanung der Tragwerksplanung, mindestens Leistungsphase 3 bis 6, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert - [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 bis 6, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 100.000,- EUR (netto). Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; hier: Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 für ein Gebäude; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". (ii.) Die Bewertungssystematik war wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 200.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 100.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 100.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 100.000 EUR (netto) und 200.000 EUR (netto) lag, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 150.000 EUR (netto) erhielt der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt konnten maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Fortsetzung folgt***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung***. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 150.000 EUR (netto) erhielt der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichen Referenzprojekt konnten maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das hieß 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 0,667 (2/3). Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalteten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter wurden jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich der Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtete sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Sollte die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" fehlen, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise war ausschließlich die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Der Bieter hatte die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots in elektronischer Form einzureichen. Die Einreichung konnte im Excel-Format (.xlsx) oder im PDF-Format (.pdf) erfolgen. Reichte ein Bieter die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" sowohl im Excel- als auch im PDF-Format ein, war für die Wertung ausschließlich die eingereichte Anlage im Excel-Format (.xlsx) maßgeblich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Wörishofen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 179 216,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Mathes Beratende Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 179 216,76 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/10/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 14
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 156 261,59 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 225 295,40 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Registrierungsnummer: DE129098408
Postanschrift: Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 82 47 96 90 0
Fax: +49 82 47 96 90 199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Mathes Beratende Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE244472819
Postanschrift: Emil-Rosenow-Straße 3
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0371 36 69-0
Fax: +49 0371 36 69-100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 046a5924-c904-4e8f-b9de-aab9a79e6e3a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2026 16:05:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 730292-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2026