2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45222100 Bau von Abfallbehandlungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45213280 Bauleistungen für Kompostieranlagen, 45255800 Bau von Gaserzeugungsanlagen, 42914000 Recyclingvorrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Allee 62
Stadt: München
Postleitzahl: 80939
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweise und Nachfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Später eingehende Hinweise bzw. Bieterfragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Der Zeitpunkt der Angebotsaufforderung ist abhängig von der behördlichen Genehmigung der Anlage. Voraussichtlich erfolgt die Angebotsaufforderung im Zeitraum Februar/März 2027.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Betrug: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung