5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA-/HRB-Nummer, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA-/HRB-Nummer, Unternehmensgröße, Leistungsanteil) (Formblatt V1A2).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt V1A3 – Unterpunkt 1).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt V1A3 – Unterpunkt 2).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit vorhanden) (Formblatt V1A3 – Unterpunkt 3).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt V1A3 – Unterpunkt 4).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung Masernschutzgesetz (Formblatt V1A4).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Formblatt V1A5).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt V1A6). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis G, J bis M sowie O geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt V1A7). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 1). b) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 2). c) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 3). d) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 4). e) Eigenerklärung zur Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 5). f) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 6). g) Eigenerklärung Masernschutz (Formblatt V1A4). h) Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Formblatt V1A5). i) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: J) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bitte reichen Sie hierfür den Bewerberbogen V1A1 – Unterpunkt G ein. MINDESTANFORDERUNG an den Gesamtumsatz: 1. Der Bewerber muss in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Jahr einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 150,0 Mio. EUR (netto) aufweisen. Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Jahresumsatz von 100,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen. 2.a. Beabsichtigt der Bewerber eine parallele Abgabe eines Angebots auch im Los 3 (Einzellos/Loskombination) und/oder im Los 1 (Diakum) muss der Bewerber einen Mindestumsatz aufweisen, der der Addition der Mindestanforderungen an den jeweiligen Gesamtumsatz in den betroffenen Losen entspricht, d.h. für die Lose 2 und 3: mind. 340,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr, für die Lose 1 und 2: mind. 210,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr, für die Lose 1, 2 und 3: mind. 400,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr. b. Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Jahresumsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in folgenden Höhen nachweisen: für die Lose 2 und 3: mind. 230,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr, für die Lose 1 und 2: mind. 160,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr, für die Lose 1, 2 und 3: mind. 290,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr. c. Reicht ein Bewerber Teilnahmeanträge in mehreren Losen ein, ohne dass er den erhöhten Mindestumsatz für eine parallele Teilnahme am Verhandlungsverfahren in mehreren Losen aufweisen kann, wird er in dem Los mit der höchsten erfüllten Mindestanforderung an den Gesamtumsatz berücksichtigt, dann in dem nächsthöheren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: K) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 5). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: L) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt V1A3 - Unterpunkt 6).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: M) Erklärung oder Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art 29 der Verordnung (EU) 2022/2560: Am 12. Januar 2023 ist die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (VO (EU) 2022/2560) in Kraft getreten. Die Verordnung hat Auswirkungen auf öffentliche Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR. Da das gegenständliche Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. EUR aufweist, unterliegt es der Verordnung (EU) 2022/2560. Die Bewerber sind daher verpflichtet, eine Erklärung oder eine Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das gilt auch dann, wenn keine drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen erfolgt sind. Im Falle des Fehlens einer Erklärung/Meldung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 im Teilnahmeantrag muss der Teilnahmeantrag nach Maßgabe von Art. 29 Abs. 3 Verordnung (EU) 2022/2560 ausgeschlossen werden. Näheres ergibt sich aus dem Formblatt V1A9, das die Erklärung entsprechend der EU-Kommission aber nicht ersetzt. Diese sind zusätzlich einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: N) Die Erbringung der im Auftrag beinhalteten Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerberbogen V1A1– Unterpunkt K) ein Nachweis einzureichen ist, dass die natürliche Person gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist oder nach der Rechtsvorschrift des jeweiligen Heimatlandes über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: O) Eigenerklärung Referenzen (Allgemeine Referenzliste): Liste der wesentlichen, in den letzten bis zu fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2021) ausgeführten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und/oder Gewerke), Projektvolumen (KG 300+400) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Bewerberbogen V1A1– Unterpunkt H). Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen, die mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden sind (siehe Definition Generalunternehmerleistung in Ziffer 5.1.9 Buchstabe P dieser Auftragsbekanntmachung). Diese Angaben zu den Referenzen dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: P) MINDESTANFORDERUNG: Referenzen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit: 1. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit zwei (2) Referenzen aus den letzten zwölf (12) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2014) einreichen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) eine (1) Referenz betreffend Bauleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 12 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2014), die vom Bewerber mindestens als Generalunternehmer ausgeführt ist und dessen Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04) liegen. Definition Generalunternehmerleistung (nur Bauen): Es werden nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und 400 (Technische Anlagen, KG 410 bis 490) umfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber alle Bauleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Bauleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber im Rahmen seiner Funktion als Generalunternehmer die Gesamtkoordination der Bauleistungen erbracht hat. b) eine (1) Referenz betreffend Bauleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 12 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2014), die vom Bewerber als Totalunternehmer (Bau- und Planungsleistungen) ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04) liegen. Definition der Totalunternehmerleistung (Planen und Bauen): Es werden nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung (1) Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und (2) Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KG 410 bis 490) sowie (3) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, (4) Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, und (5) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5 (LPH 4 soweit erforderlich), umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungsleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Planungsleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. 2. Für diese Referenzen zum Erfüllen der Mindestanforderungen ist der Bewerberbogen V1A1 - Unterpunkt I auszufüllen und hierbei sind Angaben zum Auftragsgegenstand (Art und Beschreibung der Maßnahme), zum Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), zum Projektvolumen (KG 300/400), zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer), zum Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], zum Stand der Auftragsausführung) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) zu machen. Aus der Beschreibung des Auftragsgegenstands muss sich ergeben, dass die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind. 3. Hinweise zur Prüfung der im Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen: a. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die als Referenz anzugebenden Projekte gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. b. Die Referenzen, die im Rahmen der Mindestanforderungen abgefragt werden, dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A (Einsatz des eignungsverleihenden Unternehmens bei der Auftragsausführung) wird daher nochmals hingewiesen. c. Eine Mehrfachverwertung der Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung ist nicht zugelassen. Es sind zwei unterschiedliche Projekte zu nennen. d. Soweit der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, muss die jeweilige Mindestanforderung an die Referenz durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder durch eine (gemeinsame) Referenz der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. e. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nur dann als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden, wenn sie die Eignung des Einzelbewerbers in dem für die Mindestanforderung geforderten Umfang belegt, d.h. der Einzelbewerber als Generalunternehmer bzw. Totalunternehmer entspr. der o.g. Definitionen tätig war (Beschreibung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen, vgl. Bewerberbogen V1A1 - Unterpunkt I). f. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Q) Referenzen zur differenzierenden Wertung - TEIL 1: Grundlagen und Definitionen für die Wertung: 1. Es werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers: Die fachliche Qualifikation der Bewerber wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 3 VOB/A sind vom Bewerber Referenzen über vergleichbare Leistungen für Hochbauprojekte (Neubau) in den letzten zwölf (12) Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2014) unter Angabe von Auftragsgegenstand (Art und Beschreibung der Maßnahme), Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), Projektvolumen sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) vorzulegen. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf § 6d EU Abs. 1 S. 3 VOB/A (Einsatz des eignungsverleihenden Unternehmens bei der Auftragsausführung) wird hingewiesen. Für die Angaben der zu wertenden Referenzen ist der Bewerberbogen V1A1– Unterpunkt J zu verwenden. 3. Definitionen: Für die Wertung der Referenzen gelten folgende Definitionen: a. Ausführung als Generalunternehmer (nur Bauen): Es werden nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung Bauleistungen der Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und 400 (Technische Anlagen, KG 410 bis 490) umfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Bauleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Bauleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber im Rahmen seiner Funktion als Generalunternehmer die Gesamtkoordination der Bauleistungen erbracht hat. b. Ausführung als Totalunternehmer (Planen und Bauen): Es werden nur Projekte gewertet, bei denen die erbrachte Leistung (1) Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktion; KG 310 bis 390) und (2) Bauleistungen der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen, KG 410 bis 490) sowie (3) Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 Abs. 3 HOAI i.V.m Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, (4) Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 50, 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, mindestens Leistungsphasen 3 bis 5, und (5) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5 (LPH 4 soweit erforderlich) umfasst hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Bewerber die Planungsleistungen aus eigener Hand erbracht hat. Maßgeblich ist, dass die Planungsleistungen Teil des Auftrags waren und der Bewerber die Gesamtkoordination der Planungsleistungen und Bauleistungen erbracht hat. c. Krankenhaus: Die Anforderung „Krankenhaus“ ist erfüllt, wenn eine Einrichtung geplant oder gebaut wurde, in der durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden (vgl. Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI, dort Ziffer 10.2 [Objektliste Gebäude: Krankenhäuser der Versorgungsstufe II oder III/Universitätskliniken]).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Q) Referenzen zur differenzierenden Wertung - TEIL 2: Referenzkriterien und deren Gewichtung: Bewertet werden insgesamt maximal 6 Referenzen über vergleichbare Leistungen, hiervon: a) zwei (2) Referenzen betreffend Bauleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 12 Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2014), das vom Bewerber mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04) liegen. Jede Referenz wird wie folgt bewertet: (1) Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mind. 100,0 ≥ 150,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04): max. 4 Punkte; Hinweis: Referenzen mit weniger als 100,0 Mio. EUR werden nicht gewertet (2) Referenz betraf ein Krankenhaus: +1 Zusatzpunkt. b) eine (1) Referenz für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 12 Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2014), das vom Bewerber als Totalunternehmer (Bau- und Planungsleistungen) ausgeführt worden ist und dessen Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04) liegen. Diese Referenz wird wie folgt bewertet: (1) Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mind. 100,0 Mio. EUR ≥ 150,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04): max. 4 Punkte; Hinweis: Referenzen mit weniger als 100,0 Mio. EUR werden nicht gewertet. (2) Projekt betraf ein Krankenhaus: + 1 Zusatzpunkt. c) eine (1) Referenz betreffend den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses aus den letzten 12 Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2014) mit Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04), das vom Bewerber mindestens als Generalunternehmer ausgeführt worden ist und mindestens 4 von folgenden 5 Funktionsstellen nach DIN 13080 und zwingend die Funktionsstelle 1.07 Bildgebende Diagnostik umfasste: 1.04 Funktionsdiagnostik, 1.07 Bildgebende Diagnostik, 2.03 Intensivmedizin, 2.05 Säuglings- Kinder- und Jugendkrankenpflege, 2.01 Allgemeinpflege. Diese Referenz wird wie folgt bewertet: (1) Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mind. 100,0 ≥ 150,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04): max. 4 Punkte; Hinweis: Referenzen mit weniger als 100,0 Mio. EUR werden nicht gewertet. (2) Ausführung als Totalunternehmer (Bau- und Planungsleistungen): + 1 Zusatzpunkt. d) zwei (2) Referenzen aus den letzten 12 Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2014) betreffend Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33, 34 HOAI für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 100,0 Mio. EUR netto (Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04), bei dem der Bewerber mind. die Leistungsphasen LPH 3 bis 5 erbracht hat und bei dem die erbrachten Planungsleistungen mindestens 4 der nachfolgenden Funktionsstellen nach DIN 13080 und zwingend die Funktionsstelle 1.07 Bildgebende Diagnostik umfassten: 1.04 Funktionsdiagnostik, 1.07 Bildgebende Diagnostik, 2.03 Intensivmedizin, 2.05 Säuglings- Kinder- und Jugendkrankenpflege, 2.01 Allgemeinpflege. Diese Referenz wird wie folgt bewertet: (1) Bauwerkskosten (KG 300+400) mind. 100,0 ≥ 150,0 Mio. EUR (netto, Indexstand II/2026, Vergabeunterlage V04): max. 5 Punkte; Hinweis: Referenzen mit weniger als 100,0 Mio. EUR werden nicht gewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Q) Referenzen zur differenzierenden Wertung - TEIL 3: Hinweise zur Wertung: a) Eine Mehrfachverwertung von Referenzprojekten ist nur bei den Generalunternehmer- bzw. Totalunternehmer-Referenzen zulässig. Die volle Punktzahl kann somit bereits bei einer Benennung einer (1) Referenz betreffend Generalunternehmerleistungen für ein Krankenhaus und einer (1) Referenz für Totalunternehmerleistungen für ein Krankenhaus mit den unter Buchstabe c) genannten Funktionsstellen erreicht werden. Eine Doppelverwertung der Referenzen für Objektplanungsleistungen ist nicht zulässig, hier sind zwei Referenzen zu nennen. Um die volle Punktzahl erreichen zu können, sind somit mindestens vier (4) unterschiedliche Referenzprojekte zu nennen. b) Oberhalb der Mindestvolumina werden geringere Projektvolumina bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf zwei Nachkommastellen. Eine anteilige Vergabe der Zusatzpunkte findet nicht statt. c) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt betreffend Bauleistungen gilt dann als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. Die Referenzen für die Objektplanungsleistungen gelten bei einer Beauftragung bis zur Leistungsphase 5 oder darüber hinaus als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 5 vollständig abgeschlossen worden ist d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. abgefragte Angabe im Bewerberbogen (Bewerberbogen V1A1– Unterpunkt J) f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. (vgl. abgefragte Angabe (Bewerberbogen V1A1– Unterpunkt J). g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des angebotenen Preises für die ausgeschriebene Leistung. Hinsichtlich der einzelnen Wertungsbestandteile und der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer II.5.2 der Verfahrensbedingungen (V01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung und fachliche Qualifikation des eingesetzen Personals
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage der Erfahrung und Qualität des eingesetzten Personals. Hinsichtlich der Bestandteile dieses Kriteriums und der Wertungssystematik wird auf Ziffer II.5.3 der Verfahrensbedingungen (V01) verwiesen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage eines Organisationskonzeptes. Hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Konzepts und der Wertungssystematik wird auf die Verfahrensbedingungen (V01) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit dem Teilnahmeantrag daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandbezugs“ aller Bewerber mit dem Formblatt V1A8. Dieses ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Die Projektunterlagen im Verhandlungsverfahren werden erst zur Verfügung gestellt, wenn eine Geheimhaltungserklärung vorliegt. Alle Bewerber müssen daher bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Geheimhaltungserklärung abgeben (V1A10).
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2