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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verpflegungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Beschreibung: Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen". Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
Kennung des Verfahrens: 87bf3a46-05df-4080-b725-4d62d15cc8b0
Interne Kennung: 0270.ZV-18-26-07
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 15894000 Verarbeitete Lebensmittel, 55520000 Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Los 1 (" Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16"): Das Angebot der Bieterin lag nach Prüf. u. Wert. des eingeg. weiteren Angebotes auf dem ersten Rang. Das Angebot der Bieterin ist - gestützt auf die monetären (Gewichtung: 60 %) und nicht-monetären (Gewichtung: 40 %) Zuschlagskriterien - das wirts. Angebot. Die Veröffentl. des Angebotspreises unterbleibt n. § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV. - Aus technischen Gründen erfolgt dahingehend jeweils die Angabe "1,00" Euro, so angezeigt. ///// Los 2 ("ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5"): Die Aufhebung des Vergabeverfahrens bezogen auf das (Teil-)Los 2 stützt sich auf § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (und Satz 2) der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), d.h. der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren teilweise aufzuheben, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 1 VgV i.V.m. § 119 Abs. 1 GWB sowie § 15 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16
Beschreibung: Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance "Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg" mit einer Kapazität von 176 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 176 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 176 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-6/10
Interne Kennung: 095530ea-db28-405c-8caa-5f40fddd863c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 28.02.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag endet auch, wenn die Höchstmenge nach der Leistungsbeschreibung ausgeschöpft ist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Höchstabnahmemengen für das Los 1 betragen für - das Frühstück 128.076 Stück - das Mittagessen 128.076 Stück - das Abendessen 128.076 Stück - Baby-/Kleinkind-nahrung 16.420 Stück - Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 24.630 Stück - Ramadan-Verpflegung 9.360 Stück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5
Beschreibung: Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 in 86836 Untermeitingen mit einer Kapazität von 290 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 290 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 290 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-12/13
Interne Kennung: 4542c4fc-7106-42ad-b912-6e371a2c0907
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 28.02.2029 um 24:00 Uhr. Der Vertrag endet auch, wenn die Höchstmenge nach der Leistungsbeschreibung ausgeschöpft ist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 99999
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Höchstabnahmemengen für das Los 2 betragen für - das Frühstück 213.460 Stück - das Mittagessen 213.460 Stück - das Abendessen 213.460 Stück - Baby-/Kleinkind-nahrung 24.630 Stück - Verpflegungsbeutel (Lunchpakete) 16.420 Stück - Ramadan-Verpflegung 15.570 Stück.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2026161653 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 29/09/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 13/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Registrierungsnummer: 1e13d30e-492a-4d77-8fff-774565748166
Postanschrift: Fronhof 10
Stadt: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
Land: Deutschland
Telefon: +49 82132701
Fax: +49 8213272289
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 11d8354f-4b9b-4ce4-8a00-4a6bd37a58e0
Stadt: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8912414860
Fax: +49 891241486099
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f1fdca9-e08e-4441-bdf2-76ce866beaf9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 23:19:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 712322-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026