1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 3/Süd 1 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung: Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel "3/Süd 1" mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel beinhaltet die im Nahverkehrsplan definierten Taktachsen: • 510 (10) Pfaffenhofen – Rohrbach – Wolnzach • 590 (11) Pfaffenhofen – Ilmmünster – Reichertshausen – Jetzendorf – Petershausen inklusive der Schulverkehre: • Grund- und Mittelschule Rohrbach • Grundschulen Pfaffenhofen und Niederscheyern (Bedienungsgebiet Nord) • Grundschule Ilmmünster • Grund- und Mittelschule Reichertshausen mit Grundschule Steinkirchen • Grundschule Jetzendorf • sowie aus den Gemeinden Rohrbach, Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen und Jetzendorf zu den weiterführenden bzw. beruflichen Schulen nach Pfaffenhofen, Wolnzach, Scheyern, Schrobenhausen, Markt Indersdorf, Weichs und Röhrmoos Die Laufzeit des ÖDA wird den Zeitraum 01.08.2027 bis 31.07.2033 umfassen. Der Landkreis wird sich eine bis zu zweimalige einseitige Verlängerung des ÖDA um je 12 Kalendermonate vorbehalten. Im öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind Regelungen zur Qualitätssicherung vorgesehen, insbesondere zur Fahrzeugqualität, zu Anschlusssicherung, Ersatzbeförderung und Betriebsstörungsmanagement und zu Auftreten, Kompetenz und Qualifikation des eingesetzten Fahr-, Vertriebs- und Kontrollpersonals. Der öffentliche Dienstleistungsvertrag wird auch Maluszahlungen für unzureichende Qualität und/oder Entschädigungen der Fahrgäste umfassen. Die zuständige Behörde beabsichtigt, im Vergabeverfahren eine Aufteilung in Lose vorzunehmen. Die Lose bestehen dabei aus folgenden Teilleistungen: Los 1 Linie 510: Pfaffenhofen – Rohrbach – Wolnzach Linie 590: Pfaffenhofen – Ilmmünster – Reichertshausen – Jetzendorf – Petershausen Los 2 Schulverkehre der GS Ilmmünster, GS Jetzendorf, GMS Reichertshausen, GS Steinkirchen und zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Jetzendorf und Scheyern Los 3 Schulverkehre der GS Niederscheyern, GS Pfaffenhofen sowie GMS Rohrbach und zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Rohrbach und Pfaffenhofen (Bedienungsgebiet Nord: Affalterbach, Bachappen, Eckersberg, Eja, Förnbach, Gundamsried, Kleinreichertshofen, Strasshof, Seugen, Uttenhofen, Walkersbach) Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Die zu vergebenden Lose umfassen die vorgenannten Leistungen jeweils als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Linienbündel 3/Süd 1“, das als Download unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm und den bestehenden Teilfortschreibungen einzuhalten. Der Nahverkehrsplan und die Teilfortschreibungen können unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" eingesehen werden. Beim Betrieb der von den zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierung von Oberbayern) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsleistungen des „Linienbündels 3/Süd 1 " ausgelöst. Anträge, die die in dieser Vorabbekanntmachung und dem ergänzenden Dokument genannten Anforderungen nicht erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). B) Die Betriebsaufnahme ist für den 01.08.2027 vorgesehen. Der Auftrag wird eine Laufzeit von 48 Monaten (Grundlaufzeit) haben. C) Der Landkreis Pfaffenhofen weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vergabe entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 S. 2 Abs. 1 VO 1370 i.V.m. den auf der Grundlage des § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen Verordnungen (z.B. Vergabeverordnung (VgV) oder Sektorenverordnung (SektVO)) handelt. Soweit dort "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der eigentlichen Verfahrensart technisch nicht möglich war.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 3/Süd 1 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm - Los 1
Beschreibung: Linie 500: Pfaffenhofen – Hohenwart (- Schrobenhausen) Linie 560: Pfaffenhofen – Scheyern – Gerolsbach – Alberzell Linie 565: Scheyern – Steinkirchen – Petershausen Schulverkehre • der GS Gerolsbach • der GMS Scheyern (ohne Schulverkehre aus dem Stadtgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm) • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Gerolsbach und Scheyern • zu den weiterführenden Schulen in Schrobenhausen aus der Kommune Jetzendorf (nur Teilorte ohne Bedienung durch die Linie 9159/400) • zu den weiterführenden Schulen in Scheyern aus der Kommune Jetzendorf • zu den weiterführenden Schulen in Scheyern aus der Kommune Pfaffenhofen a.d.Ilm
Interne Kennung: LB 3/Süd 1 -1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2033
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 3/Süd 1 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm - Los 2
Beschreibung: Schulverkehre • aller Pfaffenhofener Schulen und der GMS Scheyern aus dem Bedienungsgebiet Pfaffenhofen West (Bedienungsgebiet Menzenpriel, Menzenbach, Göbelsbach, Fürholzen, Wolfsberg, Doderhof, Sulzbach, Eutenhofen, Ehrenberg, Haimpertshofen) und Pfaffenhofen Ost (Pfaffelleiten, EcoQuartier, Weihern, Eberstetten, Streitdorf, Thalhof, Altkaslehen, Siebenecken). Das Bedienungsgebiet West umfasst nicht die Orte, die direkt an der PAF 4 zwischen Hohenwart und Pfaffenhofen liegen (Tegernbach, Köhlhof, Brunnhof). • der GMS Schweitenkirchen-Paunzhausen • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus den Kommunen Schweitenkirchen und Paunzhausen
Interne Kennung: LB 3/Süd 1 -2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2033
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel 3/Süd 1 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm - Los 3
Beschreibung: Schulverkehre • der GMS Hohenwart mit Kooperationsfahrten zur GMS Reichertshofen • zu den in Kapitel 1.1 genannten weiterführenden Schulen aus der Kommune Hohenwart und den Orten entlang der PAF 4 (Tegernbach, Köhlhof, Brunnhof)
Interne Kennung: LB 3/Süd 1 -3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2033
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer: 09-9011867-31
Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8441275803
Fax: +49 8441275986
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f358511-9d5f-408d-bde1-c0ec097effbd - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 10:34:08 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 710831-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026