2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: See documentation
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 292 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besoders auch geeignet für:other-sme#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Korruption: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Betrug: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe wird mit der Anlage „T05 – Eigenerklärung(en) zur Zuverlässigkeit“ nachgewiesen. Die Erklärung umfasst insbesondere die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die in den Vergabeunterlagen genannten besonderen nationalen Ausschlussgründe. Die Anlage T05 ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.