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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Extreme Komponente
Beschreibung: Die München Klinik gGmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über den bedarfsweisen Bezug aktiver Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks für Kernnetz, Verteilnetz, Gebäude- und Etagenversorgung sowie WLAN- und Access-Netze abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die zugehörigen Herstellerleistungen (Herstellerwartung), Lizenzen und Subscriptions sowie die Unterstützung bei Bereitstellung, Inbetriebnahme und Integration in die bestehende, produktiv betriebene Netzwerkinfrastruktur. Der Bedarf ergibt sich insbesondere aus lifecyclebedingten Ersatzbeschaffungen, Erweiterungen von Netzkapazität und Anschlussdichte, Bau-, Umbau-, Umzugs- und Modernisierungsmaßnahmen, der Erweiterung von WLAN- und Access-Netzen, Sicherheits-, Segmentierungs- und Verfügbarkeitsvorgaben, dem Ersatz defekter oder abgekündigter Komponenten sowie kurzfristigen Projekt- und Störungsbedarfen. Einzelaufträge werden durch Abrufe erteilt. Eine Abnahmepflicht in bestimmter Höhe besteht nicht.
Kennung des Verfahrens: 44dc1e6c-5af1-4c2c-ac7f-a2854bb4c6ac
Interne Kennung: 2858/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5M29F# Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei einer freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Vorfeld eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 VgV und § 135 Abs. 3 GWB gilt eine Mindest-Stillhaltefrist von 10 Tagen. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, abzuschließen (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Extreme Komponente
Beschreibung: Die München Klinik gGmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über den bedarfsweisen Bezug aktiver Netzwerkkomponenten des Herstellers Extreme Networks für Kernnetz, Verteilnetz, Gebäude- und Etagenversorgung sowie WLAN- und Access-Netze abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die zugehörigen Herstellerleistungen (Herstellerwartung), Lizenzen und Subscriptions sowie die Unterstützung bei Bereitstellung, Inbetriebnahme und Integration in die bestehende, produktiv betriebene Netzwerkinfrastruktur. Der Bedarf ergibt sich insbesondere aus lifecyclebedingten Ersatzbeschaffungen, Erweiterungen von Netzkapazität und Anschlussdichte, Bau-, Umbau-, Umzugs- und Modernisierungsmaßnahmen, der Erweiterung von WLAN- und Access-Netzen, Sicherheits-, Segmentierungs- und Verfügbarkeitsvorgaben, dem Ersatz defekter oder abgekündigter Komponenten sowie kurzfristigen Projekt- und Störungsbedarfen. Einzelaufträge werden durch Abrufe erteilt. Eine Abnahmepflicht in bestimmter Höhe besteht nicht.
Interne Kennung: 2858/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32420000 Netzausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag beginnt am 01.11.2026 und endet nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren am 31.10.2028. Der Vertrag kann maximal zwei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit endet am 31.10.2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotspreis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: München Klinik gGmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 3 500 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 3 000 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die AG betreibt eine standortübergreifende Netzwerkinfrastruktur mit Komponenten des Herstellers Extreme Networks. Diese umfasst Kern-, Verteil-, Gebäude- und Etagenversorgung sowie WLAN und verbindet klinische, administrative und technische Systeme. Die Komponenten sind in bestehende Konfigurations-, Segmentierungs-, Routing-, Redundanz- und Sicherheitskonzepte sowie in zentrale Management-, Monitoring- und Störungsprozesse eingebunden. Die vorgesehenen Ersatz- und Erweiterungsbeschaffungen müssen sich in diese produktive Umgebung integrieren lassen. Die neu zu beschaffenden Komponenten dienen dem Ersatz und der Erweiterung dieser produktiven Umgebung. Ein Wechsel des Herstellers würde für die betroffenen Netzbereiche eine Anpassung oder Neugestaltung der Netzarchitektur, geänderte Konfigurations-, Routing-, Redundanz- und Segmentierungskonzepte, neue Kompatibilitäts- und Interoperabilitätstests, Anpassungen von Management und Monitoring, zusätzliche Sicherheitsfreigaben, die Neubeurteilung der Netzsegmentzugriffe im Risikomanagement sowie Migrations-, Parallelbetriebs- und Rückfallkonzepte im laufenden Klinikbetrieb erfordern. Ein Herstellerwechsel wäre ein eigenständiges Transformationsprojekt mit Unterbrechungsrisiken für klinisch genutzte Netzbereiche. Es ist für den bedarfsweisen Ersatz und die Erweiterung bestehender Komponenten technisch keine durchführbare Alternative. Für den Ersatz und die Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur sollen deshalb Komponenten des Herstellers Extreme Networks beschafft werden. Der Auftragsgegenstand ist technisch durch die Anforderung einer durchgängigen Verantwortung für die bestehende Umgebung bestimmt. Die Komponenten werden in einem Umfeld betrieben, in dem die Wiederherstellbarkeit von Netzfunktionen unmittelbar die Verfügbarkeit klinischer Anwendungen und die Anbindung medizinischer Systeme beeinflusst. Für diese Umgebung sind folgende Leistungsbestandteile technisch aufeinander bezogen und werden gemeinsam erbracht: a) Lieferung und Inbetriebnahme der Komponenten einschließlich Konfiguration nach den bestehenden Konfigurationsstandards, b) Übernahme in die zentralen Management-, Monitoring- und Alarmierungsinstanzen c) Beantragung und Administration der Hersteller-Serviceleistungen für die gelieferten Komponenten einschließlich der Herstellereskalation, d) Vor-Ort-Störungsbearbeitung mit einer Reaktionszeit von zwei Stunden sowie e) Analyse von Störungen, deren Ursache nicht eindeutig einer einzelnen Komponente zuzuordnen ist. Bei Störungen, die Hardware, Firmware, Konfiguration, Schnittstellen oder zentrale Managementfunktionen gleichzeitig betreffen, ist die Ursache zum Zeitpunkt der Störungsaufnahme regelmäßig nicht vorab bestimmbar. Die Fehleranalyse setzt voraus, dass Erstbearbeitung, Konfigurations- und Freigabestand, Herstellereskalation und Mitwirkung der Integrationsleistung ohne vorherige Zuständigkeitsklärung ineinandergreifen. Werden diese Leistungsbestandteile für Komponenten derselben technischen Plattform auf mehrere Unternehmen verteilt, ist die Störungsbearbeitung durch Zuständigkeitsabgrenzungen, Abstimmungs- und Übergabeschleifen zwischen den Unternehmen geprägt. Die Wiederherstellungszeiten lassen sich in diesem Fall nicht durchgängig bestimmen. Für Netzbereiche, von deren Verfügbarkeit klinische Fachanwendungen und patientenversorgende Abläufe abhängen, ist die Bestimmbarkeit der Wiederherstellungszeit eine technische Anforderung an die Leistungserbringung. Die Controlware GmbH erbringt für die AG die oben genannten Leistungsbestandteile für die bestehende Umgebung derzeit durchgängig. Aus diesem Betriebsverhältnis ergeben sich technische Voraussetzungen, die ein anderes Unternehmen nicht zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung erfüllen kann: a) Zugang zu produktiven sicherheitsrelevanten Netzsegmenten. Die für Konfiguration, Inbetriebnahme und Störungsbearbeitung erforderlichen Zugriffsrechte auf die bestehende, produktiv betriebene Infrastruktur sind im Rahmen eines risikobasierten Lieferanten- und Zugangsprüfverfahrens geprüft und auf die bestehende Betriebsverantwortung bezogen freigegeben. Ein anderes Unternehmen muss dieses Prüf- und Freigabeverfahren vor jeder produktiven Mitwirkung durchlaufen. b) Die Controlware GmbH verfügt über den höchsten Partnerstatus des Herstellers Extreme Networks und ist dadurch in die für diese Umgebung maßgeblichen Herstellerprozesse eingebunden, insbesondere in die Beantragung und Administration von Hersteller-Serviceleistungen, die Freigabe von Firmware- und Serviceständen und den Eskalationsweg bei Störungen mit Beteiligung der Herstellerentwicklung. c) Lieferung, Integration, Herstellerwartung und Störungsbearbeitung werden für die bestehende Umgebung derzeit in einem durchgängigen Prozess mit einer definierten Erstverantwortung erbracht. Die Anforderung durchgängige und in der Wiederherstellungszeit bestimmbare Störungsbearbeitung für die bestehende Umgebung - kann zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung nur von dem Unternehmen erfüllt werden, das diese Prozesse für diese Umgebung bereits hält und in die bestehenden Freigabe-, Eskalations- und Zustandsstände eingebunden ist. Die AG hat geprüft, ob eine wettbewerbliche Vergabe der o.g. Leistungsbestandteile inkl. einer Übergangs- und Einarbeitungsphase eine vernünftige Alternative darstellt. Dies würde voraussetzen, dass ein anderes Unternehmen die o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfüllen kann. Dies ist für den bedarfsweisen Ersatz und die Erweiterung einer produktiv betriebenen, verfügbarkeitskritischen Infrastruktur nicht herstellbar. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung die die technische Durchgängigkeit der Störungsbearbeitung in der bestehenden Umgebung wahrt, besteht daher nicht, § 14 Abs. 6 VgV. Wettbewerb fehlt allein wegen der bestehenden Plattform und nötiger Gesamtverantwortung für Lieferung, Herstellerwartung, Integration und Störungsbearbeitung im verfügbarkeitskritischen Klinikum.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 500 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 3 000 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Controlware GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: DE 113 539 225
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2858/25
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
Registrierungsnummer: DE 814184919
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 452279 311
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Controlware GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 113 539 225
Stadt: Dietzenbach
Postleitzahl: 63128
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 644503fe-35ae-4fbc-8c24-b6497d2994a6 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2026 13:06:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 683886-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/10/2026