5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221000 Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze, 45232100 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen, 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen, 45232300 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen, 45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle, 45233300 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und Fußwege, 45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen, 45233200 Diverse Oberbauarbeiten, 45233300 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und Fußwege, 45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Land, Gliederung (NUTS): Altötting (DE214)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: (1) Die Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über Eigenerklärungen. (2) Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für die Eigenerklärung gem. Formblatt mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). Alle Unternehmen müssen das Formblatt Mindestanforderungen Eignung vorlegen. (3) Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. (4) Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt Mindestanforderungen Eignung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. (5) Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich dies vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). (6) Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind – Gesonderter Nachweis: Formblatt zu weiteren Ausschlussgründen).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: D) Erklärung zur Registereintragung. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: F) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: G) Eigenerklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies gesondert mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. MINDESTANFORDERUNG: Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) aus Bauleistungen von mindestens 9,0 Mio. Euro netto vorweisen. Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung (gesondertes Formblatt Mindestanforderungen Eignung) abzugeben.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: I) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. MINDESTANFORDERUNG: Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) aus Tiefbau- bzw. Straßenbauleistungen von mindestens 6,0 Mio. Euro netto vorweisen. Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung (gesondertes Formblatt Mindestanforderungen Eignung) abzugeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: J) Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (2-fach maximiert): - Personenschäden: 5.000.000,00 EUR - Sach- und Vermögensschäden: 10.000.000,00 EUR muss den Angebotsunterlagen beiliegen. (Formblatt Mindestanforderungen Eignung): Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises (Versicherungsbestätigung) bzw. einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung vor Zuschlagserteilung vor. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: K) Vorlage von Eigenerklärungen zu Referenzen ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, aus den letzten acht Kalenderjahren gem. Formblatt „Mindestanforderungen Eignung“. Mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind im vorliegenden Fall Tiefbau- bzw. Straßenbaumaßnahmen. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner; Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Stellung des Unternehmens als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer; Beschreibung des vom Unternehmen tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs wesentliche ausgeführte Mengen; Nettoauftragswert der maßgeblichen eigenen Leistungen; besondere technische und organisatorische Anforderungen der Baumaßnahme; Zuordnung zu den Mindestanforderungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.6. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die Referenzen gelten als abgeschlossen, wenn die rechtsgeschäftliche Abnahme erfolgt ist. Auf gesondertes Verlangen sind für die benannten Referenzen Referenznachweise in Anlehnung an Formblatt 444 „Referenzbescheinigung“ oder gleichwertige Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen. Aus den Referenznachweisen muss hervorgehen, dass die für die Eignungsprüfung maßgeblichen Leistungen tatsächlich ausgeführt und im Ergebnis vertragsgemäß erbracht wurden. MINDESTANFORDERUNG REFERENZEN: Die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen muss sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen abdecken. Alle Referenzen müssen im Referenzzeitraum aus den letzten acht abgeschlossenen Kalenderjahren liegen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist zulässig. Zudem ist zulässig, dass ein Referenzprojekt mehrere der nachfolgend genannten Anforderungen/Leistungsbereiche abdeckt. Die genannten Anforderungen müssen für sich jedoch jeweils in einer Referenz enthalten sein; eine weitere Aufteilung ist nicht zulässig. (1) Allgemein: Es sind mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten acht abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen. Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Tiefbau-, Pflaster-, und Straßenbaumaßnahmen. (2) Tief- und Straßenbau: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss eine komplexe Tiefbau- bzw. Straßenbaumaßnahme mit einem Nettoauftragswert der vom Unternehmen ausgeführten Tiefbau- bzw. Straßenbauleistungen von mindestens 5,0 Mio. Euro netto betreffen. (3) Pflasterbau: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss die Herstellung von mindestens 2.000 m² Pflasterbelägen im öffentlichen Raum beinhaltet haben. Die Referenz muss Natursteinpflasterflächen im innerörtlichen oder innerstädtischen öffentlichen Raum mit zumindest teilweise befahrbaren Flächen und vergleichbar hohen Anforderungen an Ausführungs- und Gestaltungsqualität umfassen. (4) Asphaltbau: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss die Herstellung einer Asphaltdeckschicht in DSH V Bauweise beinhaltet haben. (5) Innerstädtischer Leitungsbau: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Leitungsbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen und Erschließungen sowie unter beengten räumlichen Verhältnissen und abschnittsweiser bzw. wechselnder Verkehrsführung umfassen. Dabei müssen Schnittstellen zu mehreren Leitungsträgern bzw. gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen zu koordinieren gewesen sein. (6) Arbeiten im Bestand: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss eine innerörtliche bzw. innerstädtische Tief- oder Straßenbaumaßnahme mit besonderen Anforderungen an das Bauen im Bestand beinhalten. Dabei muss die Referenz kumulativ folgende Randbedingungen aufweisen: (a) Arbeiten unter räumlich beengten Verhältnissen (b) Ausführung in mehreren Bauabschnitten (c) Durchführung der Arbeiten unter Aufrechterhaltung angrenzender Nutzungen bzw. des laufenden Verkehrs (d) Koordination mit weiteren gleichzeitig oder unmittelbar angrenzend ausgeführten Bau- oder Leitungsmaßnahmen (7) Bestandsbäume: Zusätzlich muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen Arbeiten im Bereich von Bestandsbäumen umfassen. (8) Verkehrssicherung: Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss komplexe Verkehrssicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Tiefbau- bzw. Straßenbaumaßnahme beinhaltet haben. Die Referenz muss insbesondere die Verkehrssicherung während mehrerer Bauphasen bzw. wechselnder Verkehrsführungen sowie die Aufrechterhaltung wesentlicher Verkehrs- oder Erschließungsfunktionen umfassen. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: L) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt. (Formblatt Mindestanforderungen Eignung): MINDESTANFORDERUNG Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich mindestens 200 Arbeitskräfte beschäftigt haben. Die erforderlichen Angaben sind zunächst durch Eigenerklärung (Formblatt Mindestanforderungen Eignung) nachzuweisen. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: M) Für die Ausführung der Baumaßnahme sind mit dem Angebot mindesten folgende Schlüsselpersonen (technische Fachkräfte) zu benennen (Formblatt Mindestanforderungen Eignung): (1) Projektleiter bzw. Bauoberleiter (2) Verantwortlicher Bauleiter (3) Polier / Vorarbeiter MINDESTANFORDERUNG: Die folgenden Schlüsselpositionen für technische Fachkräfte müssen benannt werden und über die jeweilige geforderte Qualifikation/Erfahrung verfügen: (1) Projektleiter bzw. Bauoberleiter: Dieser muss über mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Tiefbau bzw. Straßenbau verfügen. Darüber hinaus ist in Bezug auf den benannten Mitarbeitenden die verantwortliche Mitwirkung an mindestens einem komplexen Tief- oder Straßenbauprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Bauablauf, Bauabschnittsbildung und Schnittstellen zu weiteren Bau- oder Leitungsmaßnahmen mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar ist. (2) Verantwortlicher Bauleiter: Dieser muss über mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Tiefbau bzw. Straßenbau verfügen. Darüber hinaus ist in Bezug auf den benannten Mitarbeitenden die verantwortliche Mitwirkung an mindestens einem komplexen Tief- oder Straßenbauprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Bauablauf, Bauabschnittsbildung und Schnittstellen zu weiteren Bau- oder Leitungsmaßnahmen mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar ist. (3) Polier / Vorarbeiter: Dieser muss über mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Tiefbau bzw. Straßenbau verfügen. Darüber hinaus ist in Bezug auf den benannten Mitarbeitenden die verantwortliche Mitwirkung an mindestens einem komplexen Tief- oder Straßenbauprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Bauablauf, Bauabschnittsbildung und Schnittstellen zu weiteren Bau- oder Leitungsmaßnahmen mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar ist. Die Einhaltung der Mindestanforderungen ist im Formblatt durch geeignete Angaben zum beruflichen Werdegang sowie zu den maßgeblichen Projekterfahrungen nachvollziehbar darzustellen. Weitergehende projektspezifische Erfahrungen sowie die personelle Organisation der Baustelle sind nicht Gegenstand dieser Mindestanforderungen und werden ausschließlich im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Personal und Organisation der Baustelle“ gemäß Formblatt 2275.StB bewertet.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: N) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die In Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis G Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen, soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben. Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: O) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: (1) Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235; bei der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die obere Tabelle auf dem Formblatt auszufüllen) (2) Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist zusätzlich die Abgabe einer gemeinsamen Haftungserklärung hinsichtlich der Auftragsausführung gefordert (Formblatt 236). (3) Darüber hinaus sind für das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die folgenden Unterlagen einzureichen: (a) Allgemeine Erklärungen zur Eignung gem. Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung, Buchstabe A bis E. Auf gesonderte Anforderung ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen die gem. Ziffer 5.1.9 in den Buchstaben A bis G auf gesonderte Anforderung vorzulegenden Nachweise einzureichen. (b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen. (4) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, entsprechend.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis gem. LV.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Qualitätssicherung gemäß Formblatt 2272.StB nebst Beiblatt
Beschreibung: Inhaltliche Anforderungen je Wertungsstufe gemäß Formblatt 2272.StB und Beiblatt zu Formblatt 2272.StB: . Mit dem Angebot ist zum Zweck der Zuschlagswertung des technischen Zuschlagskriteriums eine projektspezifische Darstellung der projektspezifischen Qualitätssicherung, maximal 2 DIN-A4-Seiten, einzureichen. Über den vorgegebenen Umfang hinausgehende Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber nach den Stufen des Formblatts 2272.StB nebst Beiblatt. Die jeweilige Stufe im Formblatt wird nicht durch den Bieter ausgewählt. Zwischenstufen bzw. -punkte gibt es nicht. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit die vom Bieter vorgelegte Darstellung in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) der im Beiblatt beschriebenen jeweiligen Inhalt der Wertungsstufe entspricht. Soweit ein Wertungsgremium gebildet wird, einigen sich die Mitglieder des Wertungsgremiums jeweils einvernehmlich auf eine Stufe; es werden keinen Durchschnittspunktzahlen gebildet. Die Bewertung des jeweiligen technischen Unterkriteriums erfolgt nach Festlegung der Wertungsstufe nach der folgenden Formel: Wichtung x Angebotspunktwert. Wertungsstufen gem. Formblatt 2272.StB und Beiblatt: Stufe 1, 5 Punkte Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur projektspezifischen Qualitätssicherung der wesentlichen qualitätskritischen Leistungen. Vor Ausführungsbeginn ist für die nachfolgenden Leistungen ein Prüf- und Dokumentationsplan vorzulegen und während der Ausführung umzusetzen: • Natursteinbeläge und Natursteinbordanlagen • Asphaltarbeiten • Oberbau mit Frostschutzschichten, Tragschichten und Bettung • Leitungsgräben, Einbauten, Entwässerungs- und Sickeranlagen • Aufbereitung und Einbau der Vegetationssubstrate • Baumquartiere und Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip Der Prüf- und Dokumentationsplan muss für die jeweiligen Leistungen mindestens folgende Angaben enthalten: • zu prüfende Merkmale und Anforderungen • Art und Umfang der vorgesehenen Eigenüberwachung und Prüfungen • Zeitpunkt bzw. Häufigkeit der Prüfungen • erforderliche Prüf- und Eignungsnachweise • Verantwortlichkeiten für Durchführung und Dokumentation • Art der Dokumentation und Übergabe der Ergebnisse an den Auftraggeber Qualitätsrelevante Leistungen, die durch nachfolgende Arbeiten überdeckt oder später nicht mehr unmittelbar kontrollierbar sind, sind vor der Weiterbearbeitung zu prüfen und zu dokumentieren. Festgestellte Abweichungen sind zu dokumentieren. Die erforderlichen Korrekturmaßnahmen sind vor Fortführung der betroffenen Arbeiten durchzuführen und ebenfalls nachvollziehbar zu dokumentieren. Stufe 2, 10 Punkte Anforderungen der Stufe 1. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer erweiterten Qualitätssicherung durch baustellenbezogene externe Qualitätskontrollen. Für jeden der nachfolgend genannten Leistungsbereiche ist während der Ausführung mindestens eine zusätzliche Qualitätskontrolle durch eine vom ausführenden Unternehmen organisatorisch unabhängige fachkundige Stelle durchzuführen: • Natursteinbeläge und Natursteinbordanlagen • Asphaltarbeiten • Vegetationssubstrate, Baumquartiere und Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip Umfang und Zeitpunkt der Kontrollen sind auf die jeweils qualitätskritischen Ausführungsschritte abzustimmen. Die externe Qualitätskontrolle muss mindestens die Prüfung der maßgeblichen Ausführungs- bzw. Materialanforderungen sowie die nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse umfassen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Abweichungen sowie die daraus abgeleiteten und durchgeführten Korrekturmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Bauablaufplanung gemäß Formblatt 2274.StB nebst Beiblatt
Beschreibung: Inhaltliche Anforderungen je Wertungsstufe gemäß Formblatt 2274.StB und Beiblatt. Mit dem Angebot ist zum Zweck der Zuschlagswertung des technischen Zuschlagskriteriums ein Balkenterminplan sowie eine projektspezifische Erläuterung, maximal 5 DIN-A4-Seiten einzureichen. Der Balkenterminplan wird auf die Seitenzahl nicht angerechnet. Über den vorgegebenen Umfang hinausgehende Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber nach den Stufen des Formblatts 2274.StB nebst Beiblatt. Die jeweilige Stufe im Formblatt wird nicht durch den Bieter ausgewählt. Zwischenstufen bzw. -punkte gibt es nicht. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit die vom Bieter vorgelegte Darstellung in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) der im Beiblatt beschriebenen jeweiligen Inhalt der Wertungsstufe entspricht. Soweit ein Wertungsgremium gebildet wird, einigen sich die Mitglieder des Wertungsgremiums jeweils einvernehmlich auf eine Stufe; es werden keinen Durchschnittspunktzahlen gebildet. Die Bewertung des jeweiligen technischen Unterkriteriums erfolgt nach Festlegung der Wertungsstufe nach der folgenden Formel: Wichtung x Angebotspunktwert. Wertungsstufen gem. Formblatt 2274.StB und Beiblatt: Stufe 1, 2 Punkte Die Bauablaufplanung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • Ausweisung sämtlicher vom Auftraggeber vorgegebener Termine, Fristen, Bauabschnitte und Zwischentermine • Darstellung der wesentlichen Bauaktivitäten in einem nachvollziehbaren Balkenterminplan • Darstellung der zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Aktivitäten und Bauabschnitten • Darstellung der zeitlichen Schnittstellen zu parallel laufenden Hochbaumaßnahmen, Leitungsträgern und sonstigen für den Bauablauf relevanten Gewerken • Berücksichtigung der vorgegebenen Verkehrsführungen, Umleitungen und notwendigen Wechsel der Verkehrssicherung • Darstellung eines parallelen Bauablaufs mit mindestens zwei gleichzeitig eingesetzten Bautrupps einschließlich der Zuordnung der Bautrupps zu den jeweiligen Bauabschnitten und Bauphasen • Darstellung der für die beiden Bautrupps vorgesehenen wesentlichen Gerätekapazitäten, soweit diese für die Plausibilität des Bauablaufs erforderlich sind • Berücksichtigung der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der angrenzenden Nutzungen während der jeweiligen Bauphasen Stufe 2, 5 Punkte Anforderungen der Stufe 1. Zusätzlich muss die Bauablaufplanung folgende Anforderungen erfüllen: • Darstellung des kritischen Weges • Darstellung der erforderlichen bieterseitigen Vorlauf-, Planungs- und Prüfzeiten sowie der in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgegebenen Prüf- und Freigabezeiten des Auftraggebers, soweit diese den Bauablauf beeinflussen • Darstellung der räumlichen und zeitlichen Entwicklung der Baustelle in einem Weg-Zeit-Diagramm oder einer gleichwertigen Darstellung • Nachvollziehbare Darstellung der Leistungsansätze und der daraus abgeleiteten Dauer der wesentlichen Bauaktivitäten • Darstellung der Wechselwirkungen zwischen parallel ausgeführten Arbeiten und Bauabschnitten • Nachvollziehbare Darstellung der Auslastung und des abgestimmten Einsatzes der mindestens zwei Bautrupps über die wesentlichen Bauphasen • Darstellung der zeitkritischen Schnittstellen, insbesondere zu Leitungsträgern, Verkehrsführungen und parallel laufenden Baumaßnahmen Stufe 3, 10 Punkte Anforderungen der Stufen 1 und 2. Zusätzlich sind konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Störanfälligkeit des Bauablaufs darzustellen. Dabei sind folgende projektspezifische Risiken zu berücksichtigen: • Verzögerungen bei parallel ausgeführten Leitungsarbeiten • zeitliche Verschiebungen oder Behinderungen durch angrenzende Hochbaumaßnahmen • notwendige Änderungen oder Verzögerungen bei Verkehrsführungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen • Ausfall oder eingeschränkte Verfügbarkeit eines Bautrupps bzw. wesentlicher Gerätekapazitäten • Überschneidungen zwischen gleichzeitig laufenden Bauabschnitten • witterungsbedingte Beeinträchtigungen bei zeitkritischen Arbeiten • Verzögerungen an Schnittstellen zu vor- oder nachlaufenden Gewerken Für jeden der genannten Risikobereiche ist mindestens eine konkrete Maßnahme oder ein alternativer Bauablauf darzustellen, mit der bzw. dem die Auswirkungen auf Gesamtbauzeit, Zwischentermine und nachfolgende Bauabschnitte minimiert werden können. Die dargestellten Maßnahmen und alternativen Abläufe müssen technisch und organisatorisch nachvollziehbar sein und innerhalb des ausgeschriebenen Leistungssolls liegen. Änderungen des ausgeschriebenen Leistungssolls dürfen für das Erreichen dieser Wertungsstufe nicht vorausgesetzt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben, Darstellung und Erläuterung zu Personal und Organisation der Baustelle gemäß Formblatt 2275.StB nebst Beiblatt
Beschreibung: Inhaltliche Anforderungen je Wertungsstufe gemäß Formblatt 2275.StB nebst Beiblatt: Mit dem Angebot sind zum Zweck der Zuschlagswertung des technischen Zuschlagskriteriums Angaben zur zusätzlichen Projekterfahrung des Schlüsselpersonals sowie ein Organigramm und eine Erläuterung der Baustellenorganisation, maximal 3 DIN-A4-Seiten, einzureichen. Lebensläufe und Referenzübersichten werden auf die Seitenzahl nicht angerechnet. Über den vorgegebenen Umfang hinausgehende Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber nach den Stufen des Formblatts 2275.StB nebst Beiblatt. Die jeweilige Stufe im Formblatt wird nicht durch den Bieter ausgewählt. Zwischenstufen bzw. -punkte gibt es nicht. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit die vom Bieter vorgelegte Darstellung in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) der im Beiblatt beschriebenen jeweiligen Inhalt der Wertungsstufe entspricht. Soweit ein Wertungsgremium gebildet wird, einigen sich die Mitglieder des Wertungsgremiums jeweils einvernehmlich auf eine Stufe; es werden keinen Durchschnittspunktzahlen gebildet. Die Bewertung des jeweiligen technischen Unterkriteriums erfolgt nach Festlegung der Wertungsstufe nach der folgenden Formel: Wichtung x Angebotspunktwert. Wertungsstufen gem. Formblatt 2275.StB und Beiblatt: Eignung / Qualifikation des Fachpersonals Stufe 1, 2,5 Punkte Zusätzlich zu den in den Eignungskriterien festgelegten Mindestanforderungen ist für die tatsächlich zur Ausführung vorgesehenen Schlüsselpersonen Projektleiter/Bauoberleiter und verantwortlicher Bauleiter projektspezifische Erfahrung nachzuweisen. Projektleiter/Bauoberleiter und verantwortlicher Bauleiter müssen jeweils die persönliche verantwortliche Mitwirkung an mindestens einem vergleichbaren innerstädtischen Tief- oder Straßenbauprojekt nachweisen. Ein Projekt gilt für dieses Zuschlagskriterium als vergleichbar, wenn es mindestens drei der folgenden projektspezifischen Anforderungsbereiche umfasst: • Bauen im innerstädtischen Bestand unter laufendem Verkehr und in mehreren Bauabschnitten • Herstellung hochwertiger Natursteinbeläge und Natursteinbordanlagen im öffentlichen Raum • Asphaltbau mit besonderen Anforderungen, insbesondere DSH-V-Bauweise • innerstädtischer Leitungsbau und Koordination mehrerer Leitungsträger • Arbeiten unter räumlich beengten Verhältnissen sowie im Bereich von Bestandsbäumen oder vergleichbar sensiblen Bestandsstrukturen Die persönlichen Projekterfahrungen sind durch eine projektbezogene Tätigkeitsübersicht mit Angabe des Projekts, des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, der ausgeübten Funktion sowie der wesentlichen persönlich verantworteten Leistungen nachzuweisen. Stufe 2, 5 Punkte Anforderungen der Stufe 1. Projektleiter/Bauoberleiter und verantwortlicher Bauleiter müssen jeweils die persönliche verantwortliche Mitwirkung an mindestens zwei vergleichbaren innerstädtischen Tief- oder Straßenbauprojekten gemäß den Anforderungen der Stufe 1 nachweisen. Über die nachgewiesenen persönlichen Projekterfahrungen von Projektleiter/Bauoberleiter und verantwortlichem Bauleiter müssen in der Gesamtschau sämtliche fünf unter Stufe 1 genannten projektspezifischen Anforderungsbereiche abgedeckt sein. Personelle Organisation der Baustelle Stufe 1, 2,5 Punkte Für die Baumaßnahme ist ein projektspezifisches Organigramm der Baustellenorganisation vorzulegen. Das Organigramm muss mindestens folgende Funktionen und deren Einbindung darstellen: • Projektleiter/Bauoberleiter • verantwortlicher Bauleiter • Polier bzw. vergleichbare verantwortliche Funktion • Verantwortliche für Vermessung, Verkehrssicherung und Qualitätssicherung, soweit diese Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen sind • wesentliche Nachunternehmer und deren Einbindung in die Projektorganisation Die Verantwortlichkeiten, Weisungs- und Kommunikationswege sowie die Schnittstellen zwischen den wesentlichen Funktionen müssen eindeutig erkennbar sein. Für das Schlüsselpersonal sind die vorgesehenen Einsatzzeiträume mit Beginn und Ende darzustellen. Die Zuständigkeiten für die Kommunikation und Koordination mit Auftraggeber, Objektüberwachung, Leitungsträgern und weiteren unmittelbar am Bau beteiligten Stellen sind eindeutig zuzuordnen. Stufe 2, 5 Punkte Anforderungen der Stufe 1. Zusätzlich sind für die wesentlichen Bauphasen sowie für besonders sensible oder technisch anspruchsvolle Bauphasen spezifische Organigramme vorzulegen. Ergänzend ist ein projektspezifischer Personalmanagementplan vorzulegen. Dieser muss mindestens enthalten: • Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Schlüsselpersonen • Einsatz und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen während der wesentlichen Bauphasen • Vertretungsregelungen und personelle Redundanzen für die wesentlichen Schlüsselpositionen • Regelungen zur Übergabe von Verantwortlichkeiten bei Vertretung oder Personalwechsel • Kommunikations- und Entscheidungswege bei Störungen, Konflikten oder kurzfristigem Koordinationsbedarf Das im Rahmen der Angebotswertung benannte Schlüsselpersonal ist bei der Ausführung der Baumaßnahme tatsächlich einzusetzen. Ein Austausch ist nur durch mindestens gleichwertig qualifiziertes und projektspezifisch erfahrenes Personal zulässig.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche, siehe Formblatt 214
Frist für den Eingang der Angebote: 23/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeportal aumass
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Russlanderklärung (Formblatt 127). (2) Aufgrund der derzeitigen prekären internationalen Sicherheitslage, sind für die ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich Natursteinmaterialien zulässig, deren Gewinnung und Produktion bzw. Bearbeitung in folgenden Staaten erfolgt: Staaten, die der EU angehören oder Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation (GPA) sind oder Staaten, die mit der Europäischen Union ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, welches auf das konkrete Vergabeverfahren Anwendung findet. Natursteinmaterialien aus Gewinnungs- oder Produktionsstätten, die diese Anforderung nicht erfüllen sind nicht zugelassen. Zudem sind nur Natursteinmaterialien zulässig, für die der Bieter einen sicheren Lieferweg nachweisen kann. Für jede angebotene Gesteinsvarietät sind mit dem Formblatt Gesteinsvarietäten die gefordeten Angaben zu machen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Burghausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Burghausen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern