5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Der Auftraggeber ist außerdem berechtigt, während der Vertragslaufzeit die in den Vergabeunterlagen dargestellte Betriebsstufe 2 mit den dort benannten Liniendurchbindungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass im Rahmen der Laufzeit des 2. MSBV ca. 30 weitere zusätzliche Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen zu betreiben sind (insbesondere zum Betrieb sogenannter Regional-S-Bahnen). Es ist vorgesehen, dass diese Fahrzeuge dem Verkehrsunternehmen über ein Leasingmodell zur Nutzung zur Verfügung gestellt würden. Nähere Erläuterungen finden sich in den Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung der Ausführungen zu Ziffer 5.1.9 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber folgende Unterlagen abzugeben: • den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2024; • eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2025, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie • eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tat-sächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben. ... Fortsetzung der Ausführungen zu Ziffer 5.1.9 Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 8 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und in-wieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 8 Mio. Zugkm pro Jahr , in denen die vorstehend genannten Fachkräfte während der letzten zehn Jahre mit einer Dauer von mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. - Angabe der Anzahl der dem Bewerber zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz „2. MSBV“ zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags zur Verfügung stehenden Fahrzeuge gemäß den obenstehenden technischen Anforderungen; dabei ist darzustellen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bewerber während der gesamten Laufzeit des 2. MSBV über diese Fahrzeuge verfügen kann (Eigentum, Miete, Leasing o.ä.). - Für im Eigentum des Bewerbers stehende Fahrzeuge ist ein entsprechender Nach-weis hierüber vorzulegen. Für nicht im Eigentum des Bewerbers stehende Fahrzeuge sind verbindliche Unterlagen (z.B. Vertragsvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen Dritter) vorzulegen, aus denen sich die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und während der Laufzeit des 2. MSBV ergibt. - Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht über Fahrzeuge in der o.g. Anzahl, die die o.g. Anforderungen erfüllen, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, mit der der Bewerber verbindlich bestätigt, dass die benannten Fahrzeuge im Auftragsfall zur Betriebsaufnahme 12/2034 für den gesamten vorgesehenen Leistungszeitraum uneingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind in diesem Fall verbindliche Unterlagen (z.B. Vertragsvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen Dritter) vorzulegen, aus denen sich die gesicherte Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge zur Betriebsaufnahme 12/2034 ergibt. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tat-sächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die vorstehend genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D2 (vgl. Anlage D.2 zu diesem Verfahrensbrief) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Teilnahmeantrag des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. ... Die Angabe "Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999; Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999" erfolgte rein aus technischen Gründen. Eine Vorgabe bezgl. Höchst- und Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist damit nicht verbunden. Der Auftraggeber wird stattdessen alle Bewerber, die ihre Eignung nach den hier aufgestellten Eignungskriterien nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe auffordern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die Zulassung als Eisen-bahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die folgen-den Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bewerber gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen über einen Zeit-raum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bewerber gemäß § 6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt; - Darstellung, wie der Bewerber ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bewerber die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrs-betrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen wird. - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als Eisenbahnverkehrs-unternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen. Soll bzw. sollen im Falle einer Abgabe des Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 02.10.2026 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auf-tretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine gegen-über dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Um-fang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer bb) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer aa) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer bb) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D1 (vgl. Anlage D.1 zu diesem Verfahrensbrief) zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 02.10.2026 datieren. Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen: aa) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 850 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und bb) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Ver-mögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 85 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Soweit im Geschäftsjahr 2025 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2025; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde; Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: • sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; • Eigenkapital zu Buchwerten; • Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB. Fortsetzung unter Abschnitt Zusätzliche Informationen (BT-300-Lot)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und die technische Ausstattung verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt. Die erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass die Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens drei Jahre in verantwortlicher Position in einer SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 8 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Sicherheitspersonal, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Bewerber in Ergänzung zu den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen (mindestens 35) verfügt oder nachweist, wie er bis zur Betriebsaufnahme 12/2034 über diese Fahrzeuge verfügen wird. Diese Fahrzeuge müssen dem Bewerber für den gesamten vorgesehenen Leistungszeitraum uneingeschränkt zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz „2. MSBV“ zur Verfügung stehen und jeweils kumulativ folgende Eigenschaften erfüllen: • Länge zwischen 67,4 und 70 Meter • Bahnsteige mit Nominalhöhen zwischen 760 mm und 960 mm über SO müssen gemäß gültiger Normenlage bedient werden können. • Die Fahrzeuge müssen eine möglichst durchgängige Fußbodenhöhe zwischen 960 mm und 1000 mm über Schienenoberkante (SO) aufweisen. • Die Fahrzeuge müssen auf Höhe der Einstiege eine durchgängige Wagenkastenbreite von mindestens 3000 mm aufweisen. Das Umgrenzungsprofil G2 ist dabei einzuhalten. • Die Fahrzeuge müssen für eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 140 km/h zugelassen sein. • Die Fahrzeuge müssen über fahrdrahtabhängige Traktion verfügen. • Die Fahrzeuge müssen das bestehende Signalsystem (LZB) der 1. Stammstrecke vollumfänglich nutzen können. • Alle Doppeltüren bestehend aus zwei Türspuren und zwei Türblättern müssen eine lichte Weite von mindestens 1300 mm und eine lichte Höhe von mindestens 2000 mm aufweisen. Fortsetzung unter Abschnitt Zusätzliche Informationen (BT-300-Lot)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 9999
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.