1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Grundschulverband Huglfing
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind die Baumeisterarbeiten für den Neubau der Grund- und Mittelschule Huglfing, einschließlich Rückbau, Erd- und Rohbauarbeiten sowie der vollständigen Baustelleneinrichtung.
Kennung des Verfahrens: 156848e8-4920-4efb-be07-60b6cf907238
Interne Kennung: GMH-5G-350-300
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 45262300 Betonarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45262522 Mauerwerksarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seeleite 33
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82386
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D5TMVLH# Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Das Vorhaben soll auch aus Mitteln der kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG finanziert werden. Der Auftraggeber hat zwar bereits einen Zuweisungsantrag gestellt, die Regierung von Oberbayern (Bewilligungsbehörde) hat über den Zuweisungsantrag im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung jedoch noch nicht entschieden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Entscheidung über den Zuweisungsantrag voraussichtlich erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Er behält sich deshalb ausdrücklich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das Vergabeverfahren aufzuheben, falls die Regierung von Oberbayern den Zuweisungsantrag ablehnt. Im Falle der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen einer Ablehnung des Zuweisungsantrags besteht kein Anspruch der Bieter auf Schadensersatz.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
Beschreibung: Die Leistungen umfassen die Herstellung des Baufelds, Erdarbeiten, Baugrubenerstellung, Flachgründung, Beton- und Mauerwerksarbeiten, Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten sowie die Errichtung des dreigeschossigen Rohbaus als Stahlbetonskelettbau mit nichttragenden Holzrahmen- Fassadenelementen. Die Ausführung erfolgt unter besonderen Sicherheits- und Organisationsanforderungen aufgrund der Nähe zum laufenden Schulbetrieb; Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastungen sind zu minimieren und alle Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators einzuhalten. Der Auftragnehmer organisiert Baustelleneinrichtung, Dokumentation, Bauzeitenplanung, Werkstattunterlagen und digitale Kommunikation eigenverantwortlich. Detaillierte Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den technischen Vertragsbedingungen und den vollständigen Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: GMH-5G-350-300
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 45262300 Betonarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45262522 Mauerwerksarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seeleite 33
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82386
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 465 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grundschulverband Huglfing
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Grundschulverband Huglfing
Registrierungsnummer: DE303371842
Postanschrift: Hauptstraße 32
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82368
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Markus Huber - Vorsitzender Grundshculverband
Telefon: 08802 90080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: 089 - 2176-2411
Fax: 089 - 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79b1fe88-9ab9-42ff-be7a-8b34e25a2b51 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/09/2026 13:02:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 651362-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2026