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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Feuerwehr Waldkraiburg Rüstwagen
Beschreibung: Beschaffung Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 in 4 Losen
Kennung des Verfahrens: da28c620-62cf-47b8-9059-ee531231f87f
Interne Kennung: FF Wkbg RW
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Lieferleistungen über die Lieferung eines Rüstwagens nach DIN 14555-3:2025-11 für die Feuerwehr der Stadt Waldkraiburg in 4 Losen
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM8QA#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell
Beschreibung: Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Rüstwagen mit Ladebordwand (RW) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 handeln. Der Rüstwagen mit Ladebordwand und Beladung wird in vier Losen ausgeschrieben. - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer - Los 3: Beladung - Los 4: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Wochen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 133 209,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Waldkraiburg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer
Beschreibung: Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Rüstwagen mit Ladebordwand (RW) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 handeln. Der Rüstwagen mit Ladebordwand und Beladung wird in vier Losen ausgeschrieben. - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer - Los 3: Beladung - Los 4: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Wochen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 317 941,97 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Waldkraiburg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Beladung
Beschreibung: Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Rüstwagen mit Ladebordwand (RW) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 handeln. Der Rüstwagen mit Ladebordwand und Beladung wird in vier Losen ausgeschrieben. - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer - Los 3: Beladung - Los 4: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Wochen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 167 829,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Waldkraiburg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Beschreibung: Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Rüstwagen mit Ladebordwand (RW) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 handeln. Der Rüstwagen mit Ladebordwand und Beladung wird in vier Losen ausgeschrieben. - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer - Los 3: Beladung - Los 4: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Wochen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 112 652,25 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Waldkraiburg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 27/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Magirus GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BAS Vertriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Stirner GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Auftragswerts würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Art. 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Registrierungsnummer: UST-ID: DE 129270496
Postanschrift: Stadtplatz 26
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
Telefon: 08638 959-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 730059
Postanschrift: Neue Straße 1
Stadt: Mühlau
Postleitzahl: 09241
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Telefon: 03722 60870
Fax: 03722 608736
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Magirus GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 3390
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: 0731 408 3145
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: BAS Vertriebs GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 61941
Postanschrift: Semmelweisstr. 8
Stadt: Planegg
Postleitzahl: 82152
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 8931360
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Stirner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE246250267
Postanschrift: Hauptstraße 23
Stadt: Perach
Postleitzahl: 84567
Land, Gliederung (NUTS): Altötting (DE214)
Land: Deutschland
Telefon: 08670 985580
Fax: 08670 9855829
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96ff7a67-d0b8-42eb-b18a-1e40cbeac9c0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2026 12:27:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 650084-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026