2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Faber-Castell-Allee 10
Stadt: Stein
Postleitzahl: 90547
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Landkreis (DE258)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2817ce-eu eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2817ce-eu gestellt werden. Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). In der 1. Phase des Verfahrens – Einreichung der Teilnahmeanträge, werden keine Bieterunterlagen nachgefordert. Um den Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag bitte vollständig bei. In der 2. und 3. Phase – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, werden Unterlagen sowie Aufklärungen zu den Angebotsunterlagen nachgefordert. Gewertet werden die drei besten Referenzen (höchst erreichte Punktzahl, jedoch mind. 2x Neubau und 1x Sanierung) gemäß den veröffentlichten Kriterien erreichen. Wird die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber mit der zu erreichenden Höchstpunktzahl (33 Punkte) nicht erreicht, wird auf die Höchstzahl der Bewerber entsprechend der Reihenfolge der Bepunktung, bis zu einer erreichten Punktzahl von 22 Punkten, aufgestockt. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Punktzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Es werden zwei zusätzliche Teilnehmer bis zur o. g. Punktegrenze (22 Punkte) als Nachrücker gezogen, welche im Falle einer Absage der Teilnehmer, zu den weiteren Phasen des Verfahrens eingeladen werden können. Die Vorgaben zu Losziehung finden auch hier entsprechende Anwendung. Das Angebot muss mindestens drei Monate nach Ablauf des Schlusstermins für die Abgabe des finalen Angebots gültig sein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 GWB
Betrug: § 123 Abs. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB