1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Baumeisterarbeiten DIN 18300, 18330, 18331, 18195, 18334, 1986-100, 61386
Beschreibung: - Erdarbeiten ca. 2.500 m³ - Frischbetonverbundsystem ca. 1.000m² - Stahlbetonarbeiten: StB.-Wände ca. 1.700 ² StB.-Doppelwände ca. 500 m² StB.-Decke ca. 900 m² StB.-Treppenhaus und Treppenläufe aus StB. - Werkplanung Holzbaudetails - 14 St. Holzbinder mit beidseitiger Auflagerausbildung und Streichbalken Länge bis ca. 19m - Einlegepfetten und Wartungsbelag ca. 400 m² - BSP Deckenelemente ca. 500 m² - Grundleitungen mit Erdaushub 250 m - Einlegearbeiten Leerrohre Elektro 1.200 m
Kennung des Verfahrens: cced8957-2af5-45df-bb27-6c611cfff14b
Interne Kennung: 0835
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262300 Betonarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten, 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3), indem er Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht. Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Baumeisterarbeiten DIN 18300, 18330, 18331, 18195, 18334, 1986-100, 61386
Beschreibung: - Erdarbeiten ca. 2.500 m³ - Frischbetonverbundsystem ca. 1.000m² - Stahlbetonarbeiten: StB.-Wände ca. 1.700 ² StB.-Doppelwände ca. 500 m² StB.-Decke ca. 900 m² StB.-Treppenhaus und Treppenläufe aus StB. - Werkplanung Holzbaudetails - 14 St. Holzbinder mit beidseitiger Auflagerausbildung und Streichbalken Länge bis ca. 19m - Einlegepfetten und Wartungsbelag ca. 400 m² - BSP Deckenelemente ca. 500 m² - Grundleitungen mit Erdaushub 250 m - Einlegearbeiten Leerrohre Elektro 1.200 m
Interne Kennung: 0835
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262300 Betonarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten, 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. ./.0835_Begründung Baumeister - Produktbezogene Positionen und Zusammenlegung Fachlose FBV- System produktbezogene Ausschreibung Im vorliegenden Bauvorhaben bestehen besondere bauliche und geometrische Randbedingungen, die eine technisch hochgradig integrierte Lösung der Bauwerksabdichtung, Wärmedämmung und Schalungsfunktion erfordern. Die Entscheidung zur Festlegung auf ein konkretes Frischbeton-Verbundsystem erfolgt in Abstimmung zwischen Auftraggeber, Tragwerksplanung und externem Fachberater auf Grundlage zwingender technischer Erfordernisse. Die Gründungssituation ist geprägt durch mehrfach verspringende Gründungsebenen, teilweise extrem beengte Arbeitsräume insbesondere im Bereich der Bohrpfahlwände sowie im Anschluss an die bestehende Kommunwand der angrenzenden Turnhalle. Zusätzlich bestehen eine Vielzahl komplexer Anschlussdetails, insbesondere im Bereich der erdberührten Bauteile, die eine durchgängige und technisch abgestimmte Lösung erfordern. Besondere Anforderungen ergeben sich zudem aus den Schnittstellen zu den Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung. Hier sind insbesondere zahlreiche Rohrdurchführungen der Entwässerung, Erdungsanlagen sowie weitere Durchdringungen der erdberührten Bauteile zu berücksichtigen, die eine hochpräzise, dauerhaft dichte und koordinierte Ausbildung der Anschlussbereiche erfordern. Das gewählte Frischbeton-Verbundsystem erfüllt hierbei mehrere bauphysikalische und konstruktive Funktionen in einem integrierten Gesamtsystem. Es übernimmt gleichzeitig die äußere Bauwerksabdichtung durch den Verbund mit dem Frischbeton und der Wärmedämmung der erdberührten Bauteile sowie die Funktion einer verlorenen Schalung insbesondere im Bereich der Bohrpfahlkonstruktionen und der Aufkantungen der Bodenplatte. Dadurch werden mehrere bauzeitkritische Einzelsysteme in einer durchgängigen Systemlösung zusammengeführt. Das System besteht aus druckfesten Hartschaum-Verbundelementen mit aufkaschierter Frischbeton-Verbundfolie. In den relevanten Anwendungsbereichen wirken diese Elemente zugleich als „Dämm- und Dichtelemente“ und können sowohl in Kombination mit Abstützsystemen gegen Bohrpfahlwände als auch in konventionellen zweihäuptigen Schalungen eingesetzt werden. Dadurch wird eine konsistente, systemkonforme Ausführung sämtlicher Anschluss- und Detailbereiche ermöglicht. Die Verwendung eines einheitlichen, systemgebundenen Produktes ist erforderlich, da nur so die Vielzahl der komplexen Anschlussdetails sowie die Schnittstellen zwischen Abdichtung, Wärmeschutz, Schalung und Tragkonstruktion dauerhaft sicher beherrscht werden können. Insbesondere in den hoch beanspruchten Übergangsbereichen zwischen Bohrpfahlwand, Bodenplatte und aufgehenden Bauteilen ist eine durchgängige Systemkompatibilität zwingend erforderlich, um Ausführungsrisiken und Detailabweichungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wird das System „wolfseal“ und „thepro“ der Firma Roland Wolf GmbH, Großes Wert 21/1, 89155 Erbach, als planerische Grundlage festgelegt. Gleichwertige Systeme sind zulässig, sofern durch den Bieter nachgewiesen wird, dass sie hinsichtlich aller relevanten technischen Eigenschaften, insbesondere Abdichtungswirkung, Druckstabilität, Systemkompatibilität, Anschlussdetails sowie bauphysikalischer Gleichwertigkeit in den konkreten Einbausituationen vollständig vergleichbar sind und eine gleichwertige Ausführungs- und Funktionssicherheit gewährleisten. Zusammenlegung Fachlose Baumeister Holzbau: Bauleistungen sind grundsätzlich in Fachlosen zu vergeben. Im vorliegenden Fall wird hiervon aus technischen Gründen abgewichen, da die Leistungen des Massivbaus und des Holzbaus eine untrennbare funktionale, konstruktive und statische Einheit bilden. Die Dachtragkonstruktion aus Brettschichtholzbindern (BSH-Bindern) wird nicht lediglich auf fertige Massivbauteile aufgelegt, sondern ist unmittelbar in die Stahlbetonkonstruktion integriert. Die Träger werden teilweise in Auflagertaschen eingebunden bzw. in engem Zusammenhang mit den Stahlbetonbauteilen eingebaut. Die endgültige Tragwirkung und Aussteifung des Gebäudes ergibt sich erst aus dem statischen Zusammenwirken der Stahlbetonwände und der Holztragkonstruktion. Besondere Bedeutung kommt hierbei den Bauzuständen während der Errichtung zu. Die Standsicherheit des Bauwerks ist nicht nur im Endzustand, sondern auch in sämtlichen Montage- und Zwischenzuständen sicherzustellen. Die Montage der BSH-Binder beeinflusst unmittelbar die Aussteifung und Stabilität der bereits errichteten Stahlbetonbauteile. Bei einer getrennten Vergabe entstünden zusätzliche Schnittstellen hinsichtlich der statischen Verantwortung, der Nachweisführung sowie der Koordination der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Bauzuständen. Durch die gemeinsame Vergabe wird gewährleistet, dass sämtliche Nachweise für Bau- und Endzustände sowie die Montageplanung aus einer Hand erfolgen. Darüber hinaus greifen die Massivbau- und Holzbauleistungen geometrisch und konstruktiv unmittelbar ineinander. Während für Betonbauteile die Toleranzen der DIN 18202 gelten, erfordern die vorgefertigten Holzbauteile aufgrund ihrer werkseitigen Fertigung eine wesentlich höhere Passgenauigkeit. Die Lage der Auflagerpunkte, Einbauteile, Auflagertaschen und Anschlussdetails muss bereits während der Schalungs- und Betonierarbeiten exakt auf die später zu montierenden Holzbauteile abgestimmt werden. Eine Trennung der Gewerke würde das Risiko von Maßabweichungen und daraus resultierenden Anpassungs- oder Nacharbeiten erheblich erhöhen. Die gemeinsame Vergabe stellt sicher, dass Herstellung und Montage der statisch wirksamen Gesamttragkonstruktion einschließlich aller Bauzustände in einer durchgängigen Verantwortlichkeit erfolgen. Die Fachlosaufteilung würde aufgrund der statisch und konstruktiv untrennbaren Verknüpfung der Leistungen zu erheblichen technischen Schnittstellenrisiken führen und die sichere Herstellung des Tragwerks wesentlich erschweren. Grundleitungen: Bauleistungen sind grundsätzlich in Fachlosen zu vergeben. Im vorliegenden Fall werden die Grundleitungsarbeiten innerhalb und unterhalb der Bodenplatte gemeinsam mit den Rohbauarbeiten ausgeschrieben, da diese Leistungen technisch und konstruktiv unmittelbar mit der Herstellung der Gründung und der Bodenplattenkonstruktion verbunden sind. Die Grundleitungen werden im Bereich der Baugrube, der Gründung sowie innerhalb und unterhalb der Bodenplatte verlegt. Ihre genaue Lage ist bereits vor Herstellung der Sauberkeitsschicht, der Bewehrung und der Bodenplatte festzulegen und mit den statischen, konstruktiven und geotechnischen Anforderungen des Bauwerks abzustimmen. Die Leitungsführungen, Durchdringungen, Aussparungen und Anschlusspunkte stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der Gründungskonstruktion. Fehlerhafte Lagefestlegungen oder Ausführungsabweichungen können nach Fertigstellung der Bodenplatte nur durch aufwendige Eingriffe in tragende Bauteile korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Gefälle, der Anschlusshöhen, der Durchdringungspunkte sowie die Koordination mit Fundamenten, Bewehrung, Frostschürzen und sonstigen Bauteilen der Gründung. Darüber hinaus sind die Grundleitungen Bestandteil des erdberührten Bauwerksbereichs und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Anforderungen an Dichtigkeit, Dauerhaftigkeit und Schutz gegen Wasserzutritte. Die Herstellung der Leitungsdurchführungen, Anschlussbereiche und Einbindungen in die Bodenplattenkonstruktion erfordert eine durchgängige Abstimmung mit den Beton-, Abdichtungs- und Gründungsarbeiten. Durch die gemeinsame Vergabe wird sichergestellt, dass sämtliche Leitungsführungen, Durchdringungen und Einbauteile bereits während der Herstellung der Gründung und der Bodenplatte koordiniert und ausgeführt werden. Hierdurch werden technisch relevante Schnittstellen innerhalb der Gründungskonstruktion vermieden und die ordnungsgemäße Herstellung der Bodenplatte einschließlich aller integrierten Einbauteile gewährleistet. Die eigentlichen Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb des Gebäudes bleiben hiervon unberührt und werden weiterhin als eigenständiges Fachlos vergeben. Die Zusammenfassung beschränkt sich ausschließlich auf die im Erdreich sowie innerhalb und unterhalb der Bodenplatte herzustellenden Grundleitungen, die technisch unmittelbar mit den Rohbau- und Gründungsarbeiten verknüpft sind. Die gemeinsame Vergabe ist daher aus technischen Gründen gerechtfertigt, da die Grundleitungen einen integralen Bestandteil der Gründungs- und Bodenplattenherstellung darstellen und eine getrennte Vergabe zusätzliche technisch relevante Schnittstellen sowie erhebliche Risiken für die ordnungsgemäße Herstellung der Gründungskonstruktion verursachen würde. Die Grundleitungen kreuzen bzw. durchdringen Fundamentverstärkungen und Bodenplattenbereiche. Lage und Höhenführung müssen bereits vor dem Betonieren verbindlich feststehen und mit der Bewehrungsführung abgestimmt werden. Eine nachträgliche Anpassung nach dem Betonieren ist nicht mehr möglich. Der komplette Leistungsumfang ist den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. ---- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. ---- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland entsandt werden und deren Einsatz bei der Leistungserbringung geplant ist. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit mindestens 10 Mio. Euro brutto, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen falls zur Prüfung erforderlich 2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens 4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen). --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert wird das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für den Zeitraum der Leistungserbringung. Erforderliche Deckungssummen sind mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio Euro für Sachschäden. Auf gesondertes Verlangen sind die entsprechenden Versicherungsnachweise oder eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn die zwei geforderten Referenzen einmal die Ausführung eines Frischbetonverbundsystems und einmal die Ausführung von Zimmerarbeiten beinhalten. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Zwei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurz-beschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. den Referenzgeber zu kontaktieren. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. --- Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. --- Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. --- Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/07/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/08/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim
Eröffnungstermin — Beschreibung: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle. Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234). Der bevollmächtigte Vertreter ist Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Finanzielle Vereinbarung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rosenheim
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Rosenheim
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Registrierungsnummer: 09163000-STARO1-29
Abteilung: Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeverfahrensstelle
Telefon: +4980313658301
Fax: +4980313658898310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: 0049892176-2411
Fax: 0049892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ac80a80-4059-4be8-b2fd-32b17ef21907 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2026 12:22:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 437066-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026